Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

„Amerikanische Faulbrut“

Bienenseuche jetzt auch im Landkreis Rosenheim - Sperrgebiete bereits eingerichtet

Nachdem bereits in einigen deutschen Städten die Bienenseuche entdeckt wurde, hat sie jetzt auch den Landkreis Rosenheim erreicht. Sperrzonen wurden bereits eingerichtet.

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim im Wortlaut:

Rosenheim - In einem Bienenstand im Rosenheimer Stadtteil Egarten wurde die Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ festgestellt. Das teilte das Veterinäramt für die Stadt und den Landkreis Rosenheim mit. Wie in der Bienenseuchen-Verordnung vorgeschrieben, richteten die Stadt und der Landkreis einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer ein. Auch ein Untersuchungsgebiet mit einem Radius von zwei Kilometern wurde festgelegt.

Die rechtlich notwendige Allgemeinverfügung gilt bereits. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht keine Gefahr, da die Seuche für Menschen ungefährlich ist. Auch Honig und Honigprodukte werden in ihrer Qualität nicht beeinflusst.

Bienensachverständige übernehmen Untersuchung

Der Erreger wurde, nach Angaben des Veterinäramtes, im Rahmen einer Routineuntersuchung festgestellt. Bei der Begutachtung des Bienenstandes stellten ein Amtstierarzt und ein Bienensachverständiger erste Krankheitssymptome fest. Da die Erkrankung zu einem frühen Zeitpunkt erkannt wurde und bereits erste Bekämpfungsmaßnahmen am Ausbruchsbestand durchgeführt wurden, besteht große Hoffnung, dass sich die Seuche noch nicht weiter ausgebreitet hat.

Um dies zu überprüfen und auch um weitere Infektionsquellen ausschließen zu können, werden alle vorhandenen Bienenvölker innerhalb des Sperrbezirks sowie des Untersuchungsgebietes untersucht. Vornehmen werden dies Bienensachverständige im Auftrag des Veterinäramtes.

Sperrbezirk auch in der Gemeinde Großkarolinenfeld

Zudem gilt innerhalb des Sperrbezirks, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Bewegliche Bienenstände müssen an ihrem Standort bleiben. Auch dürfen keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden. Die Imker, die Bienen im Sperrbezirk halten, müssen die Anzahl und die genauen Standorte ihrer Bestände unverzüglich dem Veterinäramt Rosenheim mitteilen.

Der Sperrbezirk schließt Teile der Stadt Rosenheim sowie der Gemeinde Großkarolinenfeld ein. In den in Amtsblättern veröffentlichten Allgemeinverfügungen der Stadt und des Landkreises Rosenheim sind Sperrbezirk und Untersuchungsgebiet in einer Karte dargestellt. Die Amtsblätter können auf den jeweiligen Internetseiten eingesehen werden.

Woher der Erreger kam, ist noch unklar

Wie der Erreger in den Ausbruchsbestand kam, ist noch nicht geklärt. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt daraufhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger mithelfen können, die Gesundheit von Bienen zu erhalten. Tatsächlich können unverschlossene und ungenügend gereinigte Honiggläser eine Ansteckungsgefahr für Bienen darstellen, da der Erreger der Amerikanischen Faulbrut auch in zahlreichen Honigen im Lebensmittelhandel vorkommt. Deshalb wird dringend darum gebeten, keinen Honig an Bienen zu verfüttern und nur gründlich gereinigte und verschlossene Honiggläser zu entsorgen. 

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle, hoch ansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche. Sie unterliegt der staatlichen Tierseuchenbekämpfung. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden vom Veterinäramt zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Rosenheim veranlasst und koordiniert.

Pressemeldung Landratsamt Rosenheim

Rubriklistenbild: © Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

Kommentare