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Gang vors Verwaltungsgericht

Sie wollen ihre Ausschuss-Sitze von der AfD zurück: Zwei Aiblinger Stadträte reichen Klage ein

Die Ausschussgemeinschaft, die Florian Weber (Bayernpartei) und Anna Maria Kirsch (ÖDP) im Aiblinger Stadtrat bilden, musste ihre Sitze in fast allen Ausschüssen räumen. Diese hat jetzt AfD-Rat Andreas Winhart (rechts) inne.
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Die Ausschussgemeinschaft, die Florian Weber (Bayernpartei) und Anna Maria Kirsch (ÖDP) im Aiblinger Stadtrat bilden, musste ihre Sitze in fast allen Ausschüssen räumen. Diese hat jetzt AfD-Rat Andreas Winhart (rechts) inne.

Kampflos wollen sie ihre an die AfD verlorenen Sitze in den Ausschüssen des Aiblinger Stadtrates nicht aufgeben: Nachdem AfD-Rat Andreas Winhart mit seinem Antrag auf die Neubesetzung Erfolg hatte, haben Florian Weber (BP) und Anna Maria Kirsch (ÖDP) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht.

Bad Aibling – Es hatte sich bereits abgezeichnet, dass sich die beiden Mitglieder der Ausschussgemeinschaft nicht geschlagen geben wollten, nachdem der Aiblinger Stadtrat in einer Sondersitzung im Februar dem Antrag von AfD-Rat Andreas Winhart stattgegeben und entschieden hatte, dass diesem aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshof München die Sitze in den Ausschüssen zustehen und nicht der Ausschussgemeinschaft.

Das Gericht hatte in besagtem Urteil erklärt, dass bei einer Ausschussbesetzung das „Gebot der Spiegelbildlichkeit“ nicht verletzt werden dürfe. Das heißt, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse ein Abbild des durch die Wähler hergestellten Stärkeverhältnisses der politischen Kräfte in der Gemeindevertretung sein müsse und nicht der politischen Mehrheiten, die sich erst nach der Wahl durch Koalitionsabreden gebildet haben.

Ratskollegen wollen kein Risiko eingehen

Florian Weber und Anna Maria Kirsch hatten daraufhin erklärt, diese Entscheidung juristisch prüfen zu lassen und gegebenenfalls den Klageweg zu beschreiten. Ein Vorgehen, das auch eine Reihe ihrer Stadtratskollegen in ihren Wortbeiträgen guthießen. Sie würden ungern auf die Mitarbeit der beiden Kommunalpolitiker verzichten, hieß es unter anderem. Jedoch sehe man sich gezwungen, dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu folgen, um nicht zu riskieren, Beschlüsse zu fassen, die im Nachhinein als ungültig erklärt würden.

Am 7. März nun teilte die Ausschussgemeinschaft von Bayernpartei und ÖDP mit, Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die Neubesetzung der Ausschüsse des Aiblinger Stadtrats eingereicht zu haben. Darin nehmen Kirsch und Weber auf das Urteil Bezug. Die Aiblinger Stadtverwaltung und eine Mehrheit des Stadtrats hätten dieses so ausgelegt, dass der AfD fast alle Ausschusssitze, die bisher von der Ausschussgemeinschaft Bayernpartei/ÖDP besetzt wurden, zugefallen seien. Die Lesart der beiden betroffenen Räte sei jedoch eine andere.

„Urteil lässt sich nicht auf Aiblinger Situation anwenden“

Dabei würden sie das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom letzten Jahr durchaus anerkennen. „Nur lässt sich dieses Urteil keineswegs auf die Aiblinger Situation anwenden“, so Kirsch und Weber. Ihre Begründung: „In unserem Fall haben drei Parteien jeweils ein Mandat im Stadtrat. Damit verdrängt bei einer spiegelbildlichen Abbildung des Gremiums in den Ausschüssen die Ausschussgemeinschaft aus Bayernpartei und ÖDP keineswegs eine stärkere Gruppe im Stadtrat“, erklärte der Sprecher der Ausschussgemeinschaft, BP-Stadtrat Florian Weber.

ÖDP-Stadträtin Anna Maria Kirsch ergänzt: „Würde es bei der neu beschlossenen Verteilung bleiben, würde genau das Gegenteil dessen eintreten, was angeblich bezweckt wird – eine Mehrheit würde von einer Minderheit verdrängt.“ Beide Mitglieder der Ausschussgemeinschaft seien sehr zuversichtlich, dass ihre Klage Erfolg haben wird.

„Ich halte die Klage für chancenlos und für vergebene Liebesmüh“

AfD-Stadtrat Andreas Winhart

Andreas Winhart seinerseits sieht dem Ganzen „sehr, sehr, sehr gelassen“ entgegen, wie er gegenüber den OVB-Heimatzeitungen erklärte. Es sei natürlich das gute Recht seiner Ratskollegen, den Klageweg zu beschreiten. Angesichts der Stellungnahmen des Bayerischen Innenministeriums, des Gemeindetags und der Fachexpertise der Rechtsaufsicht im Landratsamt Rosenheim sieht er sich jedoch in seiner Auffassung bestätigt und hält die Klage für chancenlos und für „vergebene Liebesmüh‘“.

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