Leiterin warnt vor finanziellen Folgen
Kinderhort in Rott: Debatte um Mindest-Buchungszeit
Im Schuljahr 2023/2024 nahm der Kinderhort in der Rotter Schule seinen Betrieb auf. Auf Wunsch der Eltern mit einer Mindestbuchungszeit von zwei bis drei Stunden. Nun warnt die Leiterin vor möglichen finanziellen Folgen.
Rott – Seit dem Schuljahresanfang ist der Kinderhort in der Rotter Schule in Betrieb. Die Bereichsleiterin und Heilpädagogin Sarah Kern organisiert für den Träger, die Stiftung Attl, die Einrichtung. Für sie war eine Mindestbuchungszeit von drei bis vier Stunden wichtig. Doch im letzten Frühjahr sammelten die Eltern eine Unterschriftenliste und reichten sie bei der Gemeinde ein. Die Eltern wollten eine Mindestbuchungszeit von zwei bis drei Stunden durchdrücken.
Stunden reduziert
Der Gemeinderat entschied im April 2023, die Mindestbuchungszeit auf zwei bis drei Stunden zu reduzieren. Die Elternkosten sind dafür 76 Euro. Der Zwang zum Mittagessen entfällt. Die Anzahl der buchbaren Tage pro Woche wird auf drei reduziert. Einig war sich aber auch der Gemeinderat, die Vereinbarung zu überprüfen, sobald eine erste Abrechnung nach dem Hortjahr 2023/2024 vorliegt.
Nun kam Sarah Kern auf den Gemeinderat zu und bat für das neue Jahr 2024/2025 um eine prozentuale Begrenzung der Frühbucherzeiten. Sie sieht das Problem, pädagogische Grundlagen umzusetzen, wenn die Kinder verschiedene Buchungszeiten haben. Andererseits sieht sie aber auch den sinkenden Stundenbedarf im Hort, wenn die Kinder in höhere Klassen vorrücken und mehr Unterrichtsstunden haben. Ein weiteres Argument für eine höhere Mindestbuchungszeit liefert das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, 2005 vom Landtag erlassen. Der Freistaat fördert Betreuungseinrichtungen nach einem Buchungszeitfaktor. Buchungszeiten von zwei bis drei Stunden erhalten den Faktor 0,75, ab drei Stunden steigt der Faktor auf 1,0.
45 Kinder im Hort
Derzeit besuchen 45 Kinder den Hort, 62,5 Prozent nutzen die Buchungszeiten von drei bis vier Stunden. Sollte der Prozentwert auf unter 50 Prozent fallen, wäre die Förderung nur noch auf eine dreiviertel Stelle reduziert. Sarah Kern sieht die Förderquote gefährdet. Sie schätzt, dass die Differenz sich zwischen 70.000 und 200.000 Euro bewegen könne. Sie wünscht sich einen Prozentsatz für die Kurzbucher ab dem nächsten Hortjahr. Da wollte ihr der Gemeinderat nicht entgegenkommen. Bürgermeister Daniel Wendrock (parteifrei) verwies auf die Gemeinderatssitzung im letzten April, in der man sich verständigt habe, ein ganzes Jahr zu betrachten und dann nötige Änderungen vorzunehmen. Jetzt im Januar 2024 seien gerade mal vier Monate seit der Öffnung vergangen.
Christian Franke (BfR) sah die Schwierigkeit der Eltern. Matthias Ganslmaier (BfR) wies darauf hin, dass im neuen Jahr neue Erstklässler kämen und er empfahl, die bisherige Regelung beizubehalten. Sebastian Mühlhuber (CSU) sprach sich dafür aus, sich nach den Unterrichtszeiten zu richten. Anna-Lena Springer (CSU) sagte, man könne sich nach den Kindergärten richten, da wäre ja schon erkennbar, welche Betreuungszeiten gewünscht sind. Josef Riedl (BfR) empfahl für die Kurzbucherzeit von zwei bis drei Stunden ein festes Kontingent zu vergeben. Mit 20 Plätzen bei insgesamt 50 wäre immer gewährleistet, dass eine volle Förderung erreicht wird. Verwaltungsleiter Max Brockhoff fügte hinzu, dass auch bei längerer Buchung ein Kind auch immer früher geholt werden könne. Außerdem gab er zu bedenken, dass ein nicht deutschsprachiges Kind für drei Plätze gerechnet werde. Christian Franke (BfR) verwies auf den Hort der Gemeinde Pfaffing mit überwiegen langen Zeiten und er meinte dazu: „Wenn es dort funktioniert, wieso nicht bei uns?“ Hans Gilg (BfR) betonte, dass Eltern und Kinder immer eine gewisse Flexibilität bräuchten.
20 Plätze für Kurzbucher
Schließlich setzte sich Bürgermeister Daniel Wendrock durch, dass erst nach einem Jahr Praxis geprüft und eventuell abgeändert werden könne. Auch den Vorschlag von Josef Riedl (BfR) griffen die Gemeinderatskollegen auf, ab dem neuen Schuljahr 20 Plätze für die Kurzbucher von zwei bis drei Stunden zu schaffen. Hier sollte die Unterrichtszahl ausschlaggebend sein. Der Beschluss war einstimmig. Für das jetzige Schuljahr bleibt es bei den bisherigen Regelungen.