Nächster Schritt zum neuen Wohngebiet in Rosenheim
Regierung von Oberbayern genehmigt 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Krainstraße Nordwest“
Nächster Schritt zum neuen Wohngebiet: Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 3. August die 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Krainstraße Nordwest“ in der Fassung vom 10. März genehmigt.
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Rosenheim - Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 der Stadt Rosenheim vom 20.09.2023 ist diese Änderung wirksam geworden. Der Geltungsbereich liegt im nordwestlichen Bereich der Gemarkung Aising, Stadtteil Oberwöhr, unmittelbar an der Krainstraße. Er umfasst ein Plangebiet von 2,8 ha.
Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Damit soll ein Teil des dringenden Bedarfs an Wohnbauflächen in Rosenheim gedeckt werden. Mit der Bauleitplanung wird der Ortsteil Oberwöhr im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in einem angemessenen und verträglichen Umfang erweitert sowie ein baulicher Siedlungsabschluss geschaffen.
Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag 08:00 - 12.30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, jeder Person eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Im Internet können die Unterlagen unter https://www.rosenheim.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanverfahren/flaechennutzungsplan/wirksame-fnp-aenderungen aufgerufen werden.
Pressemeldung Stadt Rosenheim