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Neue Einrichtung in Wasserburg

Mehr Platz für geflüchtete Jugendliche: Wie viele nach Rosenheim kommen – Woher die Menschen sind

In einem alten Schülerheim in Wasserburg am Inn entsteht eine neue Erstaufnahme-Einrichtung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete - auch, weil die Plätze in den bestehenden Häusern nicht mehr ausreichen.
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In einem alten Schülerheim in Wasserburg am Inn entsteht eine neue Erstaufnahme-Einrichtung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete - auch, weil die Plätze in den bestehenden Häusern nicht mehr ausreichen.

Weil derzeit wieder mehr unbegleitete minderjährige Geflüchtete in die Region kommen wie noch vor ein paar Jahren, muss eine neue Einrichtung im Landkreis her. Diese wurde bereits in Wasserburg am Inn gefunden. Warum die Wahl auf das Gebäude fiel, wer die Jugendlichen sind und wo sie bisher leben.

Rosenheim/Wasserburg – Der Platz reicht nicht mehr. Da die beiden bisherigen Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Landkreis Rosenheim aus allen Nähten platzen, ist eine Entscheidung gefallen: Es braucht eine zusätzliche. Das verkündete Landrat Otto Lederer in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfe-Ausschusses. Ab Januar 2025 sollen in dem alten Schülerheim in der Rosenheimer Straße in Wasserburg zwei Wohngruppen mit jeweils zwölf Plätzen einziehen. Ob das in Zukunft ausreicht, ist allerdings nicht klar.

151 unbegleitete Minderjährige im Landkreis Rosenheim

„Das ist schwer vorhersehbar“, sagt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamts, auf OVB-Anfrage. Schließlich steigen die Zahlen der minderjährigen Geflüchteten, die alleine nach Bayern kommen, seit 2022 wieder an. So waren es heuer bayernweit bisher 1869, 2023 kamen sogar 3157 Kinder und Jugendliche, teilt das bayerische Familienministerium mit. Nach Rosenheim verschlug es 2024 151 unbegleitete minderjährige Ausländer, im Jahr davor 159. Allerdings: Im Vergleich zu den Vorjahren – im Schnitt zwischen 42 und 60 minderjährige Flüchtlinge pro Jahr – kamen 2023 und 2024 jeweils fast dreimal so viele Minderjährige aus dem Ausland in die Region.

Ihr erster Weg führt sie meist in die Erstaufnahme-Einrichtungen in Bruckmühl-Hinrichssegen und in Wasserburg (Klösterl). Die beiden sind ausschließlich für minderjährige Geflüchtete gedacht. Dort leben derzeit 21 (Bruckmühl) und neun (Wasserburg) Kinder und Jugendliche, teilt Gaßner-Nickl mit. „Das ist allerdings auch die Höchstbelegung“, sagt Sabine Stelzmann, Leiterin des Rosenheimer Kreisjugendamtes. Die anderen geflüchteten Minderjährigen in der Region hätten in „normalen“ Jugendeinrichtungen einen Platz gefunden – zum Beispiel in Kinderheimen oder auch dem Kinderdorf am Irschenberg.

Großteil aus Afghanistan und Syrien

Der Großteil der Geflüchteten kommt aus Afghanistan und Syrien, sagt Gaßner-Nickl. Das Durchschnittsalter betrage 16 Jahre. Warum die Minderjährigen geflohen sind, dazu könnten keine genaueren Angaben gemacht werden. Fest steht, dass auch unbegleitete Minderjährige als Drittstaatenangehörige – Keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, eines Mitglieds des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz – für den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel brauchen, teilt das Bayerische Innenministerium auf Anfrage mit. Falls sie einen solchen nicht haben, können die Minderjährigen durch ein Asylverfahren einen Schutzstatus anstreben.

Solange dieses Verfahren läuft, darf sich der Antragsteller in Deutschland aufhalten. Und selbst wenn der Asylantrag abgelehnt wird, kann es sein, dass eine mögliche Abschiebung von Kindern und Jugendlichen vorübergehend ausgesetzt wird, heißt es aus dem Ministerium. Der Grund: Bevor ein minderjähriger Geflüchteter abgeschoben werden kann, muss sich vergewissert werden, dass „die Übergabe sowie Betreuung der Minderjährigen im Rückkehrstaat durch ein Familienmitglied, eine sorgeberechtigte Person oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung sichergestellt ist“. Wenn das nicht sicher ist, darf die Person mit einer Duldung bleiben.

Kein Umbau nötig im alten Schülerheim

In wenigen Wochen dann auch im alten Schülerheim in Wasserburg. Umbauarbeiten sind für die neue Nutzung nicht nötig. „Das Gebäude verfügt über alle notwendigen Funktionsräume und entspricht den räumlichen und sonstigen Anforderungen der Heimaufsicht an den Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung“, betont Gaßner-Nickl. Das Haus ist auch bereits vom Landkreis angemietet. Die Kosten für den Betrieb der Einrichtung werden vom Bezirk Oberbayern übernommen. Heißt: Der Landkreis muss kein zusätzliches Geld bezahlen.

Ein weiterer Vorteil der neuen Einrichtung in Wasserburg: Mit den Plätzen im alten Schülerheim sieht sich der Landkreis zumindest für den möglichen nächsten „Anstieg von unbegleiteten minderjährigen Ausländern vorbereitet“.

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