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Offenbarte der Mitgefangene Täterwissen?

Gesonderte Vernehmung der Schulfreundin? Medialer Druck im Eiskeller-Prozess wohl zu groß

Der Mitgefangene des Angeklagten mit seinem Rechtsanwalt Michael Vogel aus Traunstein.
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Der Mitgefangene des Angeklagten mit seinem Rechtsanwalt Michael Vogel aus Traunstein.

Traunstein/Aschau – Im Prozess gegen Hannas mutmaßlichen Mörder wird mit großer Spannung die Aussage eines neuen Zeugen erwartet: Sebastian T. soll seine Tat einem Mithäftling geschildert haben. Wird dieser Verhandlungstag die entscheidende Wende bringen? chiemgau24.de berichtet live:

Update, 11.55 Uhr – Gesonderte Vernehmung der Schulfreundin? Medialer Druck und Verantwortungsgefühle wohl zu groß

Nachdem sie den ehemaligen Mitgefangenen des Angeklagten aus dem Zeugenstand entlassen hat, verliest die Vorsitzende Richterin einen Antrag auf audiovisuelle Vernehmung einer weiteren wichtigen Zeugin im Verfahren gegen Sebastian T.: seine Schulfreundin aus Traunstein. Weil die junge Frau zwar während der polizeilichen Vernehmung umfassend Angaben machte, aber vor Gericht nicht die einfachsten Fragen beantworteten konnte, sieht ihr Zeugenbeistand eine Gefährdung. 

Zeugin hätte selbst Opfer werden können

Sie sei bereits seit der 5. Klasse und bis zu seiner Festnahme eng mit dem Angeklagten befreundet gewesen und es sei nachvollziehbar, dass sie angesichts der Mordvorwürfe gegen ihren Freund extrem aufgewühlt sei. Auch der mediale Druck und die Verantwortung laste schwer auf die Zeugin. Die Schilderung des Vorfalls mit dem Klappmesser, welches Sebastian T. ihr an den Hals gehalten habe, hätte bei der Zeugin während ihrer Aussage zu einem „Blackout“ geführt. In dem Moment sei ihr bewusst geworden, dass sie selbst Opfer eines Verbrechens werden hätte können.

Nicht sehr ordentlich?

Eine Stellungnahme seitens der Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird in Kürze eingereicht werden. Wenn der Antrag bewilligt werden sollte, wird die Zeugin wohl nicht öffentlich vernommen werden. Nach Verkündung des Antrags verliest die Vorsitzende Richterin ein Schreiben der JVA Traunstein, bei dem auf das Verhalten des Beschuldigten während seiner Untersuchungshaft eingegangen wird. Sebastian T. sei motiviert und zuverlässig bei seiner Arbeit, allerdings etwas nachlässig in Bezug auf die Ordnung in seinem Haftraum.

„Impulsiver Durchbruch“ des Angeklagten

Der Angeklagte sei in der Regel ruhig, anspruchslos und unauffällig. Er verhalte sich respektvoll und verträglich – habe sich aber wegen eines impulsiven Durchbruchs verletzt. Weil eine Thematik aus seiner Vergangenheit angesprochen worden war, hatte sich emotionale Spannung aufgebaut, die Sebastian T. durch einen Schlag in die Wand abbauen habe wollen. Er zog sich dabei eine Fraktur an der Hand zu. Aktuell sei der Angeklagte in stabilisierender psychologischer Betreuung. Sebastian T. unterhalte seit seiner Haft kaum Kontakt zu Mithäftlingen. Er wird beschrieben als Einzelgänger, der gelegentlich Schach spielt. Zahlreiche Familienmitglieder sollen ihn regelmäßig besuchen.

Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler kündigt dann an, dass es beim nächsten Verhandlungstag, am 2. November, thematisch um die Bergung von Hannas Leiche gehen wird. Dann wird die Verhandlung unterbrochen.

+++ chiemgau24.de berichtet auch dann wieder live aus dem Gerichtssaal +++

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Update, 10.15 Uhr – Zweifelt selbst Mutter des Angeklagten an Unschuld von Hannas mutmaßlichem Mörder?

Als scheinbar unwichtiges Detail erwähnt der Mitgefangene von Sebastian T., dass der Angeklagte ihm erzählt habe, dass keine DNA-Spuren an Hannas Körper gesichert werden konnten. Hier bemerkt die Vorsitzende Richterin, dass diese Information nicht der Presse zu entnehmen war. Daraufhin wird der Zeuge bezüglich seines Zugangs zur Berichterstattung über den Fall während und vor seiner Untersuchungshaft befragt. Er gibt an, in der JVA nur Zugang zu Fernsehsendern, aber nicht zu Online-Portalen oder Print-Zeitungen gehabt zu haben und generell wenig über den Fall informiert war.

Kein „cooler Status“ in Haft

„Selbst seine Mutter hat nicht geglaubt, dass er unschuldig sei“, sagt der Untersuchungshäftling weiter aus. Sebastian T. habe ihm erzählt, dass sie sogar mit der Presse gesprochen habe. Auf die Frage, wie andere Häftlinge auf die Information reagierten, dass Sebastian T. Hanna ermordet haben soll, sagt der Zeuge: „Einige sagten, sie würden ihm am liebsten eine drüberziehen.“ Einen „coolen Status“ habe der Angeklagte durch die Tat nicht bekommen. Zum Charakter des Angeklagten befragt, sagt der Häftling, dass Sebastian T. recht zurückgezogen sei und ziemlich lange brauche, bis er etwas sage.

„Manche Informationen hauen mich innerlich weg“

Zu seiner Motivation, gegen Sebastian T. als Zeuge auszusagen, erklärt der Häftling: „Ich wollte eigentlich nichts dazu äußern und nicht involviert werden. Ich habe außerdem mein eigenes Verfahren im Kopf.“ Dann soll der Häftling aber mit seinem Anwalt telefoniert und erfahren haben, dass Jacqueline Aßbichler auch für seinen eigenen Gerichtsprozess als Vorsitzende Richterin eingesetzt werde. Natürlich erhoffe er sich eine Reduktion der eigenen Strafe, aber es gäbe keinen „Deal“. „Ich habe gemerkt, dass mich die Information mehr belastet hat, als ich zugeben wollte. Manche Informationen hauen mich innerlich weg“, sagt der Zeuge weiter. Laut eigener Angabe leide er an Depressionen und einer weiteren psychischen Erkrankung.

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Update, 9.35 Uhr – Häftling würde Vereidigung zustimmen

Während des Gesprächs habe Sebastian T. seinem Mitgefangenen erzählt, dass keine Spuren gefunden wurden, weil Hannas Körper im Wasser lag und alle Spuren weggeschwemmt worden seien. Zuerst soll der Angeklagte immer gesagt haben, dass er nichts mit der Tat zu tun hatte, so der Zeuge. „Es kam mir aber vor, als würde er mich anlügen.“

Angeklagter hatte angeblich kein Sexualleben

Zwischen Weihnachten und Silvester, als der Angeklagte erneut zum Kartenspiel bei ihm in der Zelle war, habe der Untersuchungshäftling ihn erneut zur Tat befragt. Sebastian T. soll ihm dann erzählt haben, dass er vor seiner Haft kein sexuelles Leben hatte und öfter Körbe kassiert hatte, weswegen sich T. erniedrigt und verletzt gefühlt habe. Beim Sprechen soll der Angeklagte ein leichtes Stottern an den Tag gelegt haben.

„Damit sie sich nicht wehren konnte“

Zur Tatnacht habe Sebastian T. ihm erzählt, dass er in der Nacht joggen gegangen war, weil er Stress mit seiner Mutter gehabt habe. Worum es bei dem Stress mit der Mutter gegangen war, habe er aber nicht geäußert. Dann soll Sebastian T. seinem Mitgefangenen gestanden, dass er die Tat begangen habe: „Er sagte, dass er an der Dame sexuelles Interesse hatte und er sie bewusstlos geschlagen hat, damit sie sich nicht wehren konnte“, so der Zeuge.

Wollte der Angeklagte Hanna nicht umbringen?

Laut dem Mitgefangenen soll Sebastian T. Hanna vorher schon einmal gesehen haben und auch sexuelles Interesse an ihr bestanden haben. Während des Gesprächs mit dem Angeklagten habe der Zeuge den Eindruck bekommen, dass Sebastian T. Hanna nicht umbringen wollte. „Er hat sie zwar ins Wasser geworfen, aber er wollte sie nicht umbringen“, so der Untersuchungshäftling. Er weiß aber nicht mehr, ob Sebastian T. selbst dazu geäußert hatte, oder er aus seinem Gesichtsausdruck und Verhalten darauf schloss. An dieser Stelle bestehen Widersprüche zum polizeilichen Vernehmungsprotokoll und sowohl die Vorsitzende Richterin als auch Pflichtverteidiger Markus Frank haken nach: „Ich bin mir unsicher. Ich weiß nicht, ob er gesagt hat, dass er sie nicht umbringen wollte“, so der Zeuge..

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Update, 8.50 Uhr – Start des Verhandlungstages

Erneut haben sich zahlreiche Gäste im Publikumsbereich des Gerichtssaals eingefunden, um den Prozess gegen Hannas mutmaßlichen Mörder Sebastian T. live zu verfolgen. Nach einem Hinweis der Vorsitzenden Richterin an die Verwandten des Angeklagten, dass Gespräche mit Sebastian T. über das Verfahren strikt verboten seien, wird der mit Spannung erwartete neue Zeuge in den Gerichtssaal gerufen. 

Wegen Sexualstraftat in Untersuchungshaft

Mit seinem Rechtsanwalt Michael Vogel aus Traunstein betritt der ehemalige Mitgefangene des Angeklagten Sebastian T. den Raum. Es handelt sich um einen eher schüchternen Mann, der selbst wegen einer Sexualstraftat in Untersuchungshaft sitzt. Die Vorsitzende Richter Jacqueline Aßbichler beginnt mit der Aufnahme der Personalien des Zeugen. Der 22-Jährige gibt an, dass er zusammen mit Sebastian T. zwischen November 2022 und März 2023 in der JVA Traunstein inhaftiert war. 

Gespräch mit dem Angeklagten nach „Aufschluss“

Weiter gibt der Häftling an, öfter mit dem Sebastian T. Karten gespielt zu haben und ihn anfangs während der Aufschlusszeiten darauf angesprochen habe, warum er „sitze“. Der Angeklagte habe ihm erzählt, dass ihm „der Mord vom Eiskeller“ vorgeworfen werde. „Ich habe dann wissen wollen, ob es irgendwelche Beweise gibt, und da hat er erzählt, dass er einer Freundin gesagt habe, dass er nachts joggen war. Sie habe ihn daraufhin bei der Polizei angezeigt.“ Der Zeuge sagt aus, er habe bei weiteren Gelegenheiten herausfinden wollen, ob Sebastian T. die Tat wirklich begangen habe.

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Vorbericht

Mit Hoffnung und Grauen gleichermaßen wird im Eiskeller-Mordprozess die Aussage eines Mithäftlings des Angeklagten erwartet. Nachdem die Befragung einer nahen Freundin des Angeklagten am vierten Verhandlungstag für Verwirrung und Frustration gesorgt hatte, könnte der 24. Oktober nun die entscheidende Wende im Prozess gegen Sebastian T. (21) bringen: Während seiner Untersuchungshaft in der JVA Traunstein, soll er sich im Winter 202/23 seinem Mitgefangenen anvertraut haben.

Erst am dritten Prozesstag hatte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler den neuen Zeugen überraschend eingeführt. Der Anwalt des Häftlings habe sich bei ihm gemeldet, weil sein Mandant eine Aussage über den vermeintlichen Mord an Hanna machen wolle. Insgesamt 41 Seiten soll seine polizeiliche Vernehmung inzwischen füllen. Für die Vorladung dieses wichtigen Belastungszeugen beraumte die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler einen Extra-Termin ein.

Wird nun Täterwissen offenbart?

Ausschlaggebend wird nun, ob Sebastian T. dem Mitgefangenen tatsächlich Täterwissen offenbarte, und ob dies neue oder bereits bekannte Erkenntnisse bringt. Trotz umfangreicher Ermittlungen und hunderter Vernehmungen, stützte sich die Anklage bisher ausschließlich auf Indizien. Während Tatzeit, Tatort und Todesursache inzwischen öffentlich bekannt sind, herrscht noch immer große Ungewissheit, was sich zwischen Hanna W. und ihrem mutmaßlichen Mörder wirklich abspielte.

Gab es ein Mordmotiv?

Bei der Befragung des Zeugen wird wohl auch im Vordergrund stehen, ob die Tat wirklich mit Vorsatz begangen wurde, und wenn ja, aus welchem Motiv. Noch immer ist möglich, dass Sebastian T. nur Zeuge einer Tat wurde. Auch eine Körperverletzung mit Todesfolge, eine fahrlässige Tötung oder Totschlag sind noch nicht auszuschließen. Um den Angeklagten wegen Mordes verurteilen zu können, müsste ihm ein Mordmerkmal, beispielsweise Heimtücke oder Verdeckungsabsicht nachgewiesen werden können.

Als zeitliches Fenster für die Vernehmung des Mithäftlings wurde der Zeitraum zwischen 8 und 10 Uhr festgelegt.

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