65-Jähriger in Ebersberg vor Gericht
Frauen begrapscht und bedrängt: Rosenheimer Unternehmer wegen sexueller Belästigung verurteilt
Die Staatsanwaltschaft geht von bis zu 300 Fällen aus: Ein Unternehmer (65) aus dem Landkreis Rosenheim ist vor dem Amtsgericht Ebersberg jetzt wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. In ihrem Plädoyer äußerte die Verteidigung eine spezielle Vermutung.
Ebersberg/Rosenheim – Dicke Aktenordner lagen auf den Tischen im Amtsgericht Ebersberg. Ein Zeichen umfangreicher Ermittlungen. Am sechsten Verhandlungstag gegen einen 65-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis Rosenheim wegen sexueller Belästigung ist jetzt das Urteil gefallen. Der Mann, der auch Firmenstandorte im Landkreis Ebersberg unterhält, ist vor dem Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro verurteilt worden.
Zwei Frauen erstatten Anzeige
Das Gericht sah es letztlich als erwiesen an, dass der Mann mehrere Mitarbeiterinnen seines Unternehmens mehrfach und über einen langen Zeitraum sexuell belästigt hat. Die Rede war unter anderem von Berührungen und anzüglichen Witzen (wir berichteten). Es ging um mehr als 50 Vorfälle. Angezeigt hatten den Mann zwei Frauen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte im Prozess keine Angaben gemacht.
Einer der Hauptpunkte war ein Vorfall, bei dem sich der Angeklagte in der Küche eines Unternehmenstandorts von hinten einer Mitarbeiterin genähert, sich an sie gedrückt haben soll. Die drei Verteidigerinnen des Angeklagten erklärten in zeitlich sehr umfangreichen Erklärungen unter anderem, der Vorfall habe so nie stattgefunden. Der Inhaber sei an diesem Tag überhaupt nicht im Geschäft gewesen. Die Verteidigerinnen vermuteten hinter der Anklage ein Komplott. Ihr Mandant solle „fertiggemacht werden“. Ein weiterer Punkt der Argumentation: Derzeit läuft noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht zwischen der Angestellten und dem Eigentümer. Dabei geht des um eine Abfindung.
Zudem vermuteten die Verteidigerinnen Absprachen zwischen den Belastungszeugen. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass eine Reihe von Zeugen den Angeklagten entlasten würde. Zudem sei der Eigentümer selbst schwer krank gewesen und wolle keine Konflikte. Seine Ehefrau sei ebenfalls im Unternehmen aktiv und hätte sexuelle Übergriffe nicht toleriert. Die Hauptbelastungszeugin soll wegen ihrer persönlichen familiären und finanziellen Probleme sowie wegen der Angst vor Corona sehr angespannt gewesen sein.
Staatsanwalt vermutet 200 bis 300 Fälle
Das sah der Staatsanwalt ganz anders. Er bewertete die Aussagen der Belastungszeugen in seiner etwas knapperen, aber deutlichen Ausführung als glaubwürdig und sah damit die Anklage als bestätigt. Er geht davon aus, dass es sich um 200 bis 300 Fälle gehandelt haben könnte. Das sei wahrscheinlich. Der Eigentümer habe seine Handlungen als Spaß bezeichnet, um weiter machen zu können.
Richterin Vera Hörauf sah das in weiten Bereichen ähnlich. Eine so lange Befragung der Hauptbelastungszeugin habe sie noch nicht erlebt. Die Frau habe jedoch alle Fragen pariert und keine Erinnerungslücken gezeigt. Vorwürfe einer Absprache könne sie nicht nachvollziehen.