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Daxenfeuer verboten

Luftbeobachtung wegen Waldbrandgefahr in der Region

Das Landratsamt Rosenheim weist auf die aufgrund des Wetters hohe Waldbrandgefahr im Landkreis hin.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Wegen erhöhter Waldbrandgefahr ordnet die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung an für:

  • Freitag (25. März) für die Landkreise Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, Rosenheim und Traunstein,
  • Samstag (26. März) für die Landkreise Berchtesgadener Land, Eichstätt, Garmisch-Partenkirchen, Rosenheim und Traunstein und
  • Sonntag (27. März) für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, Pfaffenhofen a d.Ilm, München, Miesbach, Rosenheim und Traunstein.

Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Erding, Oberpfaffenhofen und Ohlstadt (GAP) und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Die Beobachtungsflüge finden jeweils nachmittags statt.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile im südlichen und westlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon:

  • ·         kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
  • ·         keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
  • ·         keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
  • ·         keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.

Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.

Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern

Anzünden von Daxenfeuern verboten

Die Pressemitteilung im Wortlaut

Das außergewöhnlich trockene Wetter sorgt dafür, dass in Teilen des Landkreises Rosenheim in den kommenden Tagen hohe, teils sehr hohe Waldbrandgefahr herrscht.

Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim weist daher darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden ein Anzünden von Daxenfeuern verboten ist. 

Pressemitteilung des Landratsamts Rosenheim

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/zb/dpa/Symbolbild

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