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MdL Daniel Artmann über Migrationspolitik

„Abschiebung von ausreisepflichtigen Syrern und Afghanen in ihre Heimatländer ist rechtlich möglich“

Daniel Artmann
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Daniel Artmann, MdL.

Rosenheim/München – Die Abschiebung von ausreisepflichtigen Syrern und Afghanen in ihre Heimatländer ist rechtlich möglich. Für Syrien hat das Oberverwaltungsgericht Münster jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der syrischen Zivilbevölkerung keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte Gefahr im ganzen Land mehr droht (Aktenzeichen 14 A 2847/19.A).

Pressemitteilung MdL Daniel Artmann:

Schweden schiebt afghanische Staatsangehörige erfolgreich in ihr Heimatland ab. Unser NATO-Partner Türkei nimmt Rückführungen in beide Staaten vor. Längst finden freiwillige Rückreisen von ausreisepflichtigen Syrern und Afghanen in ihre Heimatländer statt. Dieser neuen Situation muss auch das Auswärtige Amt in seiner Lagebeurteilung Rechnung tragen.

Sowohl Syrien als auch Afghanistan sind mit diplomatischen Vertretungen in Deutschland tätig. Diese Kanäle gilt es zu nutzen, um pragmatische Wege zur Rückführung ihrer Staatsangehörigen zu eröffnen. Rückführungen setzen nicht voraus, dass Deutschland seinerseits diplomatische Vertretungen im Herkunftsland unterhält. Auch in anderen Zusammenhängen führt die Bundesregierung bereits technische Gespräche mit den afghanischen Behörden. Die Bundesregierung muss diese Gespräche jetzt umgehend ausweiten, damit die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen – allen voran schwere Straftäter und Gefährder – unverzüglich beginnen kann.

Im Artikel „Sicherheit flächendecken gefährdet“ des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) vom 28.08.2024 wurde zudem durch Herrn Bundestagsabgeordneten Gürpinar auf das Asylrecht im Zusammenhang mit meinen Forderungen hingewiesen. Anders als oftmals behauptet, ist nur eine sehr geringe Anzahl an Personen aus Syrien und Afghanistan asylberechtigt im Sinne von Art. 16a unseres Grundgesetzes. Im Jahr 2023 wurden nur 120 Syrern und 523 Afghanen der Asylstatus gemäß Art. 16a Grundgesetz zuerkannt.

Ich bin zudem davon überzeugt, dass schnellstmöglich das Konzept des „sicheren Drittstaats“ umgesetzt werden muss. Asylbewerber aus Deutschland sollen in sichere Drittstaaten außerhalb Europas verbracht werden, damit sie dort ein Asylverfahren durchlaufen. Zwar hat jeder Mensch einen Anspruch auf Schutz und auf ein faires Asylverfahren – aber nicht das Recht, sich ein beliebiges Land der Welt für seinen Asylantrag auszusuchen. Im Gegenteil fordert die unerlaubte Migration über Kontinente, Wüsten und Meere viel zu viele Menschenleben. 

Wer lediglich auf rechtliche Bedenken verweist, an denen Rückführungen und eine Drittstaaten-Lösung angeblich scheitern, geht einen zu einfachen Weg. Die Politik kann und muss die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetze schaffen, um den Staat wieder handlungsfähig und auch glaubwürdig zu machen. Die Menschen erwarten von ihren gewählten politischen Vertretern zurecht die Lösung von Problemen. Wird die jeweilige Regierung dem nicht gerecht, werden sich die Menschen andere – auch unliebsame – politische Mehrheiten suchen. Wer auf Ebene der Bundesregierung unsere stabile freiheitliche Demokratie sichern möchte, sollte sich also endlich seiner politischen Aufgabe und Verantwortung stellen, statt die Probleme zu verschleiern und schönzureden.

Identität von Messer-Angreifern

Bei einer überschlagsmäßigen Bewertung der Daten der letzten 18 Monate hat das Bayerische Landeskriminalamt nach Aussagen des bayerischen Innenministers Herrmann festgestellt, dass der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei Messertaten in Bayern bei mehr als 50 Prozent liegt. Wohlgemerkt: Der Anteil der ausländischen Bevölkerung in Bayern liegt nach aktuellen statistischen Daten bei 16 Prozent.

Seit 2020 erfassen aber das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Mehrheit der Landeskriminalämter „Messerangriffe“ im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistiken. Als Messerangriffe gelten „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird.“ Ein Blick in die Statistiken zeigt: Die Zahl der „Messerangriffe“ in Deutschland hat 2023 zugenommen [vgl. Bundeskriminalamt (2024), Polizeiliche Kriminalstatistik 2023, Ausgewählte Zahlen im Überblick, Seite 15]. 

Die Daten der polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer bestätigen die Tendenz. In fast allen Bundesländern (mit Ausnahme des Saarlands) gab es 2023 mehr „Messerangriffe“ als im Vorjahr. Im Durchschnitt nahm die Fallzahl um rund 15 Prozent zu. In allen Bundesländern stieg die Zahl der „Messerangriffe“ parallel zur Zahl der Körperverletzungen und anderer Rohheitsdelikte.

Tatverdächtige sind in der Regel Männer

Die Tatverdächtigen sind in der Regel Männer (in knapp 90 Prozent der Fälle) und überwiegend Erwachsene über 21 Jahre. In den Bundesländern, die die Nationalität der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassen, sind zwischen einem Drittel und der Hälfte von ihnen nicht deutsch (Baden-Württemberg: ca. 55 Prozent, Hessen: ca. 50 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern: 35 Prozent, Niedersachsen: 41 Prozent, Nordrhein-Westfalen: 47,4 Prozent, Sachsen: 49,2 Prozent, Sachsen-Anhalt: 35 Prozent, Thüringen: 41 Prozent). Ausländer/-innen sind unter den Tatverdächtigen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil also überrepräsentiert – sowohl im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung als auch zur männlichen Bevölkerung zwischen 14 und 60 Jahren. Quelle: https://mediendienst-integration.de/artikel/messerkriminalitaet-welche-rolle-spielt-die-nationalitaet.html

In der polizeilichen Kriminalstatistik Bayern von 2023 wird klar dargestellt, dass von den insgesamt 266.390 Tatverdächtigen 39,6 Prozent Nichtdeutsche waren (2022: 36,5 Prozent). Insgesamt wurden im zurückliegenden Jahr 32.037 tatverdächtige Zuwanderer registriert (+20,5 Prozent). Der Anstieg war größer als die Zunahme der Gesamtzahl von Schutzsuchenden in Bayern. Im Ausländerzentralregister sind für das Jahr 2023 rund 325.900 Schutzsuchende in Bayern ausgewiesen, 8,9 Prozent mehr als 2022.

Außerhalb der Unterkünfte hat die Polizei Zuwanderer als Tatverdächtige häufig bei Rohheitsdelikten (8.833 Fälle), Vermögens- und Fälschungsdelikten (9.798 Fälle) sowie Ladendiebstahl (8.611 Fälle) registriert. Bei der Gewaltkriminalität stieg 2023 die Zahl der Fälle mit Zuwanderern als Tatverdächtige um 12,3 Prozent auf 3.517.

Insgesamt 6.943 Straftaten wurden in Asylbewerberunterkünften begangen (+21,9 Prozent). „Die Zahl der Straftaten in Asylunterkünften liegt aber noch deutlich unter dem Allzeithoch aus dem Jahr 2016 mit 12.300 Delikten“, so Herrmann. Die meisten Straftaten in Asylbewerberunterkünften waren 2023 Rohheitsdelikte (3.839 Fälle), Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt (601 Fälle) sowie Rauschgiftdelikte (563).

Die allgemeine Kriminalitätsstatistik auf Bundesebene zeichnet ein ähnliches Bild: Bevölkerungsanteil der Menschen ohne deutschen Pass = 15,2 Prozent. Dagegen liegt der Anteil nichtdeutscher Verdächtiger bei Straftaten insgesamt – Verstöße gegen das Ausländerrecht, die ja wiederum nur Ausländer begehen können, methodisch sauber bereits herausgerechnet – deutschlandweit bei 34,4 Prozent, also mehr als doppelt so hoch wie der Bevölkerungsanteil. (Pressemitteilung MdL Daniel Artmann)

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