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Aus dem Gemeinderat Eiselfing

Umbau in Bachmehring: Wie bewertet das Landratsamt den umstrittenen Antrag?

Noch verhindert entlang des Naturlehrpfades starker Bewuchs den Blick in das Grundstück und auf das bestehende ältere Gebäude, das nach dem Umbau anders aussehen wird.
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Noch verhindert entlang des Naturlehrpfades starker Bewuchs den Blick in das Grundstück und auf das bestehende ältere Gebäude.

Amts- und Bauamtsleiter Laurentius Fischer verdeutlichte, wie das Landratsamt Rosenheim zum Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses in Bachmehring steht und führte die Begründung hierfür aus.

Eiselfing – Mit einem Vorbescheidsantrag wurde in der Septembersitzung der Antrag einer Bauwerberin zum Umbau eines Einfamilienhauses in der Pilartzstraße in Bachmehring beraten. Im Ergebnis mit einem mehrheitlichen Zustimmungsbeschluss.

Aufgrund der nicht zu übersehenden, aus der sonstigen Siedlungsbebauung herausragenden Kubatur war man im Eiselfinger Gemeinderat allerdings damals schon gespannt, wie die Baubehörde in Rosenheim reagieren würde. Nun in der Februar-Gemeinderatssitzung lag der Bauantrag zum Umbau des bestehenden Einfamilienhauses mit dem zusätzlichen Neubau einer Doppelgarage vor.

Vorab bereits Zustimmung durchs Landratsamt

In diesem Zusammenhang wies Amts- und Bauamtsleiter Laurentius Fischer ausdrücklich darauf hin, dass sich das Landratsamt schon vorab zustimmend über das Um- und Neubauvorhaben geäußert habe. Einen Bebauungsplan für dieses Grundstück in Bachmehring gibt es nicht, weshalb die rechtliche Bewertung die Zulässigkeit nach Paragraf 34, also Innenbereich, darstellt.

Außerdem werde sich die geplante Baumaßnahme aus Sicht des Bauamtes in ihrer Eigenart verträglich in die nähere Umgebung einfügen. Die Nachbarunterschriften dazu liegen vor. „Im Wesentlichen entspricht der Bauantrag der Vorlage des Vorbescheides“, sagte Bau- und Amtsleiter Fischer.

Mit Mehrheit gab der Gemeinderat dem Antrag sein Einvernehmen. Michael Maier, Josef Hintermeier, Sebastian Pauker und Peter Oberhuber (alle CSU) versagten der vorgelegten Planung die Zustimmung.bua /MG

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