Ab 14. Oktober
Eintragung für das Volksbegehren „Landtag abberufen“ beginnt
Ab dem 14. Oktober kann man in Rosenheim seine Stimme für das Volksbegehren „Landtag abberufen“ abgeben:
Meldung im Wortlaut
Rosenheim - Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Landtag abberufen“ beginnt am Donnerstag, 14. Oktober, und endet am Mittwoch, 27. Oktober. Eintragungsberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
In Rosenheim stehen zwei Eintragungsräume zur Verfügung. Die Eintragungslisten liegen im Bürgeramt, Königstr. 15 und in der KFZ-Zulassungsbehörde, Westerndorfer Str. 88 aus. Zur Eintragung wird lediglich der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Man kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig.
Die Eintragungsräume sind während der Eintragungsfrist von Montag bis Donnerstag von 07.30 – 17 Uhr und am Freitag von 7.30 – 12 Uhr geöffnet. Zudem ist an zwei Samstagen (16. Oktober und 23. Oktober) von 10 – 13 Uhr sowie an zwei Tagen bis 20 Uhr (Donnerstag, 21. Oktober und Mittwoch, 27. Oktober) geöffnet.
Personen, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter dessen Vorlage mit ihrem Personalausweis oder Reisepass in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraumes in Bayern eintragen.
Weitere Informationen finden sich auf der städtischen Homepage unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/politik-und-rathaus/wahlen/volksbegehren.html oder telefonisch beim Bürgeramt unter 08031/365-1376.
Pressemitteilung der Stadt Rosenheim
Rubriklistenbild: © Matthias Balk