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Passstraße ab 30. April beschränkt befahrbar

Sudelfeld-Sperre für Biker: Warum in eine Richtung noch gefahren werden darf – die Hintergründe

Motorradfahren am Sudelfeld: Richtung Rosenheim ist es immer noch möglich.
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Motorradfahren am Sudelfeld: Richtung Rosenheim ist es immer noch möglich.

Kurz vor der Sommersaison wird die beliebte Passstraße am Sudelfeld für Motorräder gesperrt. Doch die Regelung hat gleich mehrere Einschränkungen. Warum nach Rosenheim immer noch gefahren werden darf. Und ob die Sperre sogar noch verschärft werden könnte.

Oberaudorf/Bayrischzell/Brannenburg – Die Sperre am Sudelfeld ist amtlich. Zwischen 30. April und 31. Oktober darf kein Motorradfahrer mehr über die beliebte, kurvige Passstraße. Zumindest nicht zwischen 11 und 21 Uhr und nicht vom Tatzelwurm nach Bayrischzell. Das ist das Ergebnis nach der Beratung aller beteiligten Fachstellen der beiden Landratsämter aus Miesbach und Rosenheim. 

Zwischen 11 und 21 Uhr können Motorradfahrer zwischen April und November nur noch in eine Richtung über das Sudelfeld.

Doch egal, ob man die Sperrung nun für gut und richtig hält, wie CSU-Landtagsabgeordnete Daniela Ludwig oder für einen ungerechten Eingriff in die Freiheitsrechte, wie es einige Motorradfahrer bereits formulierten – die Sperre lässt noch einen gewissen Spielraum. 

So kommen alle Biker zwar nicht mehr aus dem Inntal nach Bayrischzell. Andersherum, also von dort über den Sudelfeldpass nach Brannenburg oder Oberaudorf zu fahren, ist jedoch weiterhin erlaubt. Der Grund: „Die Unfallauswertung hat ergeben, dass rund 61 Prozent der Unfälle in der Fahrtrichtung nach Bayrischzell geschehen sind. Die Gegenrichtung weist deutlich weniger Unfälle auf”, sagt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecher des Rosenheimer Landratsamtes, auf OVB-Nachfrage. 

Freiheitsrecht gegen Schutz der Verkehrsteilnehmer

Durch die Einschränkung der Sperre werde zudem etwas weniger in das Recht auf die freie Straßennutzung eingegriffen und trotzdem der Schutz aller Verkehrsteilnehmer erhöht. „Hoheitliche Maßnahmen haben sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu orientieren”, betont auch Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Daher wurde die Sperre vorerst nur temporär, für ausgewählte Fahrzeuge und in eine Fahrtrichtung beschlossen. 

Aber reicht das, damit es künftig wirklich weniger Unfälle gibt? „Eine verlässliche Aussage über die Wirkung ist erst nach Abschluss des Evaluierungszeitraumes möglich”, meint Sonntag. Nach den Erfahrungen von „vergleichbaren Brennpunkten” geht er jedoch davon aus, dass die Sperre durchaus etwas bewirken kann. 

Ob es in Zukunft bei der Sperrung bleibt, ist nicht sicher. Aktuell gilt die Vorgabe für die Sommersaison 2025 und 2026. Laut dem Rosenheimer Landratsamt kann von der Unteren Verkehrsbehörde jedoch nachgesteuert werden. „Ziel ist es, zu evaluieren, ob sich das Unfallgeschehen durch die Maßnahme tatsächlich verbessert oder lediglich auf andere Strecken verschiebt”, sagt Gaßner-Nickl.

Eine Anpassung kann dabei sowohl eine Erleichterung als auch eine Verschärfung bedeuten. „Hier sind mehrere Varianten denkbar“, meint die Pressesprecherin. Um die Sperre anzupassen, brauche es allerdings zunächst wieder Daten, die in den beiden kommenden Jahren gesammelt werden sollen.

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