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Die Polizei ermittelt

Angeschossene Katze von Engelsberg: Brutale Taten von Tierhassern sind keine Einzelfälle

Mit einem Luftgewehr wurde eine Katze in Engelsberg angeschossen. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Tierquälerei.
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Mit einem Luftgewehr wurde eine Katze in Engelsberg angeschossen. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Tierquälerei.

Ein Tierquäler hat am 27. Juli in Engelsberg die Polizei auf den Plan gerufen: Im Ortsteil Offenham hat eine bislang unbekannte Person eine Katze angeschossen. Was die Polizei zu den Attacken von Tierhassern in der Region weiß.

Von Jürgen Engelhardt

Engelsberg –Wie die Polizei in Trostberg per Presseinformation mitteilte, wurde am vergangenen Donnerstag (27. Juli) im Zeitraum von 7 bis 14 Uhr in Offenham bei Engelsberg eine Katze mit einem Luftgewehr angeschossen. Demnach hat ein derzeit unbekannter Täter dem Tier in den Bauchbereich geschossen. Das Projektil blieb daraufhin im Bauch stecken und konnte anschließend nur durch einen Tierarzt operativ entfernt werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Wie die Polizei in Trostberg auf Nachfrage mitteilt, komme es immer wieder vor, dass Meldungen von Tierquälerei in der Dienststelle eingehen. Die Rede ist von Tierhassern, die entweder Hunde in Form von vergifteten Ködern um die Ecke bringen wollen, oder aber man zielt mit einem Luftgewehr auf kleinere Tiere, wie in diesem Fall auf eine Katze.

„Bei Hunden sind es eher Giftköder, weil ein Hund von Haus aus so ziemlich alles frisst. Dass Tiere mit einem Luftgewehr angeschossen werden, ist die andere Sache“, so ein Sprecher der Dienststelle. Das Problem in diesem Fall: Luftgewehre sind vom Waffengesetz befreit, theoretisch darf jeder Mensch eine solche Waffe besitzen.

Wenn damit auf Tiere gezielt wird, dann macht sich aber der Schütze strafbar nach dem Tierschutzgesetz, sagt die Polizei und verweist auf das Tierschutzgesetz. Und das sieht empfindliche Strafen vor, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Laut Paragraf 17 im Tierschutzgesetz muss der Tierhasser entweder mit einer Geldstrafe rechnen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei unter Telefon 0 86 21/9 84 20 zu melden.

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