„Hotspot-Lockdown“, Handel, Veranstaltungen
Diese Corona-Lockerungen gelten ab Montag (6. Dezember) im Landkreis Traunstein
Landkreis Traunstein – Im Landkreis Traunstein wurde am Sonntag (5. Dezember) den fünften Tag hintereinander eine 7-Tage-Inzidenz von 1000 unterschritten. Damit können ab Montag (6. Dezember) einige strenge Corona-Regeln entfallen.
Wie das Landratsamt soeben mitteilte, entfallen ab Montag, 0 Uhr, die „regionalen Hotspot-Regelungen“. Dies bedeutet für die Bürger dann einige Erleichterungen (News-Ticker Sonntag, 5. Dezember).
Es gelten dann folgende Regeln:
- Nutzung von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen (z. B. Kinos, Museen, Bäder, Fitnessstudios) ist unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel wieder zulässig
- Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten sind wieder möglich (2G-Plus).
- Für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen gilt 2G
- Weihnachtsmärkte bleiben untersagt
Für alle Bereiche gilt: Insbesondere in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten dürfen maximal 25 Prozent der regulären Besucherkapazität genutzt werden. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich im Übrigen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt ist.
Folgende Bereiche dürfen unter 2G für Kunden/Gäste öffnen:
- Gastronomiebetriebe (Restaurants), im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr besteht allerdings eine Sperrstunde
- Betrieb von Diskotheken, Bars und reinen Schankwirtschaften bleibt untersagt
- Die 2G-Regelung ist ab sofort auch für den Außenbereich anzuwenden
- Körpernahe, nichtmedizinische Dienstleistungen (z.B. Kosmetiker, Nagelstudios) dürfen wieder öffnen
- Beherbergungsbetriebe (Hotels) dürfen auch für touristische Zwecke wieder öffnen
- Außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung sind wieder zulässig. Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen wieder durchführen
- Für die Durchführung von Prüfungen können Personen abweichend mit einem PCR-Test zugelassen werden (= 3G-plus)
- Bibliotheken und Archive können wieder öffnen
Handel/Dienstleistungen:
- Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 10 m² Fläche sein.
- Zu beachten: Ab Mittwoch (8. Dezember) ist ein Besuch von Ladengeschäften nur noch unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen.
mw/Landkreis Traunstein