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Neuer Nutzen für Gebäude

Gemeinderat stimmt zu: Wie rund 150 Flüchtlinge in Riedering untergebracht werden sollen

Mit großer Mehrheit stimmten die Gemeinderäte für den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Klinik im Gut Spreng in eine Flüchtlingsunterkunft.
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Mit großer Mehrheit stimmten die Gemeinderäte für den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Klinik im Gut Spreng in eine Flüchtlingsunterkunft.

Die Riederinger Gemeinderäte stimmte mit großer Mehrheit dem Bauantrag zur Umwandlung der Klinik im Gut Spreng in eine Flüchtlingsunterkunft zu. Die ehemalige Klinik soll Platz für 50 bis 55 Menschen bieten, während zusätzliche Container bis zu 100 weitere Personen aufnehmen können.

Riedering – Die Entscheidung fiel trotz einiger Bedenken bezüglich der Betreuung und Infrastruktur für die Geflüchteten. Mit drei Gegenstimmen befürworteten die Gemeinderäte Riederings in ihrer jüngsten Sitzung den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Klinik im Gut Spreng in eine Flüchtlingsunterkunft. Im März diesen Jahres hatte Roxanne Scheurl vom Landratsamt das Vorhaben im Gemeinderat vorgestellt. Damals war die Rede davon gewesen, dass das alte Bestandsgebäude in Gut Spreng Platz für 50 bis 55 Menschen bieten soll. Weitere Unterkünfte für bis zu 100 Menschen sollen zwei jeweils dreistöckige Container bieten.

Ausnahme vom Bebauungsplan

In der jüngsten Sitzung stellte Birgit Gunvar Steinbacher vom Bauamt den Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Klinik Gut Spreng“. Steinbacher zufolge wird die Erschließung durch die Nutzungsänderung nicht beeinträchtigt und ist somit als gesichert anzusehen. Allerdings widerspricht die beantragte Nutzungsänderung in eine Flüchtlingsunterkunft den Festsetzungen „Sondergebiet Klinik“ und ist somit bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Steinbacher verwies auf das Baugesetzbuch, das die Möglichkeit einräumt, auf drei Jahres befristet eine Nutzungsänderung von Gebäuden in Gewerbe- und Sondergebieten für Aufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte zuzulassen. Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn sie „auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist“. Diese Drei-Jahres-Frist kann, wenn diese Befreiungsvoraussetzungen vorliegen, um weitere drei Jahre verlängert werden. Dies gelte aber nur, „soweit dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.“

Da der Landkreis Rosenheim und speziell die Gemeinde Riedering die von der Bundesregierung geforderten Unterbringungsmöglichkeiten für Zugewanderte derzeit untererfülle, könne der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung nur dann verweigern, wenn sich Unterkünfte auf andere Weise rechtzeitig bereitstellen lassen, so Steinbacher.

Kritische Anmerkungen

Auch wenn mancher Gemeinderat meinte, es sei sinnvoll, das leere Gebäude zu nutzen, gab es auch kritische Anmerkungen. Michael Richter (FWGR) befürchtete, dass die Geflüchtete einfach in Gut Spreng abgeladen werden. Andreas Hirzinger (CSU) fragte, wie es mit der Betreuung der geflüchteten Kinder – ob Kindergarten oder Schule – aussehe. Richard Mühlbauer (FBP) wollte wissen, was bezüglich Belegung des Gebäudes geplant sei und Josef Bergmann (BWGN), ob es nicht doch eine Erstaufnahme gebe.

Robert Langzauner (WUS) und Josef Lindner (BWGN) erkundigten sich, wer die Folgekosten beispielsweise bezüglich Abwasser trage. Josef Lindner (FWGR) befand es als „Wahnsinn,“ dass neben dem Gebäude noch zwei Container errichtet werden sollen. Aber es mangele an Alternativen.

Helferkreis wieder beleben

Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) verwies auf vorangegangene Besprechungen und Ortstermine. Der Antrag betreffe die Nutzungsänderung für das Gebäude, für das im Plan ein Büro der Caritas und auch ein Raum für Kinder-Betreuungsangebote eingezeichnet sind. Auch müsse man versuchen, den Helferkreis wieder aufleben zu lassen. Das werde laut Caritas im Vorfeld abgeklärt. Vodermaier erinnerte auch daran, dass im Haushaltsplan zwei Minijobs zur Asylkoordination im Rathaus vorgesehen sind.

Vodermaier betonte auch, dass hier keine Erstaufnahmeeinrichtung entstehen soll und dass es bei vorliegendem Antrag erst einmal nur um den Antrag auf Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes gehe. Sollte vom Landratsamt eine Unterkunft auf Gut Spreng eingerichtet und entsprechend viele Geflüchtete dort unterkommen, werden ein Shuttleservice sowie ein Sicherheitsdienst bei der Unterkunft organisiert. Mit 14:3 Stimmen erteilten die Gemeinderäte schließlich dem Bauantrag zur Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen.

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