Verkehr an einem Hotspot
Neue Parkregeln am Chiemsee: Das ist in der Bernauer Neumühlstraße jetzt erlaubt
Der Gemeinderat Bernau beriet in seiner Sitzung über das Parken an einem Hotspot Richtung Chiemsee. Das sind die Ergebnisse.
Bernau – Mit großer Mehrheit votierte der Bernauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für neue Parkregeln am Chiemsee. Im April diesen Jahres hatte das Gremium beschlossen, die Zusatzzeichen ZZ. 1048-15 („Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger“) im Bereich Neumühlstraße ab der Einmündung „Feßler Parkplatz“ in Richtung Übersee zu entfernen. Der Bereich seit 12/2012 angeordneten und folglich installierten beidseitigen, absoluten Halteverbotsbeschilderung plus Zusatzzeichen - und daher nur geltend für Sattelkraftfahrzeuge und LKW’s mit Anhängern – erstreckt sich vom Kreisel bis zum sogenannten „Feßler Parkplatz“.
Demzufolge kann dieser Beschluss nicht umgesetzt werden, da sich in dem Bereich keine solchen Zusatzzeichen (1048-15) befinden, sagte Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU). Sie brachte auch in Erinnerung, dass sich der Gemeinderat damals auch dafür ausgesprochen habe, „dass die Neumühlstraße auch künftig (zumindest größtenteils) eine kostenlose Parkmöglichkeit für PKW´s bleiben soll.“ Wie also künftig beschildern, um Autofahrern das Parken in der Neumühlstraße zu ermöglichen?
Mit Anordnung vom 5. November 2015 wurde ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (Z. 253) ausgesprochen. Die Rathauschefin sagte weiter, dass die Beschilderung „seither eigentlich als obsolet anzusehen“ ist, „denn wenn einem LKW dieser Art die Einfahrt verboten ist, sollte erst recht das Parken kein Thema darstellen.“
Dennoch sollen die bestehenden absoluten (rechtsseitigen) Halteverbote ohne Zusatzzeichen im weiteren Verlauf der Neumühlstraße bis zum ehemaligen amerikanischen Gelände unangetastet bleiben. Nach kurzer Debatte verständigte sich der Gemeinderat schließlich darauf, alle Halteverbotszeichen, die mit einem Zusatzzeichen „Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger“ ausgestattet sind, zu belassen. Für diesen Beschluss stimmten 16 von 17 anwesenden Ratsmitgliedern, allein Thomas Deinzer (SPD) stimmte dagegen.
Darüberhinaus beschloss das Gremium, ergänzend ein beidseitiges absolutes Halteverbot ab Einmündung Rasthausstraße – da Engstelle – bis auf circa halbe Höhe des Mitarbeiterparkplatzes „Medical Park“ (cirka 70 m) und zusätzlich beidseits absolute Halteverbote plus ZZ. 1060-31 („Halteverbot auch au dem Seitenstreifen“) ab Höhe Tor Bundesstraßenverwaltung - Einhaltung des Rettungswegs - bis zum „Holznerhof“ (Neumühlstraße 42) auszusprechen. Diesem Beschlussvorschlag stimmten bis auf Gerhard Jell und Mathias Vieweger (beide CSU) alle übrigen Ratsmitglieder zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Anordnung zu fertigen.