Mehrere Kilo Cannabis verkauft
Rosenheimer Drogendealer geschnappt: Wie die Polizei den Mann (24) nach längerer Suche fasste
Rosenheimer Drogendealer aus dem Verkehr gezogen: Weil ein Mann (24) eine große Menge Cannabis verkaufte, musste er sich vor Gericht verantworten. Dabei wurde schnell klar, dass die Polizei ihn schon länger suchte. Wie er geschnappt wurde und unter welchem Namen der Mann bekannt war.
Rosenheim – Es war wie so oft. Eine Polizeistreife kontrollierte im Herbst 2023 die Insassen eines Autos, um diese auf mögliche Dorgen zu durchsuchen. Und die Beamten bewiesen den richtigen Riecher, da sie bei den vermuteten Drogen fündig wurden. Daher wurden auch die Smartphones konfisziert und dabei stieß die Polizei auf einen gewissen “Pablo“. Diesen konnten die Beamten als einen Drogen-Lieferanten ausfindig machen. Ferner wurden unter anderem eine „Kundenliste“, Mengenangaben und Preisangaben auf den Handys entdeckt. Nun musste sich „Pablo“ vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.
„Pablo“ auf der Anklagebank im Rosenheimer Amtsgericht
Ein 20-jähriger Konsument, zwischenzeitig ebenfalls verurteilt, wurde als Zeuge aus der geschlossenen Therapie in Wasserburg vorgeführt. Irrtümlich glaubte der Mann vor Gericht nichts aussagen zu müssen. Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert belehrte ihn dahingehend, dass er als bereits verurteilter Straftäter nun kein Aussageverweigerungsrecht mehr besitze. Im Übrigen habe er den Drogenbezug bereits gestanden und seinen Lieferanten, den 24-jährigen Angeklagten aus Rosenheim alias „Pablo“, ebenfalls bereits benannt. Darauf hin knickte er ein und bestätigte, dass er viermal je 500 Gramm Cannabis vom Angeklagten zu je sechs Euro pro Gramm bezogen hatte.
Dessen Aussage war ohnehin nur als Bestätigung notwendig, da der Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl für seinen Mandanten bereits dessen umfassendes Geständnis erklärt hatte. So war es auch nicht nötig, dass ein weiterer Zeuge, gegen den ebenfalls ermittelt worden war und dessen Verurteilung noch bevorstand, sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung berief und deshalb tatsächlich nichts aussagen musste.
Polizei ermittelte schon länger in die Richtung des Mannes
Der Sachbearbeiter vom Referat vier der Kriminalpolizei berichtete zudem vom Verlauf der Ermittlungen. Er erklärte, dass sich die kursierenden Mengen und Lieferwege auf der Straße herumsprächen, was den Ermittlungsbeamten natürlich nicht entgeht. Auch das Pseudonym „Pablo“ sei längst bekannt gewesen, es habe eben nur noch zugeordnet werden müssen.
Die Staatsanwältin betonte, dass das Geständnis zu Gunsten des Angeklagten spricht, dass jedoch wegen der erheblichen Menge von zwei Kilogramm Cannabis auch nach der neuen gesetzlichen Regelung eine Haftstrafe von 22 Monaten erfolgen müsse. Weil der Angeklagte aber noch nicht vorbestraft ist, könne diese Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Höhe des Ertrages durch den Verkauf – 12.000 Euro – müsse dabei als Wertersatz vom Staat eingezogen werden. Auch eine Geldbuße von 5000 Euro solle dem Drogenhändler zeigen, dass dies kein Freispruch ist.
Strafe zur Bewährung ausgesetzt
Der Verteidiger verwies deutlich darauf, welch hohen Wert das Geständnis seines Mandanten habe, weil ansonsten einzig die Aussage eines Drogenabhängigen gegen die seines Mandanten stünde. Zwölf Monate Haft, die freilich zur Bewährung auszusetzen sei, würde ausreichende Strafe sein. Angesichts der Höhe des Wertersatzes von 12.000 Euro würde sich auch eine Geldbuße erübrigen.
Das Schöffengericht verhängte eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten und beließ es, angesichts der hohen Wertersatz-Summe, bei einer Buße von 1000 Euro, die er in Raten bezahlen kann. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.