Erfolg für Spezialabteilung
Schockanrufe: Hohe Freiheitsstrafe für Geldabholerin
Nach dem „Traunsteiner Modell“ wurden Fälle von Schockanrufen aus ganz Süddeutschland zusammengezogen, um einheitlich Täter dingfest zu machen. Mit Erfolg. Jetzt musste sich eine 38-jährige Frau aus Frankfurt vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Das ist das Strafmaß.
Traunstein – Das Landgericht Traunstein verurteilte eine 38-jährige Frau aus Frankfurt am Main wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch Schockanrufe in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren sechs Monaten. Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 80.000 Euro angeordnet.
Mitglied einer Bande
Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Frau Mitglied der Bande um einen 24-jährigen polnischen Staatsangehörigen war. Dieser war im August 2022 durch das Landgericht Traunstein wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren acht Monaten verurteilt worden; das Urteil gegen ihn ist inzwischen rechtskräftig.
Das ewig gleiche Muster
Nach den Feststellungen der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Traunstein war die 38-jährige Angeklagte innerhalb der Bande sowohl Abholerin als auch Logistikerin. Die Mitglieder der Bande begingen von Juni 2021 bis Ende Juli 2022 organisiert und arbeitsteilig an verschiedenen Tatorten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zahlreiche Betrugsstraftaten in unterschiedlichen Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs. Hier wird älteren Personen durch die Tätergruppierung am Telefon zum Beispielvorgespiegelt, dass sich nahe Angehörige durch die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls in großer Not befinden und dringend Bargeld für eine angeblich zu zahlende Kaution zur Abwendung einer Inhaftierung benötigen.
Die Opfer werden so zur Übergabe von großen Mengen Bargeld und Wertgegenständen an die Täterbande gebracht.
Der Anklage gefolgt
Mit seiner rechtlichen Bewertung folgte das Landgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein. In ihren Ermittlungen hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ Fälle aus ganz Süddeutschland zusammengezogen, um eine einheitliche Ahndung aller ermittelten Taten erreichen zu können. In enger Zusammenarbeit mit der KPI (Z) in Traunstein und weiteren Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Frankfurt am Main konnten die komplexen Ermittlungen letztlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Wolfgang Beckstein wertet die Höhe der vom Landgericht verhängten Freiheitsstrafe, die nun bereits zum zweiten Mal im Bereich von über zehn Jahren liegt, als wichtiges Signal zur Abschreckung im Kampf gegen diese besonders skrupellose Art von organisierten Betrugstaten und betont: „Die Einführung der Spezialabteilung nach dem „Traunsteiner Modell“ im Jahr 2018 hat sich bewährt. Nur durch die einheitliche Verfolgung aller Taten einer deutschlandweit agierenden Bande kann man angemessen hohe, abschreckende Strafen wie im vorliegenden Fall erreichen“. Mit dem Strafmaß von zehn Jahren sechs Monaten blieb die Strafkammer nur knapp unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren.
Einschlägige Vorstrafen
Strafschärfend hatten sich nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Volker Ziegler in der mündlichen Urteilsbegründung insbesondere die einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten und die Höhe der verursachten Schäden ausgewirkt. Auch die negativen Folgen, die derartige Betrugstaten für die Geschädigten und für die gesamte Gesellschaft haben, wurden zu Lasten der Angeklagten berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
re