Traunsteiner Kripo-Beamter stand bereits vor Gericht
Polizei-Kollegen wegen rassistischer Chats gedeckt - jetzt wurde über Revision entschieden
Ein Kollege von der Polizei schrieb rassistische Whatsapp-Nachrichten, doch die Ermittlungen gegen ihn ließ ein Traunsteiner Polizist im Sande verlaufen - jetzt wurde über seine Revision vor Gericht entschieden.
Traunstein/München - Das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen Polizeibeamten wegen Strafvereitelung im Amt ist rechtskräftig. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt am Mittwoch der dpa mitteilte, wurde das Urteil vom 26. April bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Bereits am 19. Oktober wurde das vom Bayerischen Obersten Landesgericht entschieden.
Rassistische Chats: Urteil gegen Traunsteiner Polizisten wegen Strafvereitelung rechtskräftig
Der 54-Jährige, der bei der Traunsteiner Kripo in der Abteilung Staatsschutz beschäftigt war, deckte einen Kollegen, der eine volksverhetzende Whatsapp-Nachricht in einer polizeiinternen Gruppe verschickte. Am Landgericht Traunstein wurde er im April zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgelegt zur Bewährung, verurteilt. Den zusätzlichen Vorwurfe der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ließ das Landgericht in der Berufung aber fallen. Es ging unter anderem um Hakenkreuze auf einer Collage im Dienstbüro.
Die Gerichte sehen es als erwiesen an, dass der Kripo-Beamte 2018 Ermittlungen gegen einen Polizei-Kollegen aus Rosenheim ins Leere laufen ließ. In der Whatsapp-Nachricht jenes Polizisten aus Rosenheim wurden Muslime pauschal als „Primaten“ beleidigt. Durch sie würde in Deutschland „geraubt, überfallen, verprügelt, vergewaltigt und gemordet, als wäre dies das Selbstverständlichste von der Welt“, wie es in dem Text hieß. Der Traunsteiner Kripo-Beamte habe seinem Kollegen wohl „keinen Ärger machen wollen“, so das Amtsgericht erstinstanzlich. Ein extremistisches Weltbild erkannte das Gericht bei dem Mann nicht.
Disziplinarbehörde der Polizei entscheidet über weiteren Weg
Wie geht es für den 54-Jährigen jetzt weiter? Über die dienst- und disziplinarrechtlichen Folgen werde die zuständige Disziplinarbehörde beim Polizeipräsidium München entscheiden, so der leitende Oberstaatsanwalt. In den Prozessen beteuerte der Polizist stets, unschuldig zu sein. „Mir ist ein Fehler unterlaufen und ich bin mir dessen Folgen bewusst. Der Grund für diesen Fehler lag vermutlich an meiner Aufgabenlast wegen dem geringen Personal beim Staatsschutz“, so der Angeklagte im jüngsten Prozess in zweiter Instanz vor dem Landgericht Traunstein.
xe/dpa
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