Haftungsproblem
Neue Baderegeln: Gaudi am Griesstätter Weiher bleibt auf der Strecke
Der Steg ist gesperrt, kopfüber ins Wasser springen, ist nicht mehr erlaubt. Und im Winter darf auch niemand mehr aufs Eis. Das sind die neuen Baderegeln am Griesstätter Weiher. Sie werden notwendig, damit die Gemeinde nicht haften muss, wenn was passiert. Die Gaudi bleibt jedoch auf der Strecke.
Griesstätt – „Nicht jeder wird’s toll finden.“ Das war auch die abschließende Feststellung in der jüngsten Gemeinderatssitzung zur neuen Badeordnung am Kettenhamer Weiher.
Es geht um die Gefahrenabwehr
Da die Gemeinde sowohl Besitzerin als auch Betreiberin der nun als Badestelle eingestuften örtlichen Erholungsmöglichkeit ist, hatte die Neufassung der Haus- und Badeordnung in einer Satzung zu erfolgen. Es sei quasi eine „Gefahrenabwehrverordnung“, wie sich Jürgen Gartner (GfuG) ausdrückte. Der Zustimmungsbeschluss erfolgte nach kurzer Aussprache und Kenntnisnahme der Neuerungen einstimmig.
Gestrichen: „nicht ohne geziemende Badebekleidung“
Nach 1973 und 1984 ist künftig eine aktualisierte Fassung der verschiedenen Verhaltensregelungen im Bereich des Kettenhamer Weihers, der übrigens nicht als Naturbad geführt wird, in Kraft. Alte Formulierungen zum Sonnenbaden „ohne geziemende Badebekleidung“ oder das Badeverbot „bei ekelerregenden Krankheiten“ waren ohnehin nicht mehr zeitgemäß und sind entfallen.
Auch der Passus „Das Rauchen ist nur ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen!“ findet sich nicht mehr im neuen Text, der entsprechend der Mustersatzung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ausgerichtet wurde.
Weitere Regeln gestrichen
Auch der Punkt „Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal der Gemeinde Griesstätt entgegen“‘ sollte einvernehmlich nicht mehr in der Badeordnung verankert bleiben. Da waren sich die Mitglieder schon im jeweils vorberatenden Finanz- und Bauausschuss einig gewesen.
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Neu aufgenommen, so Dritter Bürgermeister Jürgen Gartner (GfuG) bei seinem Vortrag, sei das Betretungsverbot der gesamten Eisfläche im Winter sowie das Verbot der Bearbeitung des Eises, zum Beispiel zum Zwecke des Eisangelns oder Eisbadens. Ziel sei es gewesen, die Regelungen so darzustellen, dass die Gemeinde nicht rechenschaftspflichtig werde, da auch keine durgehende Aufsicht gestellt werden könne.
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Vor allem bleibt der Badesteg für die Öffentlichkeit gesperrt. Lediglich die Wasserwacht, die weiter an Sonn- und Feiertagen während der Badesaison Dienst tut, darf ihn für Schulungszwecke betreten, so Bürgermeister Robert Aßmus (parteilos).
Anwalt wird „wegen eines eingerissenen Zehennagels bemüht“
Er warnte vor missbräuchlicher Benutzung des Steges, ärgerte sich aber auch, „dass wegen eines eingerissenen Zehennagels auch schon mal ein Anwalt bemüht“ werde. Da habe sich in den vergangenen 50 Jahren leider einiges zum Negativen geändert, bedauerte er.
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Sogar Glasflaschen sollten verboten werden
Kurz besprochen wurde Paragraph fünf der Badeordnung, in dem das Benutzen von Behältern aus Glas oder Porzellan untersagt wird. Jakob Ametsbichler (GfuG), auch Ortsgruppenleiter der örtlich zuständigen Wasserwacht, wandte hierzu ein, dass die Badegäste ihre Behältnisse und Glasflaschen bisher immer aufgeräumt hätten, und mit den nächtlichen Besuchern und deren Hinterlassenschaften hätte man mit und ohne Paragraph fünf das gleiche Problem. Er wollte den Punkt weggelassen sehen. Auch Bürgermeister Robert Aßmus (parteilos) plädierte dafür, nicht zu kleinlich zu sein.
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