So sieht es auf dem Volksfest Mühldorf und Herbstfest Rosenheim aus
„Layla“-Verbot? „Kein Mensch wird auf der Bierbank stehen und sagen, wie sexistisch das Lied sei“
Die „wunderschöne Layla“, sie sei „schöner, jünger, geiler“ - Was sich nach einem gängigen Ballermann-Songtext anhört, hat in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. Über allem schwebt die Frage: Darf der Song über die „Puffmama“ auf der Bierbank mitgegrölt werden?
Mühldorf am Inn/Rosenheim - Die Stadt Würzburg hat für den Song „Layla“ von Produzent Ikke Hüftgold ein Verbot auf dem Volksfest ausgesprochen.
Ziehen andere Städte in der Region etwa nach? „Nein“, kann Walter Gruber, Abteilungsleitung Kultur und Tourismus der Stadt Mühldorf, auf Nachfrage von innsalzach24.de beruhigen.
Kein Verbot für „Layla“ in Mühldorf und Rosenheim
Die Kreisstadt distanziere sich grundsätzlich von jeglichen diskriminierenden Inhalten. Rechtlich aber seien Eingriffe in die Musikauswahl der Festwirte und Musiker nicht möglich und werden auch nicht für erforderlich gehalten, heißt es seitens der Stadt als Veranstalterin des Traditionsvolksfestes. Gleiches würde für eine „Blacklist“ gelten.
„Aus Sicht der Kreisstadt steht das Traditionsvolksfest für familienfreundliche Unterhaltung, in den Festzelten sollen sich alle Menschen gleichermaßen wohl fühlen. Da darf auch ein Ballermann-Lied mitgesungen werden. Die wurden schon immer gespielt und werden auch weiter gespielt in den Zelten. Wir sehen das ganz entspannt.“
Ähnlich entspannt fällt die Meinung von Klaus Hertreiter, Geschäftsführer des Wirtschaftlichen Förderungsverbands Rosenheim, aus: „Wir teilen die Meinung anderer Veranstalter. Auf dem Herbstfest in Rosenheim wird es kein Verbot für den Song geben. Wir sehen überhaupt keinen Anlass, den Bands zu untersagen, ‚Layla‘ in den Festzelten zu spielen.“
„Wir haben ja kaum andere Probleme“
Die Diskussion um den Song hat natürlich auch die Festwirte erreicht. Für Nadine Mörz vom gleichnamigen Festzelt in Mühldorf ist die Debatte „überflüssig“, wie sie betont: „Dann müssen wir ‚Skandal im Sperrbezirk‘ auch abschaffen. Die Layla ist nichts anderes als die Rosi: ein Partylied, das den Leuten gefällt. Die Musiker dürfen das spielen, was für Stimmung sorgt. Kein Mensch wird auf der Bierbank stehen und sagen, wie sexistisch das Lied doch sei.“
Darüber hinaus gebe es in den Augen von Mörz in Deutschland im Bereich Rap oder Hip Hop „ganz andere Lieder“, über die bezüglich eines Verbots diskutiert werden könnte. „Wo fangen wir da an und wo hören wir auf? Krieg, Ölkrise, Pandemie, fehlendes Personal - wir haben ja kaum andere Probleme und müssen über einen Ballermann-Song reden.“
Genauso wie im Festzelt Mörz werden auch den Musikern im Erhartinger Festzelt keine Vorschriften gemacht, wie Markus Leserer bestätigt: „Ich werde gar nichts verbieten. Solche Lieder wurden schon immer gespielt und da gibt‘s wirklich schlimmere Songs. ‚Layla‘ geht in den Charts durch die Decke - ich gehe davon aus, dass es bei uns im Festzelt auch erklingen wird.“
mb