Unfall und Fahrerflucht im Sommer 2022
Freund überfahren: Unfallfahrer aus Ampfing wieder aus Haft entlassen
Der Haftbefehl gegen den Ampfinger, welcher im Sommer 2022 einen Freund überfuhr und liegenließ, wurde ausgesetzt. Es besteht weiterhin Tatverdacht doch keine Fluchtgefahr.
Traunstein, Ampfing – Aktuell läuft der Gerichtsprozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Ampfing, welcher nach einem Fest in Salmanskirchen seinen 24-jährigen Freund überfahren haben soll. Weil er 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte und nach dem Unfall mit seinem Auto weiterfuhr, sowie Hilfe unterlassen haben soll, lautete die Anklage auf versuchten Mordes. Das Gutachten des Unfallsachverständigen hatte aber kein schuldhaftes Verhalten des Angeklagten in Bezug auf ein Tötungsdelikt aufgezeigt.
Haftbefehl aufgehoben
Aus diesem Grund beantragte der Verteidiger, Dr. Adam Ahmed, am Freitag, den 16. Juni, dass der Haftbefehl für seinen Mandant ausgesetzt werde. Der Angeklagte habe den Unfall nicht vermeiden können, lautete seine Begründung. Dem Antrag wurde durch die Strafkammer trotz dringendem Tatverdacht in allen Anklagepunkten stattgegeben. Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Fluchtgefahr nach der Beweisaufnahme nicht mehr so hoch sei. Der Ampfinger, welcher auf dem Anwesen der Eltern wohnt, soll sich nun zweimal pro Woche bei der Polizeiinspektion Mühldorf melden und darf den Wohnort nicht wechseln.
Mordmotiv Verdeckung
Dr. Susanne Lausch, die psychiatrische Gutachterin, hatte dem jungen Mann Schuldfähigkeit zugeschrieben. Er sei zwar durch den Alkoholpegel enthemmt, aber nicht erheblich beeinträchtigt gewesen. Staatsanwalt Christian Merkel sieht als Mordmotiv noch immer das „Verdecken als Straftat“. Der 26-Jährige habe ich bewusst nicht bei der Polizei gemeldet, nachdem er seinen Freund betrunken überfahren hatte und habe diesen einfach schwerverletzt auf der Straße liegengelassen. Das Unfallopfer hätte ohne der schnellen Hilfe keine guten Chancen auf Erholung gehabt, meinte der Rechtsmediziner Dr. Fritz Priemer am dritten Verhandlungstag. Mögliche künftige Langzeitschäden wollte der Facharzt nicht aussschließen.
Dachte, er habe Reh angefahren
Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, dass er geglaubt habe, ein Reh angefahren zu haben. Nach einem Blick auf die nähere Umgebung des Autos habe er keine Person sehen können. Die Familie und Freunde des Angeklagten hatten ausgesagt, dass es dem 26-Jährigen psychisch und physisch schlecht gegangen sei, nachdem er erfahren hatte, dass er seinen Freund überfahren haben soll. Mit dem Unfallopfer hat der Angeklagte bereits eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 15.000 Euro vereinbart und sich mit diesem vollständig ausgeredet. Die Plädoyers und das Urteil werden nun am 29. Juni erwartet.