Zahlen, Daten und Fakten
Am 29. Juni wird gewählt: Kreis Traunstein braucht neuen Landrat – Fragen und Antworten
Nachdem der bisherige Landrat des Landkreises Traunstein, Siegried Walch (CSU), in den Bundestag gewählt wurde, wird nun sein Nachfolger gesucht. Am 29. Juni wird gewählt – hier gibt es alle Zahlen, Daten und Fakten dazu.
Landkreis Traunstein – Am 29. Juni ist Wahlsonntag im Landkreis Traunstein. Die insgesamt rund 144.500 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, einen neuen Landrat beziehungsweise eine neue Landrätin zu wählen, nachdem der bisherige Amtsinhaber Siegfried Walch (CSU) bei der letzten Bundestagswahl als Vertreter nach Berlin gewählt wurde (chiemgau24.de berichtete bereits ausführlich darüber).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Traunstein haben.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Wahlbenachrichtigungen wurden von den Gemeinden verschickt. Mit dieser Benachrichtigung können die Briefwahlunterlagen im Rathaus oder – je nach Gemeinde – auch online beantragt werden. Die Briefwahl erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit.
Für die aktuelle Landratswahl wird mit einer Briefwahlquote von rund 50 Prozent gerechnet. Wer auch bei der eventuellen Stichwahl per Brief wählen will, kann das entweder schon im ersten Briefwahlantrag mit beantragen oder separat möglichst bald nach der ersten Wahl.
Wie wird gewählt?
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Sollte dies keine Bewerberin oder kein Bewerber erreichen, findet eine Stichwahl am Sonntag (13. Juli), zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten statt. In der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit.
Wann tritt der neue Landrat beziehungsweise die neue Landrätin das Amt an?
Das Amt wird am Tag nach der amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses angetreten. Bei einer Entscheidung im ersten Wahlgang wäre das voraussichtlich am 2. Juli, sollte eine Stichwahl nötig sein, verschiebt sich das Datum voraussichtlich auf den 16. Juli.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Die Amtszeit endet mit dem Ablauf der nächsten regulären Kreistagswahlperiode, also im Jahr 2032. Diese gesetzliche Regelung dient der Harmonisierung der kommunalen Wahltermine.
„Jede Stimme zählt“
Josef Konhäuser, Gewählter Stellvertreter des Landrats und derzeit mit der Führung der Amtsgeschäfte betraut, ruft die Bürgerinnen und Bürger zur Wahl auf: „Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Ob im Wahllokal oder per Briefwahl – jede Stimme zählt. Ich bitte alle Wahlberechtigten im Landkreis: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gestalten Sie die Zukunft unseres Landkreises aktiv mit.“ (aic/Landratsamt Traunstein)
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