Alter Mast nicht zukunftssicher
Ersatz für umstrittenen Mobilfunkmast: Das ist der neue Standort bei Grabenstätt
Der Gemeinderat von Grabenstätt hat dem Bau eines 30 Meter hohen Mobilfunkmasts zugestimmt. Zuvor wurden zwei alternative Standorte als ungeeignet bewertet. Wo der Mast nun errichtet werden soll.
Grabenstätt – Der Gemeinderat hat den Antrag der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) auf Neubau eines Antennenträgers mit einem 30 Meter hohen Stahlgittermast inklusive Outdoortechnik auf einem Grundstück an der Erlstätter Straße am nordöstlichen Grabenstätter Ortsausgang (rechtseitig in Richtung Marwang) zur Kenntnis genommen und das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt – allerdings unter bestimmten Maßgaben.
Zwei Alternativen fielen bereits durch
So müssen laut Beschlussvorschlag die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten, die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erbracht und der gemeindliche Geh- und Radweg nach Abschluss der Arbeiten wieder befahrbar sein. Laut Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) werde das Landratsamt Traunstein zudem dringend darum gebeten, die Rückbauverpflichtung zu sichern.
In der Gemeinderatssitzung im September 2022 war die Suchanfrage für einen Mobilfunk-Ersatzstandort in Grabenstätt behandelt worden, da sich der bestehende, umstrittene Standort an der Lindenstraße (Nickelbergsiedlung) als nicht zukunftssicher erwiesen hatte. Die Gemeinde hat dann umgehend das Mitwirkungsrecht aufgegriffen und gegenüber der Deutschen Telekom erklärt, das dialogische Verfahren von dem Sachverständigen für Mobilfunk Diplom-Ingenieur Hans Ulrich begleiten zu lassen.
Wirnshofer zufolge seien damals zwei potenzielle Standorte in die engere Auswahl gekommen, doch beide hätten sich bei den technischen Vorprüfungen 2023/24 als nicht geeignet herausgestellt. Der zunächst gewählte Standort U04 am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Grabenstätt sei aufgrund der beengten Verhältnisse und des wachsenden Widerstandes der näheren Anwohner ausgeschieden und dem erweiterten Standort U06 nördlich des Grabenstätter Flugplatzes habe das Luftamt nicht zugestimmt. In der Folge habe er sich darum bemüht, so der Vorsitzende, am nordöstlichen Ortsrand von Grabenstätt in Richtung Marwang ein geeignetes Grundstück zu finden. Mit einem dortigen Grundstücksbesitzer sei man dann schnell zu einer Einigung gekommen – und zwar mit Verweis auf einen zeitnahen Bauantrag.
Nach Angaben der Gemeindeverwaltung stünden den Planungen keine öffentlichen Belange entgegen. Immissionsschutzrechtlich sei das Vorhaben allerdings durch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde zu prüfen. „Die Abstände zu den nächsten Wohngebäuden Richtung Marwang betragen zirka 175 Meter, Richtung Grabenstätt zum Gewerbegebiet zirka 175 Meter und zirka 350 Meter zum Wohngebiet Meckenheimer Straße/Traunsteiner Siedlung“, erläuterte der Rathauschef.
Die Wiederherstellung der beim Aufstellen fremdgenutzten Grundstücke sollte dem Antragssteller auferlegt werden. Möglicherweise seien auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen. Da es sich gemäß der Bayerischen Bauordnung aufgrund der Höhe der baulichen Anlage um einen Sonderbau handle, liege die bauaufsichtliche Prüfung beim Landratsamt. Ein nicht erteiltes gemeindliches Einvernehmen könnte somit gegebenenfalls durch das Amt ersetzt werden, gab Wirnshofer zu bedenken.
Gefahr von Überspannungen
Waltraud Hübner (CSU) hatte vor der Abstimmung darauf hingewiesen, dass man sicherstellen müsse, dass es in den nahen Handwerksbetrieben, die über sehr sensible Maschinen und Geräte verfügten, nicht zu Überspannungsschäden kommen könne. „Wir nehmen das im Beschluss mit auf und weisen das Landratsamt darauf hin“, so die gemeindliche Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss.
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