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Landratsamt will Rückbau einfordern

Umweltfrevel in Kolbermoor? Anwohner am „Tonwerkgelände“ nutzen offenbar Biotop-Bereiche illegal

Das Gelände am Tonwerkweiher ist ein kartiertes Biotop und Rückzugsort für seltene Vögel. Doch am Rande des Biotops haben sich über die Jahre illegale Nutzungen „eingebürgert“. Jetzt will das Landratsamt durchgreifen und die Grundstücksbesitzer zum Rückbau ihrer unzulässig angelegten „privaten Gärten“ auffordern.
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Das Gelände am Tonwerkweiher ist ein kartiertes Biotop und Rückzugsort für seltene Vögel. Doch am Rande des Biotops haben sich über die Jahre illegale Nutzungen „eingebürgert“. Jetzt will das Landratsamt durchgreifen und die Grundstücksbesitzer zum Rückbau ihrer unzulässig angelegten „privaten Gärten“ auffordern.

Ist es bewusster Umweltfrevel oder einfach Unwissenheit? Am Rande des Biotops „Tonwerkgelände“ in Kolbermoor nutzen Anrainer an der Filzenstraße Grünflächen des Biotops offenbar illegal für ihre privaten Gärten. Jetzt will das Landratsamt aktiv werden und den Rückbau einfordern.

Kolbermoor – An der Filzenstraße lassen Anwohner ihre Grundstücke „ausufern“ und nutzen auch den angrenzenden grünen Bereich für ihre privaten Zwecke. Der gehört ihnen allerdings nicht, sondern ist Teil des Biotops „Tonwerkgelände Kolbermoor“.

Aus Tongrube wird wertvolles Biotop

Um das Biotop wurde vor Jahren intensiv gerungen, wie sich die Ortsgruppe des Bund Naturschutz Kolbermoor erinnert: „Als der industrielle Abbau von Lehm 1987 eingestellt wurde, wollte die Stadt Kolbermoor das Gebiet ursprünglich für Sportanlagen und einen Volksfestplatz nutzen“, erinnert sich Katharina Meidinger. „Erst nach vielen Diskussionen und der Sammlung von mehr als 3500 Unterschriften für den Erhalt der Feuchtflächen erklärte sich der Landkreis dazu bereit, die Biotopflächen mit Zuschüssen aus dem Bayerischen Naturschutzfond anzukaufen“, schildert sie den Kampf um den Erhalt dieser wertvollen Flächen.

Kolbermoorer Ortsgruppe pflegt Landschaft

Das rund 25 Hektar große Areal wurde renaturiert. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wird es seit drei Jahrzehnten von Mitgliedern der Kolbermoorer Ortsgruppe des Nabu gepflegt. Heute ist es ein beliebtes Naherholungsgebiet, ein „Paradies aus zweiter Hand“. Seine besondere Bedeutung beschreibt Meidinger so: „Inzwischen halten die großen Flachwasserzonen Regenwasser zurück. Die Insel mit ihren Schilfrändern im westlichen Weiher ist zu einem ungestörten Rückzugsgebiet für seltene Vögel wie Teich- und Sumpfrohrsänger, Sumpfmeisen und Graureiher geworden.“ An den sonnigen Uferbereichen könne man im Sommer Libellen und Schmetterlinge, in der Dämmerung Fledermäuse beobachten.

Doch nicht alle scheinen zu wissen, dass ein Biotop gesetzlich geschützt und seine Zerstörung oder Beeinträchtigung verboten ist. Die Ortsgruppe des Bund Naturschutz hat schon mehrfach die Untere Naturschutzbehörde auf illegale Nutzungen des „Tonwerkgeländes“ aufmerksam gemacht. Auch fanden schon mehrere Begehungen statt. Jetzt wurden in der Filzenstraße erneut Verstöße gegen das Naturschutzgesetz angezeigt. Diese lassen sich auf den Luftbildern der Bayerischen Vermessungsverwaltung gut erkennen, die sowohl die Grundstücksgrenzen als auch die Ausdehnung des Biotops zeigen.

Das kartierte Biotop „Tonwerkgelände“ (pink) in Kolbermoor gehört dem Landkreis Rosenheim. Es dehnt sich bis ans Wohngebiet an der Filzenstraße aus. Das Luftbild zeigt, dass die Anrainer ihre privaten Grundstücksgrenzen überschreiten und unerlaubt auch die Flächen des Landkreises nutzen.

„Diese Grundstücksnutzungen im Bereich des Biotops sind uns bekannt“, erklärt Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen: „Wir wissen auch, dass es weitere Fälle von unzulässiger Gartennutzung rund um das landkreiseigene Grundstück des Tonwerksweihers in Kolbermoor gibt.“

Wie diese konkret aussehen, haben Umweltschützer mit Fotos dokumentiert, die den OVB-Heimatzeitungen in Papierform zwar vorliegen, aufgrund ihrer Qualität aber nicht druckreif sind. Demnach wurden die Grünflächen des Landratsamtes beispielsweise zu privaten Gärten umgebaut, mit Spielgeräten, Schaukeln, Gartenhäusern und Kompostieranlagen bebaut. Sie werden für private Sitzbereiche genutzt. Aushub und Kompost lagert außerhalb der privaten Grundstücksgrenzen auf den Flächen des Landkreises.

Wurden Streuobstwiesen in Ziergärten umgewandelt?

Zudem beklagen die Umweltschützer, dass Streuobstwiesen zu Ziergärten umgewandelt und mit nicht einheimischen Pflanzen wie Thuja, Kirschlorbeer oder Bambus bepflanzt worden seien. Nach ihren Hinweisen seien auch Flächen des Landkreises für die private Nutzung sogar eingefriedet worden. Auch Kirschbäume seien gepflanzt worden, obwohl Kolbermoor nach Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu den Schwerpunkt-Quarantänezonen des asiatischen Moschusbockkäfers gehört. Doch nicht nur das: Offenbar sollen auch große Bäume einfach zurückgeschnitten worden sein, obwohl sie sich auf dem Grund des Landratsamtes und möglicherweise sogar im Bereich des Biotops befanden.

All das scheint dem Landratsamt schon länger bekannt zu sein. „Bereits 2020 hat das Landratsamt versucht, die Gesamtthematik anzugehen. Aufgrund der Corona-Pandemie und des direkt anschließenden Krieges gegen die Ukraine lagen die Prioritäten der Behörde allerdings zuletzt auf anderen Bereichen“, so Fischer.

Landratsamt muss erst ein Konzept erarbeiten

Seit Ende vergangenen Jahres hat die Behörde das Tonwerkgelände wieder auf der Agenda. Doch so einfach scheint ein konsequentes Vorgehen gegen die unzulässigen Gartennutzungen nicht zu sein. „Die Vielzahl an Überschreitungen von Grundstücksgrenzen durch private Eigentümer macht die Ausarbeitung eines Konzeptes notwendig“, erklärt Fischer. Daran arbeite das Amt derzeit. Mit dem Ziel „die genauen Grundstücksgrenzen vor Ort festzulegen, im Anschluss eine Nutzungsunterlassung auszusprechen und den Rückbau bis zu den eigenen privaten Grundstücksgrenzen einzufordern“, kündigt der Pressesprecher an.

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