Waldbesitzer und Amt schieben Verantwortung hin und her
Streit um Kiesfang lässt Flutopfer in Mittenkirchen und Wiechs in der Gefahr zurück
Die Flutopfer aus Mittenkirchen und Wiechs sind fassungslos. Während sie seit zwei Wochen im Schlamm stehen, um ihre Häuser und Grundstücke von den Folgen der Sturzflut aus der Irschenberger Leithen zu befreien, hat sich oben im Wald noch nichts getan – wegen eines Streits um einen Kiesfang.
Bruckmühl – Am Sonntag, 8. August, entstanden Fotos, die zeigen, dass an den Hängen des Irschenbergs noch immer die Gefahr lauert. Durch die Flutwelle aufgetürmtes Treibholz liegt in Wald und Bachlauf wie eine natürliche Staumauer. Der Kiesfang des Hainerbachs ist voll.
Holz soll jetzt beräumt werden
Bürgermeister Richard Richter bemühte sich bei den Verantwortlichen um eine Klärung der Situation und versicherte, dass die Marktgemeinde die Arbeiten übernehme, wenn sich keine andere, zeitnahe Lösung finde. „Das Holz muss raus“, bestätigt Andreas Holderer, stellvertretender Leiter des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Rosenheim. Nach den Aufräumarbeiten des WWA an Kropfbach, Rehgraben und einem Querbach oberhalb von Oberstaudhausen gehe es nun am Oberlauf des Hainerbachs weiter.
Bei der Beräumung des Kiesfangs hingegen gibt es noch Streit um die Zuständigkeiten. Nach Ansicht des Wasserwirtschaftsamtes ist für dessen Bewirtschaftung ein Waldbesitzer zuständig. Für Holderer stellt es sich so dar, dass dieser vor etwa zwei Jahren den Wirtschaftsweg zu seinem Wald ausgebaut habe, dadurch Wildbachsperren im Oberlauf zerstört und eine steigende Geschiebemenge im Kiesfang verursacht habe.
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Bei Vor-Ort-Gesprächen mit dem Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde und dem Waldbesitzer habe man sich darauf geeinigt, dass dieser für insgesamt fünf Jahre die Bewirtschaftung des Kiesfangs übernehme. „Seitdem haben wir zweimal diese Arbeiten ausgeführt, weil der Kiesfang nicht geräumt worden war“, so Holderer.
„Jetzt sucht man einen Schuldigen für das, was passiert ist“
Der betroffene Waldbesitzer – sein Name ist der Redaktion bekannt – fällt aus allen Wolken, als er von den OVB-Heimatzeitungen mit diesen Vorwürfen konfrontiert wird. „Seit Jahrzehnten hat das Wasserwirtschaftsamt an der Irschenberger Leithen nichts gemacht. Der Kiesfang wurde nur sporadisch geräumt. Jetzt sucht man einen Schuldigen für das, was passiert ist“, betont er und versichert: „Ich habe nie einen Vertrag unterschrieben, dass ich den Kiesfang bewirtschafte. Da oben sind 150 Hektar Wald, drei davon gehören mir. Das Einzugsgebiet von Hainerbach, Kindlergraben und Thalhamer Graben, die im Kiesfang entwässert werden, ist riesig. Wieso sollte ich die Aufgaben des Wasserwirtschaftsamtes übernehmen?“ Er kann seine Empörung kaum in Worte fassen.
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Der Weg in seinen Wald sei schon immer vorhanden gewesen. Er habe keinen neuen Weg angelegt und auch keine Hochwasserschutzanlagen am Oberlauf des Hainerbachs zerstört. Vielmehr bemühe er sich seit zwei Jahren darum, den durch starke Niederschläge beschädigten Weg zu seinem Wald instandsetzen zu dürfen, denn: „Es ist ein Schutzwald, da muss ich rein, damit ich ihn bewirtschaften kann, damit Bäume bei Unwettern nicht entwurzeln“, erklärt er.
Seit Unwetter kein Kontakt zwischen Amt und Waldbesitzer
Nach den Darstellungen des Waldbesitzers habe das Landratsamt die Genehmigung für seinen Wegebau an die Bedingung geknüpft, dass er die Kosten für die Reinigung des Kiesfangs übernehme. „An dem Punkt habe ich einen Anwalt eingeschaltet“, informiert der Bruckmühler.
Dieser habe dem Landratsamt am 28. Februar 2020 die rechtliche Auffassung mitgeteilt, dass „sein Mandant als Waldbesitzer durch den geplanten Wegebau nicht in der Pflicht stehe, Mehraufwendungen für die Bewirtschaftung des Kiesfangs zu tragen“. Der Waldbesitzer dazu: „Seitdem haben wir vom Landratsamt nichts mehr gehört.“ Auch seit dem Unwetter habe es keinerlei Kontakt gegeben, geschweige denn eine Aufforderung, den Kiesfang zu reinigen.
Ersatzvornahme wird vorbereitet
Auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen heißt es dazu vom Landratsamt: „Nach einem Ortstermin im vergangenen Jahr wurde dem Waldbesitzer vorgeschlagen, dass er vorübergehend die Räumung des Kiesfangs übernimmt – maximal fünf Mal für einen Zeitraum von fünf Jahren. Diesem Vorschlag hat er noch nicht zugestimmt.“ Es gebe einen schriftlichen Austausch mit dem Rechtsanwalt.
Falls sich der Waldbesitzer nicht zu einer unverzüglichen Räumung des Kiesfangs bereit erkläre, werde die Räumung im Wege der Ersatzvornahme veranlasst, informiert das Landratsamt. „Das bedeutet, dass unsere Flussmeisterei die Beräumung anstelle des Verantwortlichen vornimmt und ihm die Kosten in Rechnung gestellt werden“, erklärt Andreas Holderer vom Wasserwirtschaftsamt. Damit muss die Marktgemeinde Bruckmühl am Kiesfang nicht tätig werden.
Auch wenn es widersprüchliche Auffassungen gibt, wer für den Kiesfang zuständig ist, stellt Holderer klar: „Der Kiesfang war nicht die Ursache für die Überflutung. Es waren die extremen Niederschläge innerhalb kürzester Zeit.“


