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Staatsanwalt betont „großes Entgegenkommen“

Drogenhandel in Rosenheim: Wie einem 24-Jährigen das neue Cannabis-Gesetz zu Gute kommt

Die neue Rechtslage in Bezug auf Cannabis kürzt – wie jetzt geschehen in Rosenheim – manchen Gerichtsprozess ab. Unrechtmäßige Gewinne wurden einen Dealer nun aber doch noch zum Verhängnis.
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Symbolfoto: Die neue Rechtslage in Bezug auf Cannabis kürzt – wie jetzt geschehen in Rosenheim – manchen Gerichtsprozess ab.

Ein 24-Jähriger aus Rosenheim wurde im November 2023 wegen illegaler Drogengeschäfte verurteilt, kam aber durch Offenbarung weiterer Drogendealer und Konsumenten vorzeitig frei. Nun stand er erneut vor Gericht – diesmal mit geringerer Strafe dank der neuen Gesetzeslage.

Rosenheim – Im November 2023 wurde ein 24-jähriger Hausmeister aus Rosenheim vom Landgericht Traunstein wegen illegaler Drogengeschäfte zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Da er weitere Drogenhändler und -konsumenten preisgab, konnte seine Strafe gemäß Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes zur Bewährung ausgesetzt werden.

Im Laufe dieses Verfahrens wurden weitere Drogengeschäfte bekannt, die er selbst offenbarte. Diese Vorfälle kamen nun vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch zur Verhandlung.

Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes werden spürbar

Es wurde deutlich, dass viele dieser Fälle gemäß dem neuen Cannabis-Gesetz weit weniger streng bestraft werden würden. Lediglich kleinste Mengen an Kokain waren noch zu verurteilen.

Das Gericht entschied mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, dieses Verfahren im Hinblick auf die bereits erfolgte Verurteilung im November 2023 gemäß Paragraf 154 der Strafprozessordnung einzustellen. Der Staatsanwalt erhob jedoch einen Einwand. Da der Angeklagte aus diesen Drogengeschäften, deren Verfahren eingestellt wurde, unrechtmäßigen Gewinn erzielt hatte, müsse gegen ihn als Betroffenen Paragraf 73c angewendet werden. Dies bedeutet, dass er an den Staat die Höhe des Umsatzes, in diesem Fall 17.700 Euro als Wertersatz, abführen muss.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Botor, argumentierte, dass in diesem Fall nur eine Belastung in Höhe des Gewinns von 6.370 Euro gerechtfertigt sei.

Staatsanwalt betont sein „großes Entgegenkommen“

Der Staatsanwalt widersprach und betonte, dass dies ein klarer Verstoß gegen das anzuwendende Gesetz sei und die Staatsanwaltschaft dagegen vorgehen müsse. Er betonte, dass es bereits ein großes Entgegenkommen seiner Behörde sei, sich in diesem Fall mit der Einstellung gemäß Paragraf 154 der Strafprozessordnung einverstanden zu erklären.

Das Schöffengericht hatte in der folgenden Beratung nichts entgegenzusetzen und stellte das Verfahren wie beantragt ein. Es verhängte jedoch die Verpflichtung zum Wertersatz in Höhe von 17.000 Euro, den der Angeklagte in Raten begleichen wird.

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