Umstrittenes Projekt
Streit um Sammelunterkunft in Rott am Inn: Gerichtsentscheidung liegt vor
Die geplante Sammelunterkunft in Rott am Inn sorgte in der Vergangenheit immer wieder für hitzige Diskussionen im Altlandkreis Wasserburg. Nun liegt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vor.
Rott am Inn – „Die Beschwerde der Gemeinde Rott am Inn zur Baugenehmigung für die Sammelunterkunft des Landratsamtes Rosenheim hat Erfolg“, bilanzierten die Verantwortlichen am Dienstag (9. September). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab nämlich mit Beschluss vom 5. September dem Antrag der Gemeinde statt und hat die sogenannte „aufschiebende Wirkung“ der gemeindlichen Klage angeordnet. „Damit kann von der Baugenehmigung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht (weiter) Gebrauch gemacht werden“, schilderte die Gemeinde Rott am Inn weiter.
Der Beschluss wurde der Gemeinde am 8. September 2025 zugestellt. Darin kommt das oberste bayerische Verwaltungsgericht zu der Einschätzung, dass die Klage der Gemeinde gegen die Baugenehmigung voraussichtlich erfolgreich sein wird, da sie die Gemeinde in ihrer Planungshoheit verletzt. Dies wird mit der fehlenden Rückbauverpflichtung für die groß angelegten Sanitärcontainer begründet. Der Beschluss der ersten Instanz, in der die Gemeinde noch unterlegen war, wurde aufgehoben.
Bürgermeister zieht positives Zwischenfazit
Bürgermeister Daniel Wendrock zeigte sich angesichts des Beschlusses insoweit zufrieden, als dass es der Gemeinde Rott am Inn gelungen sei, mit ihren rechtlichen Argumenten durchzudringen. „Die fehlende Rückbauverpflichtung nach Auslaufen der Baugenehmigung war immer auch ein Teil unserer juristischen Argumentation“, betonte er. Die Entscheidung in der Hauptsache stehe freilich noch aus. Wie sich das Landratsamt Rosenheim nun verhalten werde, sei noch unklar. „Ich gehe aber davon aus, dass die Behörde die Nutzung der Halle als Unterkunft nun bis auf weiteres wieder einstellen wird“, betont Wendrock.
Er nimmt die neueste Entwicklung zum Anlass, erneut eine andere Flüchtlingsunterbringungspolitik zu fordern. „Wie schon oft betont, müssen wir hin zu einer paritätischen, an der Gemeindegröße orientierten Unterbringung, bei der Großunterkünfte nach Möglichkeit vermieden werden. Hier ist einmal der bayerische Landesgesetzgeber gefordert. Auch bitte ich Landrat Otto Lederer nachdrücklich darum, gemeinsam mit den Kommunen an einer solchen Lösung für den Landkreis Rosenheim zu arbeiten.“ (aic/Gemeinde Rott am Inn)