Gewerbegebiet Graben
Schadenssumme in Millionenhöhe möglich? Gemeinderat Soyen kippt Beschluss vom Bauausschuss
Das neue Gewerbegebiet in Graben war Thema im Gemeinderat Soyen. Das Gremium revidierte eine Entscheidung des Bauausschusses.
Soyen - Der Gemeinderat Soyen hat in der jüngsten Sitzung eine Entscheidung des Bauausschusses revidiert: Im geplanten Gewerbegebiet in Graben II soll nun doch keine Betriebsleiterwohnung entstehen. Die Entscheidung führte im Gemeinderat zu hitzigen Diskussionen.
Bürgermeister Thomas Weber (GWS) verlas zunächst eine Stellungnahme von Gemeinderatsmitglied Tassilo Singer (GWS). Singer äußerte darin seine Bedenken: Die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung einer Betriebsleiterwohnung seien in diesem konkreten Fall nicht gegeben. Somit hätte sie nicht genehmigt werden dürfen. Eine Ausnahme würde nur vorliegen, wenn die Wohnung für dienstliche Zwecke notwendig sei. Da dem nicht so sei, könne das Landratsamt die Genehmigung ablehnen, so Singer in seinem Schreiben. Es stehe eine Schadenssumme in Millionenhöhe für die Gemeinde Soyen im Raum, so das Gemeinderatsmitglied. Dieses Risiko könne Singer keinesfalls mittragen und mit seiner Verantwortung als Gemeinderat vereinbaren. Er stellte in den Antrag, den vorliegenden Sachverhalt noch einmal zu prüfen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder hatten sich der Stellungnahme mit ihrer Unterschrift angeschlossen.
Ludwig Maier (BLS) sprach sich ebenfalls mit einer Wortmeldung für das Schreiben aus. Eine Ausnahme sei nicht gegeben und somit könnte das Baugebiet zum Scheitern verurteilt sein, meinte er. Frieder Meidert (GWS) verwies auf die Diskussion im Bauausschuss. Es sei über die Sachlage beraten worden und aufgrund des hohen sachlichen Werts des Betriebs könne durchaus eine Ausnahme für die Betriebsleiterwohnung gerechtfertigt werden. Er stellte außerdem infrage, warum im Bauausschuss diskutiert werde, wenn danach die Entscheidung vom Gemeinderat wieder rückgängig gemacht werde. Dies sei nun bereits zum wiederholten Mal der Fall. Außerdem seien die Befürchtungen in Singers Brief rein spekulativ. Die Frage, ob es um eine Ausnahme handele oder nicht, habe der Bauausschuss diskutiert und festgestellt, so Meidert.
Dr. Hans Hinterberger (GWS) sah ein enormes Risiko in der Genehmigung der Wohnung. Die Gefahr, dass das Landratsamt den Antrag ablehne, sei durchaus vorhanden und der mögliche Schaden nicht zu unterschätzen. Johann Hinterberger (GWS) konnte die Bedenken nicht nachvollziehen. Im Sinne der Nachverdichtung und um Flächenfraß zu vermeiden, sei es doch wünschenswert, wenn die Betriebsleiter vor Ort wohnen würden, meinte er. Christine Böhm (BLS) sah keinen Zusammenhang eines möglichen Scheiterns des Baugebiets, wenn die Betriebsleiterwohnung genehmigt werde. Ihr erschließe sich das von Singer beschriebene Szenario nicht. Peter Müller (BLS) verwies auf die Feststellung des Bauausschusses, dass es sich hier um eine Ausnahme handele. Er hielt die beschriebene Ablehnung des Landratsamts für „weit hergeholt“.
Der Gemeinderat stimmte anschließend mit 9 zu 5 Stimmen für die Aufhebung des Beschlusses und verweigerte damit sein Einvernehmen für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Graben II.