Kater tappte in Stephanskirchen in Schlagfalle
Firmeninhaber bedauern Burlis qualvollen Tod - doch wer hat Schuld?
Kater Burli wurde nur zweieinhalb Jahre alt: Er starb einen leidvollen Tod, nachdem er in eine Schlagfalle getappt war. Wie konnte es so weit kommen?
Stephanskirchen - Angelockt von Fleischködern geriet Freigänger-Kater Burli auf einem Betriebsgelände in eine sogenannte Schlagfalle. Dabei zerquetschte er sich das Hinterteil so schwer, dass die hinzugerufenen Polizisten das Tier nach Absprache mit dem Besitzer erschießen mussten.
Für das junge Besitzerpaar, das nur wenige Meter entfernt wohnt, sitzt der Schock tief. Sie fragen sich, wie das passieren konnte.
Ermittlungen laufen gegen Unbekannt
Die Ermittlungen gestalten sich „schwierig“, seien inzwischen ein wenig ins Stocken geraten, wie Polizeihauptkommissar Robert Maurer von der Inspektion Rosenheim erklärt: „Der Tatverdacht konzentriert sich weiterhin gegen Unbekannt. Es ist fraglich, ob wir den oder die Aufsteller der Falle je finden.“
Inwieweit die Inhaber des Betriebs, auf deren Gelände sich die Falle befand, involviert seien, müssten die Ermittlungen klären. Allerdings würde die Geschäftsführung keine Angaben machen. „Selbst wenn hier ein Zusammenhang vorliegt fehlen Beweise. Das Ganze gestaltet sich nicht so einfach“, resümiert Maurer.
Firmeninhaber bedauern Tod von Burli
Auf Nachfrage von rosenheim24.de bestätigen die Firmeninhaber, dass sie auf Anraten der Polizei und aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben möchten.
Sie zeigen sich aber bestürzt über den Tod von Kater Burli: „Wir haben mit Entsetzten erst einige Tage danach von dem auch für uns äußerst unschönen Vorfall erfahren. Unser ganzes Mitleid gilt den Besitzern des Tieres, welches verwundet und anschließend getötet wurde.“
Kauf von Schlagfallen erlaubt
Welche Kriterien gelten überhaupt für den Erwerb und das Aufstellen von Schlagfallen? Der Kauf sei laut Polizei „legal“. Pressesprecherin Ina Krug vom Landratsamt Rosenheim bestätigte das: „Solche Fallen können beispielsweise ganz legal im Internet erworben werden.“
Für die Verwendung allerdings bedarf es Regeln und Sondergenehmigungen: „Grundsätzlich darf die Jagd auf Raubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten ausgeübt werden, jedoch müssen die verwendeten Fallen ihrer Bauart nach Mindestanforderungen erfüllen, die ein sofortiges Töten oder einen unversehrten Lebendfang gewährleisten.“
Tägliche Kontrollen der Fallen nötig
„Fangeisen dürfen nur verwendet werden, wenn zusätzlich ihre Betriebssicherheit regelmäßig überprüft wird und sie dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass ihr Besitzer feststellbar ist“, heißt es aus dem Landratsamt.
„Des Weiteren dürfen sie nur in geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten, in denen die Schlagfalle nach oben verblendet ist, so aufgestellt werden, dass von ihnen keine Gefährdung für Menschen, geschützte Tiere oder Haustiere ausgeht“, betont Krug. Fängisch gestellte Fallen müssten „täglich am Morgen kontrolliert werden“.
Bis zu 5000 Euro Geldstrafe möglich
Die Verwendung von Schlagfallen müsse überdies bei der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden. Als Fallen für den Totfang - wie in Burlis Angelegenheit - dürften nur Fangeisen mit zwei Halbrundbügeln sowie einer oder zwei Spannfedern - sogenannten Schwanenhälse oder Eiabzugseisen - verwendet werden.
Der Gebrauch sei darüber hinaus auch nur erlaubt, wenn diese Fallen über einen Köderabzug ausgelöst werden und im Verhältnis zur Bügelweite bestimmte Mindestklemmkräfte einhalten. Ein Verstoß werde als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet.
mb