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Zweites Gericht muss entscheiden

Schwere Vorwürfe gegen einen Gastronomen aus der Region: Was in dem Lokal passiert sein soll

Der angeklagte Gastronom aus der Region soll eine Frau zunächst mit K.O.-Tropfen betäubt haben und anschließend sexuell übergriffig geworden sein.
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Der angeklagte Gastronom aus der Region soll eine Frau zunächst mit K.O.-Tropfen betäubt haben und anschließend sexuell übergriffig geworden sein.

Zunächst ein verbaler Ausfall inklusive wüster Beleidigungen und am selben Abend ein sexueller Übergriff: Das wird einem Gastronomen aus der Region vorgeworfen. Drei Jahre hätte er dafür hinter Gitter gehen sollen – doch er legte Berufung ein. Nun startet das Verfahren von Neuem.

Traunstein – Gefährliche Körperverletzung, ein sexueller Übergriff unter Anwendung von Gewalt, Beleidigung und Bedrohung: Die Liste der Taten, wegen derer ein Gastronom aus der Region am Rosenheimer Amtsgericht verurteilt wurde, ist lang. Drei Jahre Gefängnisstrafe setzte die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert Ende 2024 als Strafe an. Doch derzeit ist der Angeklagte auf freiem Fuß – denn sein Verteidiger legte Berufung gegen das Urteil ein.

Sexueller Übergriff und wüste Beleidigungen: Was ist wirklich geschehen?

Nun geht es also vor das nächsthöhere Gericht, das Landgericht Traunstein. Dort wird sich das Gericht am Mittwoch (27. August) unter anderem mit der Frage beschäftigen, was in der Nacht vom 17. auf den 18. Juni 2023 geschehen ist. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine damals 32-jährige Kolbermoorerin in seinem Restaurant zunächst mit K.o.-Tropfen betäubt zu haben. Der Anklage zufolge war sie dann für etwa 45 Minuten ohne Bewusstsein. In dieser Zeit habe der Angeklagte die Hose der Kolbermoorerin sowie seine eigene geöffnet und sexuelle Handlungen an ihr sowie an sich selbst durchgeführt.

Bekannt wurde diese vermeintliche Tat den Behörden allerdings nicht durch die Betroffene selbst. Im November 2023 erreichte die Polizei ein anonymes Schreiben, in welchem die Vorwürfe gegen den Gastronomen geschildert wurden. Dem ging die Polizei schließlich nach. Im erstinstanzlichen Verfahren schilderte das Opfer dann, dass sie sich nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt gefühlt habe, als seien ihr unangenehme Dinge sexueller Art widerfahren. Auch, dass ihre Hose geöffnet war, ohne dass es dafür eine Erklärung gab, habe sie erstaunt. Details konnte sie allerdings nicht nennen. Zudem wurden der Polizei Aufnahmen der Videoüberwachung des Lokals von besagtem Abend übergeben.

Gastronom aus der Region angeklagt: Diverse Zeugen geladen

Außerdem wird sich das Gericht mit dem Vorwurf der Beleidigung und Bedrohung befassen. Der Angeklagte ist neben seiner Tätigkeit in der Gastronomie auch als Hausverwalter tätig. Eine Kolbermoorer Mieterin beschimpfte er am 17. Juni 2023 der Anklage zufolge wüst. Dabei fielen wohl Worte wie „Kanake“ und „Schlampe“. Zudem soll er ihr gedroht haben, sie umzubringen.

Am Mittwoch wird sich also herausstellen, ob das Landgericht Traunstein unter dem Vorsitz von Richterin und Landgerichts-Vizepräsidentin Andrea Titz zu einem ähnlichen Urteil kommen wird wie das Amtsgericht Rosenheim. Für die Verhandlung ist ein Termin angesetzt und es sind diverse Zeugen geladen, wie das Landgericht auf OVB-Anfrage erklärt.

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