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Warum das Gericht trotzdem kein Halteverbot verhängt

„Quälerische Kälber-Misshandlung“: Traunsteiner Bauer schon zum zweiten Mal verurteilt

Schlachten auf dem Hof
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Kälber (Symbolbild).

„Das ist blöd gelaufen“ - ein Bauer aus Traunstein wurde jetzt schon zum zweiten Mal wegen Tiermisshandlung verurteilt: Die Kälbersterblichkeit lag bei 75 Prozent, die überlebenden Tiere hungerten und froren. „Eine Sauerei“, befand der Richter - und sprach trotzdem kein Halteverbot aus.

Traunstein - Die erste Verurteilung vom Januar vorigen Jahres zeigte keine Wirkung. „Anfang 2023 gab es bei dem Landwirt wieder eine Kälbersterblichkeit von 75 Prozent. Sechs von acht Kälbern waren betroffen“, so eine Tierärztin des Traunsteiner Veterinäramts am Dienstag (28. November) vor dem Amtsgericht. Normal sei eine Sterblichkeit von sieben Prozent. Anfang April dann eine unangekündigte Kontrolle - den Tierärzten bot sich kein schönes Bild: Vier Kälber fand man vor, hungernd, abgemagert, schreckhaft, teils unterentwickelt, teils zitternd vor Kälte. Kein Wasser, kein Kraftfutter, ausgeschaltete Wärmelampen.

Der 61-jährige Traunsteiner war geständig. Eine wirkliche Erklärung hatte er aber auch nicht: „Das ist alles blöd gelaufen.“ Sein Verteidiger Stefan Neudecker schob hinterher: „Es tut ihm leid. Er wollte keine Tiere quälen.“ Das Amtsgericht sprach ihn schuldig der quälerischen Tiermisshandlung wegen Unterlassens. Acht Monate Haft auf Bewährung erhält der Landwirt, dazu eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro. Als Auflage muss er ein Beratungsangebot des Landratsamtes verpflichtend annehmen. Weitere Auflagen bestimme das Veterinäramt.

Warum es kein Halte- oder Betreuungsverbot gibt

Ein Kalb hat er weiterhin, dazu trächtige Kühe, die sechs weitere Kälber kriegen. Soll der Mann also ein Halte- oder Betreuungsverbot bekommen? „So ein Verbot kann ich nicht verhängen“, meinte Richter Chris-Dominik Kempel. Denn Anfang 2024 will der Angeklagte den Bauernhof an seine Söhne übergeben. „Mit einem Halteverbot würde ich Sie bis dahin in die Strafbarkeit treiben.“ Bei einem Betreuungsverbot dürfte sich der 61-Jährige gar nicht mehr um die Tiere kümmern - oder müsste eine Vollzeitkraft anstellen. „Und das wäre nicht verhältnismäßig“, so Kempel. Auch für Staatsanwältin Stephanie Windhorst war ein Verbot in diesem Fall „ein Krampf“.

Richter rät Landwirt: Vielleicht besser Felder verpachten

Doch die Kontrollen des Veterinäramts würden künftig nicht weniger, prophezeite der Richter. Den bisherigen Umgang des Angeklagten mit den Kälbern bezeichnete er als „Sauerei“. Und Staatsanwältin Windhorst machte klar: „So geht es nicht weiter. Egal wer Halter auf dem Papier ist, Sie oder Ihre Söhne.“ Sie befürchtete ohnehin, dass der Betrieb nur „pseudomäßig“ an die Söhne übergeben wird und der Angeklagte weiterhin die Arbeit macht. Sollte der Traunsteiner gegen die dreijährige Bewährung verstoßen, geht es für ihn ins Gefängnis.

Und weil der Landwirt angeblich nur noch 400 Euro monatlich zum Leben habe, legte ihm Richter Kempel nahe: „Stellen Sie sich die Frage, ob der Betrieb noch genug abwirft. Sie hätten vielleicht mehr davon, wenn Sie Ihre Felder verpachten.“

xe

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