Zinsloses Darlehen gewährt
Warum die Gemeinde Gstadt 750.000 Euro für einen Kindergarten verleiht
Die Gemeinde Gstadt gewährt der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn ein zinsloses Darlehen in Höhe von 750.000 Euro. Das Geld soll dem Um- und Erweiterungsbau des Kinderhauses St. Johannes dienen. Eine Zwischenfinanzierung, denn beantragte Fördermittel sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Breitbrunn – Das Darlehen der Gemeinde Gstadt an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Breitbrunn sei abgeklärt. Dies erläuterte der Vorsitzende der VG, Breitbrunns Bürgermeister Anton Baumgartner (Parteifreie/ÜWG), in der jüngsten Sitzung. Die acht Mitglieder der VG votierten einstimmig für eine Zwischenfinanzierung des Um- und Erweiterungsbaus des Kinderhauses St. Johannes in Gstadt in Höhe von 750.000 Euro als zinslosem Kredit.
Trotz Finanzspritze sind Kredite nötig
Schon in der vergangenen Gstadter Gemeinderatssitzung hatten die dortigen Ratsmitglieder dieser Zweckvereinbarung zugestimmt. Diese zusätzliche Finanzspritze kommt der VG sehr zupass, denn für die Erweiterung und Bestandsbauarbeiten am Kinderhaus St. Johannes wird, samt eingeplanter Reserve, mit rund 3,7 Millionen Euro gerechnet, so Baumgartner.
Dafür sollen zwei Millionen Euro an Krediten aufgenommen werden. Die drei VG-Mitglieder tragen um die 350.000 Euro über die Umlagezahlungen an die VG bei. Als Fördermittel sind 1,35 Millionen Euro beantragt.
Kein Rückzahlungsrisiko
Letztere könnten allerdings nur nach Baufortschritt abgerufen, beziehungsweise erst nach dem Einreichen der Verwendungsnachweise ausbezahlt werden. Selbst bei einer Fertigstellung des Hauses Mitte 2023 gehen erst im Jahr 2024 die vollständigen Fördermittel ein.
Zur Erfüllung der mittels Zweckvereinbarung übertragenen gemeinsamen Aufgabe könne Gstadt zur Zwischenfinanzierung, bis zum Erhalt der Fördermittel, einen zinslosen Kredit bis zu 750.000 Euro geben. Dieser ist spätestens im Haushaltsjahr 2024 zurückzuzahlen. Daraus resultieren Vorteile, so Baumgartner.
So sei kein Rückzahlungsrisiko vorhanden. Für die Gemeinde Gstadt mit Rücklagen in Höhe von fünf Millionen Euro, die bei stabiler Finanzlage auch in den nächsten Haushaltsjahren nicht in voller Höhe verplant sind, reduzieren sich die Verwahrentgelte.
Baumgartner sagte, dass sowohl die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Rosenheim als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) dieser Zwischenfinanzierung grünes Licht gegeben hätten. Georg Anderl (Bürgerliste) hakte nach, ob dies schriftlich abgeklärt sei, was der Bürgermeister bejahte. Der Kassenkredit als Überbrückungsdarlehen sei nicht erlaubnispflichtig.
Zinssatz 1,06 Prozent bei der KfW
Baumgartner informierte, dass beschlussgemäß die Kreditermächtigung in Höhe von 1,35 Millionen Euro, die aus dem Haushaltsjahr 2021 in dieses Jahr übernommen wurde, inzwischen ausgeschöpft ist. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) habe das wirtschaftlichste Angebot – Laufzeit 30 Jahre, Zinsbindung 20 Jahre, Zinssatz 1,06 Prozent – abgegeben.