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Durchsuchung von Hotel

„Betrug und Wucher“: Flüchtlinge in Inzell abgezockt – was passiert mit Opfern und Tätern?

Polizeiautos und Polizist vor Hotel
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Am Donnerstag (11. Januar) wurde das Hotel Gastager in Inzell durchsucht und zwei Personen verhaftet.

Zwei Personen bei Großeinsatz verhaftet: Hotelpächter bereichert sich in Inzell mit seiner Komplizin am Jobcenter und nutzt Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus. Jetzt sitzt er mit seiner Komplizin vorerst hinter Gittern. So ist der Stand der Ermittlungen .

Inzell – Am Donnerstag (11. Januar) rollte in den frühen Morgenstunden eine Kolonne an Einsatzfahrzeugen der Polizei vor das Hotel Gastager in Inzell. „Einige Dutzend Einsatzkräfte“ waren laut Pressesprecher Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd bei dem Großeinsatz beteiligt. Zusätzlich waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein auch zwei Staatsanwälte persönlich vor Ort. Der Grund: Dringender Tatverdacht von Betrug und Wucher in einem besonders schweren Fall.

Zwei Personen verhaftet

Der Einsatz dauerte bis zum späten Nachmittag und endete mit der Verhaftung zweier Personen, gegen die ein Haftbefehl vorlag. Die Verhaftung der Personen sei allerdings nur ein Aspekt des Einsatzes gewesen. Zusätzlich lag für das Hotel ein Durchsuchungsbefehl vor. „Das Gebäude, die Belegung und die Personen, die sich dort aufhalten, wurden ebenfalls angeschaut“, berichtet Pressesprecher Sonntag. Deshalb habe der Einsatz auch mehrere Stunden in Anspruch genommen.

Bei den Verhafteten handelte es sich, nach Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein, um einen 41-jährigen Mann und eine 28-jährige Frau. Beide sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Der Mann sei der Pächter des Hotels und habe Hotelzimmer an ukrainische Flüchtlinge vermietet, so Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein.

Da den Geflüchteten Bürgergeld zusteht, sei die Miete vom Jobcenter übernommen worden und an den Pächter und Vermieter ausgezahlt worden. Der Haken: In einem Zimmer, das laut Vietze in der Regel 20 Quadratmeter besitzt, waren mehrere Flüchtlinge untergebracht, die jeweils einen eigenen Mietvertrag für ein eigenes Zimmer besaßen. Der Pächter, der selbst ukrainischer Staatsbürger ist, kassierte demnach pro vermieteter Einheit mehrfach ab. Vietze berichtet beispielsweise von einer fünfköpfigen Familie, die sich ein Zimmer teilen musste.

Die „rechte Hand“ des Pächters

Die verhaftete Frau bezeichnete Oberstaatsanwalt Vietze als „rechte Hand“ des Pächters. Sie habe die Mietverträge ausgestellt, als Ansprechpartnerin gedient und habe die Geflüchteten direkt zum Jobcenter gebracht, damit sie die abgeschlossenen Mietverträge schnellstmöglich einreichen. Hierauf beziehe sich auch der dringende Tatverdacht „Wucher im besonders schweren Fall“, da die Zwangslage der Flüchtlinge ausgenutzt und Druck auf sie ausgeübt wurde, so Vietze.

Im Zuge der Ermittlungen sei im Dezember vergangenen Jahres festgestellt worden, dass 123 Personen mit der Adresse des Hotels gemeldet waren. Der Hotelpächter ließ neben den vermieteten Zimmern noch zusätzlich den Hotelbetrieb weiterlaufen. Demnach konnte das Jobcenter einen Betrugsfall schwer ausmachen, da noch zusätzliche Zimmer zur Verfügung standen.

Bei dem Großeinsatz wurden die Privaträume der Verhafteten, die sich ebenfalls im Hotel befanden, durchsucht. Zusätzlich lagen gesonderte Durchsuchungsbeschlüsse für vermietete Räumlichkeiten vor. Um Straftaten aufzuklären, sei es laut Pressesprecher Vietze auch möglich, Durchsuchungsbeschlüsse bei geschädigten Personen, in diesem Falle der Mieter, zu erteilen. „Das Schlimmste ist, dass die Flüchtlinge gar nichts dafür können und das System ausgenutzt wurde“, sagt Inzells Bürgermeister Hans Egger.

Einsatz bestätigt Verdacht

Der Großeinsatz habe den Verdacht auf Betrug und Wucher bestätigt und verstärkt, weshalb die Frau und der Mann verhaftet wurden, berichtet Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze. Trotzdem „gilt weiterhin die Unschuldsvermutung“, betont Vietze. Der Fall wurde an eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Traunstein übergeben.

Wie es jetzt mit den Flüchtlingen im Hotel weitergeht, bleibt vorerst unklar. „Bei dem betreffenden Objekt in Inzell handelt es sich nicht um eine vom Landratsamt angemietete Asylunterkunft“, sagt Michael Reithmeier, Pressesprecher des Landratsamtes Traunstein, „ukrainische Kriegsflüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und können grundsätzlich ihren Wohnsitz frei wählen, das heißt, sich selbstständig eine Wohnung suchen, wo sie wollen.“

Sollten die ukrainischen Staatsangehörigen sich eine andere Unterkunft suchen wollen und dabei nicht fündig werden, bietet das Landratsamt an, dass sie sich bei der Erstaufnahmestelle in Traunstein melden können. Anschließend werde ihre Unterbringung organisiert, „so, dass in keinem Fall eine Obdachlosigkeit droht“, so Reithmeier. Wie viele Flüchtlinge zur Zeit der Durchsuchung im Hotel wohnten, ist Gegenstand der Ermittlungen und bisher noch nicht öffentlich bekannt gegeben worden.

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