Strafe teurer als bei städtischen Parkplätzen
Rosenheimer ärgert sich über Knöllchen auf Supermarktparkplatz: Länger als 60 Minuten parken kostet 30 Euro
Zu Allerheiligen besuchte der Rosenheimer Lothar Schmidt den städtischen Friedhof. Geparkt hatte er auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes an der Küpferlingstraße. Länger als eine Stunde stand sein Auto dort. Das kommt ihn nun mehr oder minder teuer zu stehen.
Rosenheim – Es dauerte rund vier Wochen, dann trudelte ein Schreiben der Firma „innopark24“ bei ihm ein. In diesem fordert die Firma den Rosenheimer auf, 30 Euro Vertragsstrafe zu zahlen, da er die vorgegebene Parkdauer von 60 Minuten überschritten hatte.
Damit ist die Kostennote der Firma nur leicht über dem Satz, den die Stadt Rosenheim bei Parkverstößen im öffentlichen Raum verhängen darf. Nach der jüngsten Reform des Bußgeldkatalogs werden für den gemeinen Parksünder, der mit seinem Gefährt keinen anderen behindert, für die ersten 30 Minuten 20 Euro fällig. Der Betrag steigt mit jeder weiteren halben Stunde um fünf Euro, maximal dürfen die städtischen Ordnungshüter 40 Euro kassieren.
Schilder müssen auf Kosten hinweisen
Das Phänomen, dass vor allem Einkaufsmärkte ihre Parkflächen durch eine private Parkraumüberwachung von jenen freihalten wollen, die nicht im Markt einkaufen, ist nicht neu. Wohlgemerkt ist dieses Falschparken keine Sache der Stadt als Ordnungsbehörde, sondern eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Das Konstrukt läuft wie folgt: Mit dem Abstellen des Fahrzeuges geht der Fahrer, respektive der Halter, einen Vertrag ein. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen hierfür sind in der Regel auf Schildern auf dem Parkplatz gedruckt. Darunter auch die Regeln, ob und wie lange man sein Fahrzeug dort abstellen darf.
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Das bestätigt die Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen: „Private Unternehmen dürfen ihre Parkplätze überwachen und Falschparker zur Kasse bitten.“ Auf besagten Schildern müsse jedoch deutlich hierauf hingewiesen werden, auch darauf, wie teuer Verstöße sind und ob gegebenenfalls abgeschleppt wird. „Besonders kleine Schrift, versteckte Schilder oder Hinweise erst im Supermarkt reichen in der Regel nicht aus. Die Kosten dürfen nicht wesentlich höher als die von Polizei und Ordnungsamt sein.“
Marktbetreiber klagt über zu viele Fremdparker
Lothar Schmidt ärgert sich dennoch: „Wenn Edeka an Feiertagen verhindern will, dass sich Fahrzeuge auf ihren Parkflächen breitmachen, soll der Markt den Parkplatz doch einfach durch eine Schranke sichern.“
Doch besagter Edeka-Markt hat durchaus berechtigte Gründe, warum er seinen Parkplatz von einem Unternehmen überwachen lässt. 30 Parkplätze hält Markt-Betreiber Bünyamin Görgülü für seine Kunden vor, wie er schildert. Zu oft hätten ihn Kunden angesprochen und darüber geklagt, dass kein Parkplatz mehr frei sei, obwohl die Kundenzahl im Markt überschaubar sei.
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Die Nähe zur Innenstadt, aber auch zu mehreren Schulen, vermutet er, mache das Parken auf seinen Flächen attraktiv – auch für jene, die nicht in seinem Markt einkaufen. Deswegen sah sich Görgülü gezwungen, seinen Parkplatz überwachen zu lassen. Geld, betont der Marktinhaber, verdiene er mit diesem Vorgehen keines.
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Dass die geltende Regelung von einer Stunde Parkdauer auch an Feiertagen gilt, sei technischen Umständen geschuldet. Den Parkraum auf Görgülüs Gelände überwacht eine Kamera rund um die Uhr, die Aufnahmen würden später ausgewertet.
Ausnahmen in begründeten Fällen
Spontan ändern ließen sich die Einstellungen der Anlage nicht, allein einzelne Fahrzeuge könne er über die Eingabe der Kennzeichen für die Nutzung des Parkplatzes freischalten, sodass diese bei der Auswertung unberücksichtigt bleiben. Ihm gehe es nicht darum, seinen Parkplatz blindlings zu verteidigen. Wer ihn anspreche und einen nachvollziehbaren Grund nenne, warum er vor seinem Markt parken will, dem helfe Görgülü gerne weiter. Nachträglich ließen sich bereits ausgestellte Vertragsstrafen aber bei seinem Parkraum-Überwacher nicht mehr einfangen.