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Sonderfahrten bis in die Morgenstunden

Wirbel um Ausbau der Kampenwandseilbahn: Staatsregierung beantwortet Fragen der Bayern-SPD

Die Vierer-Gondeln sollen durch Achter-Gondeln ersetzt werden. Die Mitnahme von Mountainbikes wird dadurch erleichtert.
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Die Vierer-Gondeln sollen durch Achter-Gondeln ersetzt werden. Die Mitnahme von Mountainbikes wird dadurch erleichtert.

Der geplante Ausbau der Kampenwandseilbahn hat zuletzt Wellen geschlagen. So hohe, dass Florian von Brunn, Vorsitzender der Bayern-SPD, im Sommer einen Fragenkatalog zum Ausbau an die Staatsregierung schickte.

Aschau im Chiemgau – Die Antworten geben zwar keine Auskunft darüber, ob der Ausbau final genehmigt wird oder nicht, aber sie informieren zumindest über den Stand eines Verfahrens, das sich seit immerhin fünf Jahren hinzieht.

„Angesichts von Klimakrise und Artensterben müssen negative Auswirkungen auf Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt sowie Verkehrsbelastungen für den Luftkurort beachtet werden“, heißt es in dem Anschreiben von von Brunn. Was folgt, ist ein Katalog von 15 Fragen. Sie drehen sich thematisch um die Schutzzone des Alpenplans, die Mitnahme von Mountainbikes und die beantragten Sonderfahrten.

Mehr Menschen können transportiert werden

Durch die geplante Aufstockung der Gondeln, von vier auf acht Sitzplätze können pro Stunde mehr Menschen auf die Kampenwand transportiert werden. Die Staatsregierung spricht hier von einem „verstärktem Besucherdruck“. Deswegen gebe es wohl zahlreiche Schutzmaßnahmen, die etwa ein Besucherlenkungskonzept vorsehen

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. Auch naturschutzrechtliche Belang müssten, laut Regierung, während und nach einem Bau überwacht werden. Geplant sei ein „Monitoring der Birkhuhnaktivität während der Frühjahrsbalz“.

Von Brunn erbittet auch einer Bewertung des Nachtbetriebs der Seilbahn. Der Betreiber der Kampenwandseilbahn plant mit 200 Sonderfahrten pro Jahr. Von Brunn geht in seiner Frage davon aus, dass die Seilbahn damit an 200 Tagen in die frühen Morgenstunden fahren werde. Laut Betreiber bedeuten 200 Sonderfahrten, dass jede Fahrt, sei es zur Versorgung oder zum Personenverkehr, die außerhalb der festgeschrieben Fahrzeiten liegt, als Sonderfahrt zählt.

Keine Steigerung zu den jetzigen Sonderfahrten

Das sei keine Steigerung, so Geschäftsführer Eric Zbil in einem früheren OVB-Interview. Die meisten Fahrten würden für die Sommersonnwende und den Silvesterbetrieb genutzt. Ob diese Sonderfahrten allerdings im Einklang mit den immissionsschutz- und artenrechtlichen Anforderungen im Einklang stehen, wird derzeit geprüft, heißt es im Schreiben der Staatsregierungen.

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Eine Verlängerung der Angebotszeiten könne aber zur Entzerrung der Nachfrage in Stoßzeiten führen.

Florian von Brunn fragt abschließen, inwieweit ein Raumordnungsverfahren im Zuge des geplanten Ausbaus Sinn mache. Er weist, auf die schwierige umweltrechtliche und verkehrstechnische Situation hin. Die Antwort der Staatsregierung ist hier eindeutig: Da es sich um einen Ersatzneubau auf bestehenden Trasse handele, sei ein Raumordnungsverfahren nicht nötig.

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