Stadt informiert
Regelungen für Feuerwerke rund um den Jahreswechsel für Rosenheim
Aus Gründen des Brandschutzes gilt an bestimmten Orten in Rosenheim für Silvester und Neujahr ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern, ebenso wie in der Nähe von unter anderem Krankenhäusern.
Pressemeldung Stadt Rosenheim im Wortlaut:
Rosenheim - Für Silvester und Neujahr gilt aus Gründen des Brandschutzes in Rosenheim auf dem Max-Josefs-Platz, in der Heilig-Geist-Straße (Fußgängerzone) sowie auf dem Ludwigsplatz im Bereich des Gerinnes, ein allgemeines und ganztägiges Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Ebenfalls besteht ein generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen.
Die Einhaltung der Beschränkungen wird von der Polizei überwacht. Bei Verstößen ist mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro zu rechnen. Die Stadt Rosenheim möchte gleichzeitig darauf hinweisen, dass im übrigen Stadtgebiet generell nur in Deutschland zugelassene und frei verkäufliche pyrotechnische Gegenstände erworben und verwendet werden dürfen.
Überbleibsel dürfen nicht im Altpapier entsorgt werden
Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern nur volljährigen Personen gestattet und auch nur am 31.12. und 1.1. erlaubt. Die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen müssen unbedingt beachtet werden, um Personen- oder Sachschäden zu verhindern. Ein sorgsames und rücksichtsvolles Verhalten sowohl beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern als auch beim Umgang mit Knallkörpern liegt im eigenen und allgemeinen Interesse.
Nach dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen übriggebliebene Karton- oder Papierreste auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Überbleibsel von Pyrotechnik enthalten Kunststoffreste, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte und dürfen nicht in Altpapiercontainer gelangen. Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtsvolles Miteinander. (Pressemeldung Stadt Rosenheim)
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