„Es ist hirnrissig“
Kosten für Urnen-Stelen explodieren – mit Folgen für die Friedhofs-Gebühren in Seeon-Seebruck
In Seeon-Seebruck sollte die neue Friedhofsgebührensatzung eigentlich ab dem 1. Januar kommenden Jahres gelten. Doch eine drastische Erhöhung der Kosten für Urnen-Stelen führte dazu, dass der Gemeinderat die Satzung in ihrer geänderten Form ablehnte. Was dahinter steckt.
Seeon-Seebruck – Eigentlich sollte die Genehmigung der aktualisierten Friedhofsgebührensatzung in der Seeon-Seebrucker Gemeinderatssitzung nur ein formeller Akt sein. Doch es kam anders. Der Gemeinderat stolperte über die immense Kostensteigerung bei den Urnen-Stelen und entschied bei einer Gegenstimme, die Satzung in ihrer geänderten Fassung abzulehnen. Das heißt, es bleibt zunächst bei den bisherigen Friedhofsgebühren.
Neue Satzung für 1. Janaur geplant
Ursprünglich sollte die geänderte Satzung zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Nach Angaben der Verwaltung sei der Gemeinderat bereits über die Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Seeon-Seebruck darüber informiert worden, dass die Friedhofsgebühren neu kalkuliert werden. Die vorherige Gebührenänderung liegt fünf Jahre zurück. Die Neukalkulation ergab, dass eine Einzelgrabstätte bei einer Laufzeit von 15 Jahren künftig 1236 Euro kostet (bisher 1147 Euro), ein Familiengrab 1803 Euro (bisher 1730 Euro), ein Urnengrab 1613 Euro (bisher 1076 Euro) und ein Urnenwandgrab 1619 Euro (bisher 1103 Euro).
Mit diesen Erhöhungen konnte sich der Gemeinderat noch anfreunden. Nicht aber mit der enormen Steigerung bei den Holz-Urnenstelen auf dem Truchtlachinger Gemeindefriedhof. Hier soll laut Kalkulation eine Einzelgrabstätte künftig 1285 Euro kosten, bisher zahlt man dafür 693 Euro. Ein Familiengrab in einer Urnen-Stele würde 3174 Euro kosten und somit rund 650 Euro mehr. Der Knackpunkt, dass im Zuge einer Neukalkulation der Grabnutzungsgebühren bei den Urnen-Stelen eine Kostensteigerung bei bis zu 80 Prozent zu Buche steht, liege daran, dass diese Art von Bestattung nur sehr wenig angenommen werde, hieß es. Vor rund sieben Jahren wurden im Truchtlachinger Gemeindefriedhof 16 von Schreinerhand angefertigte Urnen-Stelen aufgestellt. Auf Betonsockeln befestigt wurden die Stelen entlang einer freien Fläche im Anschluss an eine bestehende Urnenwand mit Blick auf die Alz positioniert. Grabbesitzer können zwischen einem Familiengrab und einer Einzelbestattung wählen.
Offensichtlich kommt aber diese Bestattung nicht so gut an, wie man angenommen hat. Die Kostensteigerung bei den Urnen-Stelen flächendeckend auf alle Grabstellen umzulegen, wie Thomas Reitmaier (CSU) anregte, sei nach Angaben der Verwaltung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
„Es ist hirnrissig“
Aufgrund der Tatsache, dass die Stelen nicht angenommen werden und vor dem Hintergrund einer damit verbundenen immensen Kostensteigerung bei dessen Gebühren, räumte Sepp Daxenberger (CSU) klar und deutlich ein, sich dagegen zu wehren: „Es ist hirnrissig, die Kosten zu erhöhen, wenn die Stelen nicht angenommen werden“, so Daxenberger.
Daraufhin verständigte sich der Gemeinderat, den Beschlussvorschlag respektive die neue Satzung, die auch eine Änderung der Bestattungs- Leichenhaus- und Verwaltungsgebühr vorsieht, abzulehnen.