Windkraft als Thema im Gemeinderat
Vorrang-Gebiete für Windräder in Rott? – Warum der Rat bei dem Thema Bedenken hat
Rott und Ramerberg könnten Standorte für Windenergieanlagen werden: Die Gemeinde Rott wurde über die Ausweisung neuer Vorrang-Gebiete informiert. So hat der Rat darauf reagiert.
Rott – Die Gemeinde Rott wurde über die 16. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern im Bereich Windenergie informiert. Laut Angaben der Gemeinde erfolgte dies mit Schreiben vom 2. April 2025. Der bisherige Regionalplan weist die Gemeinden Rott und Ramerberg als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen aus.
Das sind die Vorranggebiete in der Gemeinde Rott
In der aktuellen Fortschreibung werden jedoch erstmals Flächen überwiegend nördlich des Chiemsees als Vorrang-Gebiete für Windenergie-Anlagen festgelegt. Für die Gemeinden Rott und Ramerberg wurde dabei das Vorranggebiet „W112“ definiert. Das Gebiet wird eingegrenzt durch die Ortsteile Oberlohen und Höhenrain in der Gemeinde Rott sowie Schwarzöd und Berg in der Gemeinde Ramerberg. Es handelt sich hierbei um eine Waldfläche mit einer Größe von 18,3 Hektar. Zusätzlich wurden Flächen im Rotter Forst mit den Bezeichnungen W113 und W114 festgehalten.
Die Gemeinde Rott äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der geplanten Vorrang-Gebiete. Für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde sei zur Sicherstellung der Wasserversorgung die Ausweisung eines zusätzlichen Wasserschutzgebietes erforderlich. Dieses geplante Wasserschutzgebiet könnte im Widerspruch zur Errichtung von Windenergieanlagen stehen. Bereits in einer kommunalen Vorprüfung der Suchräume in der Region Südostoberbayern zur 16. Fortschreibung des Regionalplans wurde das Vorrang-Gebiet W112 als geplantes zukünftiges Wasserschutzgebiet gemeldet.
Die Gemeinderäte stimmten einstimmig einem Beschluss zu, die 16. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig soll dem Regionalen Planungsverband mitgeteilt werden, dass im Vorrang-Gebiet W112 auf dem Gebiet der Gemeinde Rott die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes geplant ist.
Bei einer rechtskräftigen Festsetzung eines solchen Gebietes könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Errichtung von Windenergieanlagen entweder ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen und Auflagen möglich sei.
