Wegen in Flammen gestorbener Kälber
Strafanzeige gegen Obinger Familie nach Hofbrand: Staatsanwaltschaft hat entschieden
Die Feuerwehr konnte das Übergreifen der Flammen auf das Wohnhaus verhindern, doch der Stall eines Bauernhofs in Obing brannte nieder. Weil in den Flammen Kälber starben, reichte die Tierschutzorganisation Peta Strafanzeige ein. Nun äußerte sich der Staatsanwalt, ob Anklage erhoben wird.
Update, 14. September, 17.15 Uhr: So lautet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Nach dem Brand eines Bauernhofs in Obing im Juli hat die Tierschutzorganisation Peta Anzeige gegen die Besitzer bei der Traunsteiner Staatsanwaltschaft erstattet. Der Organisation zufolge sind zehn Kälber „qualvoll in den Flammen“ gestorben, „aufgrund mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen“. Tatsächlich sind nur vier Tiere gestorben. Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage gegen die Familie. Oberstaatsanwalt Rainer Vietze zufolge besteht kein „Anfangsverdacht für die Verwirklichung eines Straftatbestandes, da es diesbezüglich keine konkreten Tatsachen gibt“.
Strafbares Verhalten ist „fernliegend“
Die Brandfahnder konnten die Ursache nicht klären. Ein technischer Defekt, Brandstiftung, eine Erhitzung von im Gebäude gelagerten Strohballen oder sonstige nicht weiter aufklärbare Ursachen könnten den Brand ausgelöst haben. „Ein strafbares Verhalten ist insofern fernliegend“, sagt Staatsanwalt Vietze. Es bestünden „erhebliche Bedenken“ hinsichtlich der „nur mit Vermutungen“ begründeten Behauptung, der beschuldigte Landwirt habe vorsätzlich gehandelt. Besonders da die Organisation ihre Kenntnisse „offensichtlich alleine aus der Presseberichterstattung herleitet“. Es widerspreche der Lebenswirklichkeit, dass ein Landwirt, der seine Wohnräume in den betreffenden Gebäuden hat, ein Brandereignis billigend in Kauf nehme. „Für einen strafbaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gibt es keine Anhaltspunkte“, ergänzt Vietze.
Auch etwaige Ordnungswidrigkeiten seien nicht belegbar. Selbst wenn der von Peta Beschuldigte bedingt vorsätzlich Brandschutzvorschriften außer Acht gelassen hätte - wofür es laut Vietze keine Hinweise gibt -, wäre ein Tatnachweis dahingehend, dass die Kälber bei pflichtgemäßem Verhalten überlebt hätten, nicht zu führen. „Da die Brandursache nicht bekannt ist, muss offen bleiben, wie sich der Brand bei hypothetisch anderen baulichen Gegebenheiten entwickelt hätte und ob die verendeten Tiere in diesem Fall überlebt hätten oder nicht zu Schaden gekommen wären“, sagt der Staatsanwalt.
Erstmeldung vom 5. August
Jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft in Traunstein den Eingang der Strafanzeige der Tierschutzorganisation Peta aufgrund des Tods von Kälbern bei einem Bauernhofbrand in Obing bestätigt.
Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Rainer Vietze richte sich die Strafanzeige gegen Unbekannt, der Inhalt werde nun geprüft. „Ermittlungen werden nur durchgeführt werden, wenn diese Prüfung ergeben sollte, dass ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten besteht“, sagt Vietze den OVB-Heimatzeitungen.
Bislang sei es in dieser Angelegenheit noch zu keinen Ermittlungen gekommen. Wie berichtet hatte das Feuer in der Nacht auf 9. Juli den Bauernhof der Obinger Familie zerstört. In der Flammenhölle waren vier Kälber verendet. In einer Pressemitteilung sprach Peta damals von „mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen“.
Wie Rainer Vietze weiter mitteilt, richte sich die Strafanzeige wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände gegen Unbekannt, vor allem aber wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Paragraph 17 ist die einzige Strafvorschrift dieses Gesetzes. Er soll die ungerechtfertigte Tötung sowie die „rohe und quälerische Misshandlung von Tieren“ ahnden. Strafbar wäre auch das Quälen oder Töten durch Unterlassung.
Großeinsatz der Feuerwehren in Obing
In der Nacht auf Samstag, 9. Juli, war ein Bauernhof in einem landwirtschaftlichen Anwesen in Mitterpirach bei Frabertsham (Obing) in Brand geraten. Ein Übergreifen auf das angrenzende Wohnhaus konnte durch das schnelle und beherzte Eingreifen der Feuerwehren verhindert werden. Ein Stall mit Heu- und Strohstadel brannte jedoch nieder. Vier Kälber konnten nicht mehr aus dem Gebäude gerettet werden und verendeten.
Rund 90 Kühe und Kälber, die sich in benachbarten Stallungen befanden, wurden dagegen in Sicherheit gebracht. Verletzt wurde niemand. Nach Schätzung der Polizei ist ein Sachschaden von rund einer halben Million Euro entstanden. Insgesamt waren rund 200 Einsatzkräfte von Feuerwehren und Rettungsdienst vor Ort.
Alarmiert und im Einsatz waren die Feuerwehren Albertaich, Obing, Kirchstätt, Kienberg, Trostberg, Emertsham und Seeon sowie die Wehren Schönberg und Elsbeth aus den Landkreisen Rosenheim und Mühldorf. Auch der Rettungsdienst war benachrichtigt worden.
Peta hat eine Tradition bei Anzeigen nach Bränden
Aufgrund mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen sei der qualvolle Tod der Kälber „möglicherweise billigend in Kauf genommen“ worden, spekuliert Peta. In ihrer Pressemitteilung sprach die Tierschutzorganisation allerdings fälschlicherweise von Schweinen, nicht von Kälbern. Möglicherweise deswegen, weil Peta beim Vorgehen gegen Schweinezüchter nach Bränden schon eine gewisse Routine zu haben scheint. Eine Internetrecherche ergab eine Vielzahl von entsprechenden Anzeigen in den vergangenen Jahren.
Josef Bodmaier vom Bayerischen Bauernverband spricht daher von einer „Masche“, die nicht neu sei. Er erinnerte an das Vorgehen der Organisation nach Bränden in Landshut und Erding.
Bodmaier äußerte sich jedenfalls verärgert über die Peta-Anzeige: „Ich finde, es ist eine Unverschämtheit. Das ist schon fast niederträchtig. Die Leute sind gestraft genug.“ Dass Tiere bei einem Stallbrand sterben, könne niemand verhindern. Die Kühe verließen den Stall bei einem Brand nicht einfach. „Zumindest bei großen Tieren ist das so“, erklärt der Kreisobmann.