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Gericht muss über Entlastungsstraße entscheiden

Zwei Bürger klagen gegen Bau der Umgehungsstraße von Prien-Prutdorf

Die enge Staatsstraße 2093 von Frasdorf in Richtung Prien (rechts im Bild) verläuft um die Wildenwarter Kirche und schlängelt sich dann durch den Ortsteil Prutdorf. Die Umfahrung des Dorfes soll in einem weiten Bogen nahe des Waldrandes verlaufen.
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Die enge Staatsstraße 2093 von Frasdorf in Richtung Prien (rechts im Bild) verläuft um die Wildenwarter Kirche und schlängelt sich dann durch den Ortsteil Prutdorf. Die Umfahrung des Dorfes soll in einem weiten Bogen nahe des Waldrandes verlaufen.

Priens Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) will die Ortsumfahrung von Prutdorf so schnell wie möglich bauen. Die Bürger des Ortsteils sind vom Durchgangsverkehr auf der Staatsstraße 2093 geplagt. Aktuell wird im Rathaus das Jahr 2023 für den Spatenstich angestrebt. Das scheint aber fraglich.

Prien/München – Im August hatte die Regierung von Oberbayern einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Umgehung gefasst, auf deren Bau die Bürger dort schon seit Jahrzehnten hoffen. Dagegen haben inzwischen haben zwei Bürger geklagt.

Klagebegründungen liegen noch nicht vor

Im August hatte die Regierung den Planfeststellungsbeschluss gefasst. Die zweiwöchige Einspruchsfrist haben zwei namentlich nicht bekannte Bürger genutzt, um zu klagen. „Wir können bestätigen, dass derzeit zwei Klageverfahren zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumfahrung Prien-Prutdorf beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anhängig sind“, schrieb Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung. „Die Klagebegründungen liegen der Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde aktuell noch nicht vor“, verwies er zu inhaltlichen Fragen auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).

„Der weitere Verlauf der Baumaßnahme ist abhängig vom Ausgang der Klageverfahren. Eine seriöse Prognose ist uns daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich“, so der Pressesprecher der Regierung abschließend.

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Auch Regierungsrat Andreas Spiegel von der Pressestelle des VGH kann längst noch keinen Termin nennen. Bisher lägen noch nicht einmal die Klagebegründungen vor. Bis alle Unterlagen, die für das Verfahren erforderlich sind, vorliegen, werden erfahrungsgemäß einige Monate vergehen. Dann wird der VGH mit einem Vorlauf von in der Regel drei bis vier Monaten die beteiligten Parteien zu einer mündlichen Verhandlung nach München laden.

Immerhin war der Planfeststellungsbeschluss im August ein Meilenstein auf dem langen Weg zum Bau der Entlastungstrasse. Die Marktgemeinde Prien hatte diese Vorgehensweise in der vorigen Legislaturperiode beantragt, als Friedrichs Amtsvorgänger Jürgen Seifert (parteilos) keine Chance mehr sah, mit allen Grundeigentümern zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Ursprünglich hatte die Gemeinde nur mit gut einer Handvoll Verhandlungspartnern zu tun, die Grund und Boden an der 1,2 Kilometer langen Umgehungstrasse im Osten des Dorfs Prutdorf besitzen. Dann aber hatte das planende Straßenbauamt Rosenheim unter neuer Führung dieses Projekt mit dem Ausbau des anschließenden, ebenfalls gut einen Kilometer langen Teilstücks zwischen Prutdorf und Bachham inklusive neuem Geh- und Radweg verknüpft. Dadurch war eine große Zahl zusätzlicher Grundeigentümer betroffen.

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Mit allen hatte es laut Bürgermeister Friedrich im Zuge des Planfeststellungsverfahrens Anfang des Jahres einen nichtöffentlichen Erörterungstermin im Rathaus gegeben. Damals hätten sich schon Widersprüche abgezeichnet „wegen der Behandlung durch die Gemeinde in früheren Zeiten“, sagte Friedrich im Gespräch mit der Chiemgau-Zeitung, ohne konkreter zu werden.

Die politisch Verantwortlichen in Prien hatten schon vor Jahren die Weichen gestellt, damit die Gemeinde die Umgehungsstraße in der Sonderbaulast selbst bauen kann. Eigentlich liegt die Staatsstraße in der Zuständigkeit des staatlichen Bauamtes, aber die Rosenheimer Behörde ist insbesondere wegen des Baus der Westumgehung von Rosenheim überlastet.

Voraussichtlich 3,5 Millionen Kosten

In einem Sonderbaulastverfahren bekommt die Kommune im Nachhinein 80 Prozent der Kosten erstattet. Derzeit geht Kämmerer Alfons Kinne von Gesamtkosten von 3,5 Millionen Euro für beide Bauabschnitte aus, die entgegen früherer Überlegungen nicht auf zwei Jahre verteilt, sondern in unmittelbarer Folge verwirklicht werden sollen, wie Friedrich informierte.

Eine Art Anschubfinanzierung von 500 000 Euro, die wegen der Verzögerungen bisher nicht benötigt wurde, liegt als Haushaltsrest schon bereit. Im Finanzplan für 2023 sind Kinne zufolge drei Millionen Euro eingeplant. Ob sie zu diesem Zeitpunkt auch verbaut werden, muss sich noch zeigen. Denn wenn einmal über die Klagen entschieden und der Planfeststellungsbeschluss amtlich ist, muss die Marktgemeinde Prien zunächst noch einmal mit allen über 20 Grundeigentümern Gespräche rühren, um deren Bereitschaft abzuklopfen, die nötigen Grundstücke für die neue Umgehungsstraße und den Ausbau des benachbarten Abschnitts auszuloten.

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