Wer kommt für Sturmschäden auf?
Baum zerstört Grabkreuz: Der Rosenheimer Franz Weinzierl wartet auf Geld von der Versicherung
Am 19. Juli fegte ein Unwetter über die Region. Die Windböen sorgten auch dafür, dass der ein oder andere Baum umstürzte. Einer fiel auf das Kreuz auf einem Grabplatz, den der Rosenheimer Franz Weinzierl reserviert hat. Auch wenn er für den Schaden nichts kann, bleibt er wohl auf den Kosten sitzen.
Rosenheim – Anfang August ließ die Rosenheimer Friedhofsverwaltung Weinzierl wissen, dass ein umgefallener Baum das Grabkreuz auf der Ruhestätte beschädigt hatte. „Der Baum erfasste das Grabkreuz, welches nun nicht mehr tauglich ist“, schrieb die Verwaltung an den Witwer. Den kurzen Worten des Bedauerns folgte eine Bitte auf dem Fuß: Er möge den Schaden an der Grabstätte selbstständig beseitigen.
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7300 Euro kostete das Kreuz, welches Franz Weinzierl 2015 eigens das Grab anfertigen ließ, dass er sich auf dem Friedhof vorsorglich gesichert hat. Hinzu kamen 35 Euro Verwaltungsgebühren für den Genehmigungsbescheid, damit er das Kreuz auch auf dem Friedhof aufstellen durfte. Rund 1300 Euro kostete nunmehr die Reparatur, die Weinzierl gerne von der Versicherungskammer Bayern (VKB) erstattet haben möchte. Über diese ist die Stadt Rosenheim haftpflichtversichert.
Kontrolle mindestens einmal pro Jahr
Dort ist man jedoch der Auffassung, dass man für die Beschädigungen durch den umgestürzten Baum nicht aufkommen müsse. Die VKB argumentiert: Die Stadt habe jenen Baum, der auf das Kreuz Franz Weinzierls gefallen ist, erst am 25. Oktober kontrolliert. Dabei habe man keine äußerlich sichtbaren Mängel oder sonstige Krankheitsanzeichen an dem Gewächs ausmachen können.
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Diese Kontrollen, schildert die Stadt, nähmen Gärtner und Baumfachagrarwirte vor. „Die Kontrollen erfolgen in Abhängigkeit des Alters und des Gesundheitszustands des jeweiligen Baumes sowie anlässlich von Unwetterereignissen im Regelfall mindestens einmal pro Jahr“, antwortet die Stadt auf Anfrage. Die Mitarbeiter inspizierten die Bäume vom Stamm bis zur Krone und prüften die Stand- und Verkehrssicherheit. In Einzelfällen erfolgten auch tiefergehende Untersuchungen.
Widerspruch ohne Aufklärung
Dabei gibt es einen Widerspruch, den auch die Stadt auf Anfrage nicht vermag aufzuklären: Wie wollen die städtischen Mitarbeiter, wie von der Versicherung in ihrem Schreiben an Franz Weinzierl angegeben, einen Baum am 25. Oktober geprüft haben, der am 19. Juli auf das Grabkreuz gefallen sein soll?
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Die Stadt Rosenheim schildert auf Anfrage, dass die letzte Prüfung besagten Baumes ein gutes Jahr früher erfolgt sei, als von der VKB angegeben. „Programmseitig wird automatisch immer auch die nächste Kontrolle nach spätestens einem Jahr, 20. September 2021, angezeigt. Diese brauchte allerdings nicht mehr stattzufinden, da zu diesem Zeitpunkt der Baum bereits gefällt war“, antwortet das Rathaus auf die Bitte der OVB-Heimatzeitungen, diesen Widerspruch aufzuklären. Die Versicherungskammer Bayern wiederum beruft sich nach Anfrage auf ihre Schweigepflicht bezüglich ihrer Versicherungsnehmerin, der Stadt Rosenheim. Die VKB nimmt deswegen zum konkreten Fall keine Stellung.
Versicherung verweist auf Witterungsverhältnisse
„Nach Sachlage ist der von Ihnen entstandene Schaden auf die am Schadentag herrschenden besonderen Witterungsverhältnisse zurückzuführen“, schreibt die Versicherungskammer hingegen an Franz Weinzierl. Ein Verschulden seitens der Stadt liege nicht vor, deshalb könne die VKB den Schaden auch nicht zahlen.
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Damit entspricht das Verhalten der VKB der Praxis vieler Haftpflichtversicherer: Fällt ein prinzipiell gesunder Baum durch einen Sturm, gilt dies als höhere Gewalt. Nur, wenn kranke Gewächse einen Schaden verursachen, muss der Eigentümer haften.
Hoffnung machen, dass Rosenheim Weinzierl seine Kosten aus Kulanz ersetzt, darf er sich wohl nicht. Eine solche Rechtsgrundlage gebe die Friedhofssatzung nicht her, so die Stadt.