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Aus dem Gemeinderat

Reit im Winkl: Was „Nördlich der Tiroler Straße“ gebaut werden soll

Auf dieser Fläche an der Tiroler Straße soll durch die Änderung des Bebauungsplans der Bau von zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus ermöglicht werden.
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Auf dieser Fläche an der Tiroler Straße gab es Änderungen, wie der Bebauungsplan umgesetzt wird

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Reit im Winkl standen einige Punkte auf der Tagesordnung. Welche Themen diskutiert wurden, erfahren Sie hier.

Reit im Winkl – Die Verfahrensart beim Bebauungsplan „Nördlich der Tiroler Straße“ änderte der Gemeinderat Reit im Winkl in seiner vergangenen Sitzung.

Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) berichtete, dass die beauftragte Rechtsanwältin in ihrer Stellungnahme angemerkt hatte, dass dabei bislang die falsche Verfahrensart angewendet worden sei. Dort werden zwei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus festgesetzt. Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke im Zwischenerwerbsmodell und verkauft sie später weiter an die zukünftigen Eigentümer.

Änderungsverfahren wird beschleunigt

Das Änderungsverfahren wurde bislang nach dem Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Nach Auskunft der Rechtsanwältin gibt es allerdings eine aktuelle Rechtsprechung, nach der Grundstücke, die zwar überplant aber unbebaut sind, als Außenbereich einzustufen sind. Daher müsse zum beschleunigten Verfahren gewechselt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die zweite Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“ im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

In einer Gemeinderatssitzung im Juli war das Kommunale Förderprogramm zur Förderung von gestalterischen Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortskernsanierung beschlossen worden, nachdem der Planer die Inhalte mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt hatte. Ende Oktober bat der zuständige Ansprechpartner bei der Regierung darum, einige Änderungen einzuarbeiten. Eine davon betrifft die Vorschrift, dass für die Vergabe von Bauaufträgen mindestens drei statt bisher zwei Angebote eingeholt werden müssen.

Zuschüsse für die Gebäudesanierung

Bürgermeister Schlechter gab bekannt, dass vor Kurzem ein Muster eines Flyers für Zuschüsse für die Gebäudesanierung vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgelegt wurde, um die Möglichkeit der Unterstützung privater Sanierungsprojekte besser bekannt zu machen. Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig, das Kommunale Förderprogramm, in den von der Regierung vorgeschlagenen Punkten, anzupassen.

Gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde Reit im Winkl gehört zu den Aufgaben des Bürgermeisters die Erteilung von Negativzeugnissen bei Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass im Falle eines bestehenden Vorkaufsrechts eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat notwendig ist. Für einen potenziellen Grundstückskäufer ergibt sich daher eine Verzögerung von meist mehreren Wochen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung. Das Gremium bevollmächtigte den Bürgermeister nun einstimmig, über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zu entscheiden.

Weitere Artikel und Nachrichten aus dem Chiemgau finden Sie hier.

Zur Schaffung von mehr Marktgerechtigkeit ist seit Längerem die Einführung des Umsatzsteuergesetzes geplant. Damit wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, was bedeutet, dass die Verwaltung in Bereichen, in denen ein privater Dritter eine Leistung ebenso erbringen kann und auch darf, von der Gemeinde Umsatzsteuer erhoben werden muss.

Der Wechsel eröffnet der Gemeinde den Vorsteuerabzug in Bereichen, in denen dies bisher nicht möglich war. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wechsel bei dem Umsatzsteuergesetz zum 1. Januar 2023.

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