Betrug mit Corona-Tests während der Pandemie?
Gestehen sie den Betrug mit Corona-Tests in Ampfing und Mühldorf? Brüder erhalten Bedenkzeit
Zwei Männer aus Burghausen und Waldkraiburg sollen in Corona-Testzentren in Mühldorf und Ampfing mit falschen Testabrechnungen über 367.000 Euro erschlichen haben. Ab heute (12. August) stehen sie in Traunstein vor Gericht.
Übersicht
- Vorbericht – Die zwei Angeklagten sollen über 367.000 Euro erschlichen haben
- Update 15:00 Uhr – 50.000 nicht erbrachte Tests abgerechnet: Brüder betrieben Testzentren in Mühldorf und Ampfing
- Update 17:15 Uhr – Gestehen sie den Betrug mit Corona-Tests in Ampfing und Mühldorf? Brüder erhalten Bedenkzeit
Update 17:15 Uhr – Gestehen sie den Betrug mit Corona-Tests in Ampfing und Mühldorf? Brüder erhalten Bedenkzeit
Nach einem Rechtsgespräch gab die Vorsitzende Richterin Heike Will zu Protokoll, dass seitens der Angeklagten erhebliche Zweifel in Bezug auf die Höhe Geldsummen geäußert wurden. Für den Fall eines vollumfänglichen Geständnisses beider Angeklagter könne sich die Strafkammer für A. eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren bis drei Jahre und sechs Monate vorstellen. Für Y. käme eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten bis drei Jahren und neun Monaten infrage. Die Vorsitzende Richterin Heike Will gab an, dass dieser Strafrahmen von der Kammer als gerade noch vertretbar aber ausgesprochen milde betrachtet werde.
Anschließend zogen sich die Beschuldigten mit ihren Verteidigern zur Beratung zurück, kamen jedoch nur zur Einigung, dass man noch ein weiteres Rechtsgespräch führen müsse. Bei der Unterredung brachte Y. ein Grundstück zur Bezahlung des von ihm verursachten Gesamtschadens ins Spiel. Dafür fordere er aber eine Senkung seiner voraussichtlichen Freiheitsstrafe. All dies natürlich im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses. Wegen einer Spiel- und Drogensucht, verlangte der angeklagte A. eine Zurückstellung seiner Strafe. Die Vorsitzende Richterin sah jedoch nicht die nötigen Voraussetzungen hierfür gegeben.
Richterin Will unterstrich, dass die Kammer die vorgeschlagenen Haftstrafen nicht für immer gälten. Die Angeklagten sollten nun noch eine Woche Bedenkzeit bekommen. Ihre Entscheidung, ob sie ein Geständnis ablegen wollen, wird den Verhandlungsverlauf stark beeinflussen: Sollten sie gestehen, könnte die Beweisaufnahme stark verkürzt werden. Der nächste Verhandlungstag wird also nun der 19. August sein. Dann wird entschieden, wie viele Verhandlungstage für den Prozess noch stattfinden werden.
Update 15:00 Uhr – 50.000 nicht erbrachte Tests abgerechnet: Brüder betrieben Testzentren in Mühldorf und Ampfing
Der Prozess gegen zwei gebürtige Mühldorfer, die in Ampfing und in Mühldorf Corona-Testzentren betrieben, startete bei brütender Mittagshitze. Zahlreiche Zuschauer hatten sich im Gerichtssaal eingefunden – darunter auch Familienmitglieder der beiden Angeklagten – denn die beiden sind Brüder. Der 34-jährige Beschuldigte A., wohnte vor der Untersuchungshaft in Burghausen, der 35-jährige Y. in Waldkraiburg. Beide wurden am 7. Oktober 2024 festgenommen.
A. hatte seit Februar 2022 das Testzentrum in Mühldorf betrieben, Y. seit Januar 2022 das Testzentrum in Ampfing. Beide Angeklagten sollen nicht erbrachte Testleistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) abgerechnet haben. Zudem sollen sie versucht haben, anhand von Scheinrechnungen für nicht gekaufte Corona-Testkits Beträge mit der Regierung von Oberbayern abzurechnen.
Die Vorwürfe laut Anklage
A. soll für insgesamt 12.978 nicht erbrachte Tests in Mühldorf 127.431 Euro abgerechnet haben – davon seien ihm laut Anklage 90.613 Euro unrechtmäßig von der KVB ausgezahlt worden. Er ist wegen Computerbetrugs in sieben Fällen, versuchten Betrugs und Beihilfe zu versuchtem Betrug angeklagt.
Y. soll für 34.803 nicht erbrachte Tests in Ampfing 332.089 Euro abgerechnet haben – wovon ihm die KVB wohl 277.256 Euro auszahlte. Zudem soll er zusammen mit einem anderweitig Angeklagten, einem Deutschen, der ein Testzentrum in Dorfen betrieb, der Regierung von Oberbayern Scheinrechnungen für 17.000 Testkits vorgelegt haben und wollte dafür wohl 159.300 Euro abrechnen. Y. steht nun wegen Betrugs in sieben Fällen, Computerbetrugs in vier Fällen, sowie wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zu versuchtem Betrug vor Gericht
Der Gesamtschaden, den die beiden Angeklagten verursacht haben, soll sich auf 367.000 Euro belaufen. Dieser Betrag soll laut Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg, die im Fall einer Verurteilung von den beiden eingezogen werden. Zum Schutz des Gesundheitssystems hat die bayerische Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg im Jahr 2020 die „Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ (ZKG) eingerichtet. Seit dem 1. Oktober betreibt die Zentralstelle eine neue Hinweisgeber-Plattform. Das Pilotprojekt ist zunächst auf vier Jahre angelegt.
Vorbericht – Die zwei Angeklagten sollen über 367.000 Euro erschlichen haben
Traunstein / Ampfing – Am Landgericht Traunstein wird ab dem 12. August gegen zwei Männer aus Burghausen und Waldkraiburg verhandelt. Ihnen wird vorgeworfen, in ihren Corona-Testzentren in Ampfing und Mühldorf unrechtmäßig 367.000 Euro ergaunert zu haben. Innerhalb eines Jahres sollen sie nicht erbrachte Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben. So seien dem 34-jährigen Angeklagten aus Burghausen unrechtmäßig 90.000 Euro und dem 35-jährigen Angeklagten aus Waldkraiburg unrechtmäßig 277.000 Euro ausgezahlt worden. Beide stehen nun wegen Computerbetrugs vor Gericht.
Scheinrechnungen sollten Prüfer täuschen
Beide Männer sollen gemeinsam mit einem anderweitig Verfolgten, der eine Teststelle in Dorfen betrieb, Scheinrechnungen organisiert haben, um nachträgliche Prüfungen der Regierung von Oberbayern zu täuschen. Die vorgelegten Rechnungen über angeblich gekaufte Testkits sollten die betrügerisch abgerechneten Leistungen plausibel erscheinen lassen. Doch diese hielten der Prüfung nicht stand. Nach der Überprüfung durch die Regierung von Oberbayern leitete die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg Ermittlungen gegen die beiden Angeklagten ein. Beide wurden in der Sache am 7. Oktober 2024 festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft. Bislang sollen sie sich nicht zu den Vorwürfen geäußert haben.
Für den Prozess sind aktuell fünf Verhandlungstage angesetzt. Am 16. September wird das Urteil erwartet.