Gewerbegebiet „Mitterfeld“
Photovoltaik auf allen Dächern? So wurde es in Obing entschieden
Lässt sich Photovoltaik auf Dächern verbindlich festlegen? Der Gemeinderat Obing diskutierte und fand einen Kompromiss.
Obing – In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat Obing mit dem nun vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan für das neue Obinger Gewerbegebiet „Mitterfeld“, zu dem in einem Teil ein Mischgebiet gehört, mit dem eine Pufferzone gegenüber der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung gebildet wird.
Im Gremium wurde intensiv über einige Änderungen in den textlichen Festsetzungen diskutiert, die von Ratsmitgliedern gewünscht wurden, und schließlich über die einzelnen Festlegungen getrennt abgestimmt.
Das meiste Für und Wider gab es über die Forderung von Gemeinderat Armin G. Plan (PAO), den Bau von PV-Anlagen auf den Dachflächen nicht nur durch Ermäßigung der Grundstückspreise zu unterstützen, sondern als konkrete Verpflichtung im Bebauungsplan vorzuschreiben. Das wurde unter anderem von Hans Schloder (FW) sehr begrüßt: „Auf den riesigen Dachflächen von Gewerbehallen werden wir so die Energie der Zukunft produzieren.“ Einige Gemeinderäte waren dagegen, die Bauherrn zur Anbringung von PV-Anlagen zu zwingen. Bürgermeister Sepp Huber (FW) schlug als Kompromiss vor, dass nur 40 Prozent der Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden müssen und dass zum finanziellen Ausgleich der Kosten für die restlichen Dachflächen statt Schindeln das billigere Trapezblech erlaubt ein sollte. Diese Bestimmungen fanden eine Mehrheit von 13 Gemeinderäten; zwei Gemeinderäte blieben bei ihrer ablehnenden Haltung zur Verpflichtung zu Photovoltaikanlagen.
Maßnahmen gegen Dürren
Auf Vorschlag von Gemeinderat Korbinian Stettwieser (PAO) sollen zur Förderung des Gedankens des Wassersparens für alle künftigen Parzellen im Baugebiet jeweils Regenwasserzisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens vier Kubikmeter festgesetzt werden. Die Bedenken einiger Gemeinderäte gegenüber dieser Vorschrift wurde durch den Hinweis von Florian Maier (CSU) weitgehend zerstreut, dass Kosten von etwa 3000 Euro für die geforderten Zisternen bei solchen Bauten kaum ins Gewicht fielen. So ging die Abstimmung ebenfalls 13 zu zwei aus.
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Bei weiteren Festlegungen ging es vor allem darum, zu vermeiden, dass im Bereich Gewerbegebiet schärfere Emissionsschutzbestimmungen greifen könnten und die dort ansässigen Betriebe behindern. Daher sind dort Wohnungen für Aufsichtspersonal und Betriebsleiter nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Notwendigkeit für das Funktionieren des Betriebes konkret nachgewiesen wird, aber nicht in separaten Wohngebäuden. Auch im Bereich Mischgebiet soll die gewerbliche Nutzung überwiegen. Einzelhäuser für Gewerbetreibende sind jedoch erlaubt, dürfen aber höchstens zwei Wohneinheiten enthalten. Als maximale seitliche Wandhöhe wird für das Gewerbegebiet 8,5 Meter und für das Mischgebiet 7,5 Meter festgelegt. Nebenanlagen mit bis zu 15 Quadratmetern sind möglich. /EW