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OB März äußert sich zu Vorwürfen

Ist die städtische Satzung verfassungswidrig? Linke wollen Rosenheim vors Gericht zerren

Sitzblockaden am Bahnhof: Der Demozug der Rechten wurde im Keim erstickt. Bis 17.30 Uhr hielten sich die Extremisten am Bahnhof auf.
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Demonstrationen, die vorher nicht genehmigt wurden, sind am Südtiroler Platz nicht gestattet. So steht es in einer Satzung der Stadt Rosenheim.

Versammlungen auf dem Bahnhofsvorplatz, die vorab nicht genehmigt wurden, sind untersagt. So steht es in der städtischen Satzung. Doch ist die Regel verfassungswidrig? Das zumindest werfen die Linken der Stadt vor – und drohen der Verwaltung damit, Klage einzureichen.

Rosenheim – Eigentlich sollte es ein Grund zum Feiern werden. Nach jahrelanger Bauzeit wurde am Dienstag, 23. April, der Vorplatz des Rosenheimer Bahnhofs feierlich eröffnet. Doch schon im Vorfeld drückten Anschuldigungen der Linken auf die Stimmung. Zumindest bei dem ein oder anderen. Sie werfen der Stadt vor, dass die Satzung über die Benutzung des Bahnhofsvorplatzes rechtswidrig ist. Im Speziellen geht es dabei um Paragraf 2, Absatz 3.

Kein Betteln und musikalische Darbietungen erlaubt

In diesem Abschnitt schreibt die Verwaltung vor, was am Südtiroler Platz alles nicht erlaubt ist. So ist neben dem freien Laufenlassen von Hunden auch das Betteln, musikalische Darbietungen, der Verkauf von Waren und das Abhalten von Versammlungen – ohne eine vorherige Genehmigung – untersagt. Es ist genau dieser letzte Punkt, an dem sich die Linken stören. „Wir sehen die Satzung für die Fläche vor dem Bahnhof kritisch“, teilt der Kreisverband in einer Stellungnahme mit.

Aus diesem Grund hat Julian Schneiderath, Vorstandsmitglied im Kreisverband der Linken, Kontakt mit Adelheid Rupp aufgenommen. Die Landessprecherin der bayerischen Linken arbeitet als Anwältin in Traunstein. „An diesem zentralen Platz wurden bereits in der Vergangenheit immer wieder Versammlungen untersagt“, sagt sie auf OVB-Anfrage.

Gutachten in Auftrag gegeben

Um der Sache auf den Grund zu gehen, hat ihre Kanzlei deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben. „Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Satzung gegen die Versammlungsfreiheit verstößt“, erklärt Rupp. Eine derartige Beschränkung der Versammlungsfreiheit an einem öffentlichen Platz sei ihr bisher noch nie untergekommen. „Mir sind jedoch Beschränkungen an Plätzen bekannt, deren Zweckbestimmung zum Beispiel das Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus ist. Mit den Beschränkungen soll, völlig zu Recht, einer Verhöhnung der Opfer entgegengewirkt werden“, fügt sie hinzu.

Satzung soll überarbeitet werden

Die Anwältin legt der Stadt Rosenheim nahe, „unverzüglich zu handeln“ und die Satzung entsprechend abzuändern. „Sollte die Stadt nicht reagieren, sondern auf der Satzung beharren, ist es unumgänglich, beim Verwaltungsgericht in München Klage einzureichen“, teilt der Kreisverband der Linken mit.

Oberbürgermeister Andreas März steht dieser Aussage gelassen gegenüber. „Es ist wenig überraschend, dass ein parteiinternes Gutachten der Linken zu einem anderen Ergebnis kommt als Stadtrat und Stadtverwaltung. Von daher sehen wir das ganz entspannt“, sagt er auf OVB-Anfrage. Ein solcher Vorgang ist ihm zufolge nicht ungewöhnlich, täglich würden Verordnungen auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Stadt will an Sitzung festhalten

„Allerdings wundert es uns nicht, dass der verlängerte Arm der lokalen linksautonomen Szene den Südtiroler Platz als Versammlungsort freigeben möchte“, fährt März fort. Dabei vergesse die Linke, dass sie damit auch den Zugang für rechtsextreme Gruppierungen öffnen würde. „Extremismus hat in Rosenheim keinen Platz und darum halten wir mit allen rechtlichen Möglichkeiten an unserer Satzung fest“, sagt März.

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