Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Amtsgericht Rosenheim

Wilde Flucht vom Irschenberg bis nach Kiefersfelden erfolglos

Der 39-jährige Autofahrer musste sich vor dem Amtsgericht Rosenheim (rechts) verantworten.
+
Der 39-jährige Autofahrer musste sich vor dem Amtsgericht Rosenheim (rechts) verantworten.

Einer Polizeikontrolle wollte sich ein 39-jähriger Deutsch-Österreicher durch eine wilde Flucht entziehen. Doch die Polizei konnte ihn kurz vor der Grenze stoppen. Jetzt musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.

Rosenheim – Als den Schleierfahndern am 3. Juli 2021 auf der A8 bei Weyarn ein hektischer Drängler aufgefallen war, überholten sie ihn vor dem Irschenberg, um ihn zur Kontrolle in die Ausfahrt zu lotsen. Zunächst machte der Fahrer, ein 39-jähriger Deutsch-Österreicher den Eindruck als wollte er folgen.

Doch kaum war die Streife in die Ausfahrt eingebogen, schwenkte der Mann auf die sogenannte „Winterdienst-Spur“, gab Gas und entfloh auf der Autobahn den Irschenberg hinab. Eine erfolgreiche Verfolgung war im dichten Wochenendverkehr, es war Samstag, ohne Gefährdung der vielen Verkehrsteilnehmer nicht möglich. Mit einem Tempo von mehr als 220 Stundenkilometer bog der Flüchtende in die Inntal-Autobahn ein, wo er erst kurz vor dem Grenzübergang bei Kiefersfelden angehalten werden konnte.

Fahrerwechsel im Fluchtfahrzeug

Zwischenzeitig hatte der 39-Jährige mit seinem Beifahrer einen Fahrerwechsel vorgenommen. Der Grund dafür – und die vergebliche Flucht – war schnell ermittelt: Im Heimatbezirk bei Aachen war gegen den Raser ein noch immer gültiges Fahrverbot ausgesprochen worden. Darüber hinaus gab es bereits mehrere Ermittlungen und Urteile wegen Fahrens ohne Führerschein gegen den Mann.

Mehrere Verfahren anhängig

Diese hatten sich in verschiedenen Gerichtsbezirken überschnitten, sodass es nun erst knapp zwei Jahre später gegen ihn vor dem Amtsgericht Rosenheim zur Verhandlung kam.

Da es sich hier um einen Strafbefehl handelte, dem widersprochen worden war, konnte auf das persönliche Erscheinen des Angeklagten verzichtet werden. Er wurde vertreten durch den Rechtsanwalt Nico Werning, der sogleich um ein Rechtsgespräch bat. Wegen des großen Zeitabstandes vertrat dieser die Auffassung, dass – entgegen dem Strafbefehl der sieben Monate Strafhaft verlangt hatte – eine hohe Geldstrafe hinreichend sein könne. Nachdem dazu auch ein umfassendes Geständnis komme, würde auch ein weiteres moderates Fahrverbot ausreichen.

Von Beruf Sohn

Man einigte sich auf eine Geldstrafe zwischen 150 und 210 Tagessätzen, sodass auf die meisten Zeugen verzichtet werden konnte. Bei den „persönlichen Verhältnissen“ stellte sich heraus, dass der Angeklagte von Beruf „Sohn“ ist, keiner Arbeit nachgeht und vom Vater unterhalten wird, in dessen Firma er wohl einige Zeit gearbeitet hatte. Auch das Tatfahrzeug gehörte ihm nicht, das hatte er von einem Freund geliehen.

Die Staatsanwältin beantragte gemäß der Verständigung eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen und die Einziehung der Fahrerlaubnis, weil sich nach ihrer Ansicht der Angeklagte charakterlich nicht zum Führen eines Wagens eigne, was die kriminelle Energie bei der rasenden Flucht belege.

Fahrverbot und Geldstrafe

Der Verteidiger hielt naturgemäß die geringere Geldstrafe von 150 Tagessätzen für ausreichend. Dazu sei in Fahrverbot von sechs Monaten genug. Eine Tatwiederholung sei nicht zu befürchten, denn niemand würde ihm wohl noch ein Auto leihen. Auch sei die lange Verfahrensdauer, die sein Mandant nicht zu verantworten habe, zu berücksichtigen.

Die Vorsitzende Strafrichterin, Julia Vogel, befand eine Geldstrafe von 3600 Euro für angemessen und ein weiteres Fahrverbot von sechs Monaten. Nach dieser langen Zeit sei eine fehlende charakterliche Eignung nicht nachzuweisen.

Kommentare