Streit um Kiesgruben-Betrieb in Seeon-Grünweg
Gericht erklärt Kiesabbau für rechtswidrig - Debatte ist aber noch nicht vom Tisch
Die Debatten um den Kiesabbau in Seeon-Grünweg begannen im Sommer 2020. Nach langem Hin und Her wurde das Vorhaben nun wieder gestoppt. Doch die Frage, für wie lange, hält sich hartnäckig.
Seeon-Seebruck - Die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben entschieden: Der im Eilverfahren beantragte und schon einmal verhängte Baustopp in Seeon-Grünweg tritt wieder in Kraft.
Die durch Erschütterungen, Staub und Lärm zu befürchtenden Auswirkungen auf das nahe gelegene Flora-Fauna-Habitat und Vogelschutzgebiet seien laut Begründung „nicht ausreichend geprüft“, die Kiesabbau-Genehmigung deshalb „rechtswidrig“.
Zusätzliche Einzelfragen müssen noch geprüft werden
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erreichte das Traunsteiner Landratsamt am 1. März. Wie Pressereferentin Laura Lockfisch gegenüber chiemgau24.de erläutert, habe die Landesanwaltschaft das Ergebnis an die Genehmigungsbehörde übermittelt.
„Entgegen der erstinstanzlichen Einschätzung des Verwaltungsgerichts München hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschlossen, dass vor einem weiteren Kiesabbau noch zusätzliche Einzelfragen geprüft werden müssten“, sagt Lockfisch.
Das weitere Vorgehen werde daher aktuell besprochen. Wie die nächsten Schritte in punkto Kiesabbau-Vorhaben in Grünweg aussehen werden, ist also noch unklar.
Konkrete Entscheidung über Kiesabbau in Seeon-Grünweg steht noch aus
Der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung (UVA) verbucht den Gerichtsentscheid indes als „Erfolg“, wie es in einer Pressemitteilung hervorgehoben wird. UVA-Vorstand Reinhold Schopf zeigt sich überglücklich über das Urteil: „Zwar mit viel Aufwand und hohen Kosten ist es doch gelungen, das Naturparadies am Bansee vor einer weiteren Schädigung zu bewahren.“
Zweiter Vorsitzender Gerd Raepple, der das Gerichtsverfahren mit anwaltlichem Beistand für den UVA begleitet hat, sieht für das weitere Verfahren einen großen Silberstreif über dem Bansee.
Der Verwaltungsgerichtshof habe nur in Einzelfragen ein Urteil gesprochen - in der Hauptsache müsse noch insgesamt über die Kiesabbau-Genehmigung entschieden werden. „Die wesentlichen Vorentscheidungen aber sind getroffen“, ist sich Raepple sicher.
Gemeinde bemüht sich um Reduzierung des Kiesabbaus auf ein Minimum
Auch die Gemeinde habe aufgrund des Toteisloches am Bansee im Naturschutzgebiet der Seeoner Seen ein Veto gegen das zweigeteilte Abbaugebiet in rund fünfzig Metern Entfernung eingelegt.
Kiesgruben und Kiesabbau sind in Seeon-Seebruck seit Jahren ein heiß umstrittenes Thema in der Chiemseegemeinde. Bürgermeister Martin Bartlweber bemüht sich weiterhin um die Festlegung sogenannter Konzentrationsflächen auf Gemeindegebiet, auf dem Kiesabbau möglich ist. Anfang April soll das Thema wieder konkreter werden, aktuell werde es juristisch bearbeitet, erklärt er auf Nachfrage der Redaktion.
„Wir bemühen uns seit Jahren, den Kiesabbau in der Gemeinde auf ein Minimum zu reduzieren und hoffen auf Rechtssicherheit. Wir gehen auch davon aus, das auf den Weg bringen zu können.“ Die Alternative, würde das Verfahren der Konzentrationsflächen nicht realisiert werden, so mahnt der Bürgermeister, würde bedeuten, dass jeder in der Gemeinde wieder Kiesgruben betreiben dürfe. Seeon-Seebruck verfügt dank seiner geologischen Lage über sehr viele Kiesflächen.
Der Hick Hack um den Kiesabbau in Seeon-Grünweg
Parallel zum laufenden Verfahren einer Festlegung von Konzentrationsflächen für den Kiesabbau in der Gemeinde Seeon-Seebruck, sorgte seit Sommer 2020 die privilegierte Kiesgrube südwestlich des Reiterhofs Grünweg in Seeon für Zündstoff.
Im Juni 2020 hatte das Landratsamt Traunstein die Genehmigung für eine etwa zweieinhalb Hektar große Kiesabbaufläche am Reiterhof Grünweg vor dem Kloster Seeon erlassen, nach Bürgerprotesten aber kurze Zeit später für zwei Hektar wieder zurückgezogen.
Diverse Klagen für und wider Kiesabbau noch offen
In den vergangenen zwei Jahren kam es infolge von Eilentscheidungen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Im Oktober 2020 folgte schließlich ein Stopp per Eilverfahren.
Zuletzt hatte der UVA, der bereits mehrfach gegen den Abbau geklagt hatte, eine Petition an den Bayerischen Landtag gestartet. Neben der UVA-Klage gegen die verbleibende Kiesgrube mit einem halben Hektar liegt auch die Klage des Kiesunternehmens gegen die Aufhebung der Genehmigung für zwei Hektar Kiesabbau vor.
mb/Pressemitteilung UVA Trostberg