13 Parzellen für 426 Bewerber
Bruckmühl passt Vergaberichtlinien für „Soziales Wohnbaulandprogramm“ an
Das Baugebiet am Liesl-Karlstadt-Bogen in Bruckmühl ist schon abgesteckt, die Erschließung steht bevor. Jetzt schreibt die Marktgemeinde ihre 13 Bauparzellen aus, die über das „Soziale Wohnbaulandprogramm“ vergeben werden. Vorher wurden die Vergaberichtlinien an europäisches Recht angepasst. Bewerben dürfen sich jetzt auch „Auswärtige“.
Bruckmühl – Am Liesl-Karlstadt-Bogen in Bruckmühl entsteht ein neues Wohngebiet. Der Bebauungsplan ist in Kraft. Mitte 2022 sollen die Erschließungsmaßnahmen beendet sein. Spätestens im Herbst könnten die Grundstückseigentümer also bauen. Die Marktgemeinde Bruckmühl hat in diesem Bereich 13 Wohnbauparzellen erworben, die über das „Soziale Wohnbaulandprogramm Bruckmühl“ vergeben werden sollen. „Dafür gibt es aktuell 426 Bewerber“, umriss Liegenschaftsamtsleiter Markus Zehetmaier in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates die große Nachfrage.
Europäisches Recht wird umgesetzt
Vor der Vergabe musste der Marktgemeinderat nun das Bruckmühler „Einheimischenmodell“ anpassen, da es nicht mehr den europäischen Vergabebestimmungen entsprach. „Es ist bisher zu stark auf die eigenen Bürger der Gemeinde ausgelegt, jedoch muss allen Interessenten – auch Auswärtigen – das Recht eingeräumt werden, ein Grundstück zu erwerben“, erläuterte Zehetmaier.
Für die Vergabe wird ein spezielles Punktesystem angewandt, bei dem es unter anderem für die Ortsansässigkeit Punkte gibt. Befindet sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers seit einem Jahr in der Marktgemeinde gibt es beispielsweise 60 Punkte, bei fünf Jahren schon 300 Punkte. Mit dem neuen Modell werden nun auch Menschen berücksichtigt, die in der Gemeinde arbeiten. Hier gibt es nach fünf Jahren 70 Punkte, nach zehn Jahren 140 und nach 15 Jahren 210 Punkte.
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Kritik gab es aus dem Marktgemeinderat für nur zehn mögliche Punkte für das Ehrenamt. Allerdings riet Zehetmaier von eigenständigen Anpassungen ab, da dieses Punktesystem auf Empfehlung einer anderen Kommune übernommen worden und bereits rechtlich geprüft sei. Neu ist auch die Definition der „antragsberechtigten Personen“. Künftig dürfen alle Interessenten einen Antrag stellen – unabhängig von ihrer Familienkonstellation. „Entscheidend ist die Bedürftigkeit“, so Zehetmaier zur Rechtslage: „Diese definiert sich vor allem über Einkommen, Vermögen, Kinder, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung.“
Die Einkommensobergrenzen wurde angepasst und bei Alleinstehenden auf 61 000 Euro Brutto und bei Paaren auf 122 000 Euro Brutto im Durchschnitt der letzten drei Jahre festgelegt. Für die Staffelung der Einkommen bis zu diesen Obergrenzen gibt es außerdem Bonuspunkte.
Die Vermögensobergrenzen wurde auf 100 000 Euro bei Einzelpersonen und auf 200 000 Euro bei Familien angesetzt. Das Besondere am „Sozialen Wohnbaulandprogramm Bruckmühl“: Die Grundstücke werden über eine Vertragsdauer von 99 Jahren über Erbbaurecht veräußert. „Damit wird es uns möglich, ein Sozialmodell mit einer 25-jährigen Bindungsfrist einzuführen und einen reduzierten Erbbauzins anzubieten“, erläuterte Markus Zehetmaier.
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Der Erbbauzins wird auf Grundlage des amtlichen Bodenrichtwertes ermittelt, der im Ortsteil Heufeld aktuell bei 850 Euro liegt. Während der Sozialbindung beträgt er 10,63 Euro je Quadratmeter, danach steigt er an. Er unterliegt allerdings der Wertsicherung, das heißt, dass er laufend an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Ab 2022 würde ein Bauwerber also beispielsweise für ein 250 Quadratmeter großes Grundstück einen monatlichen Erbbauzins von etwa 220 Euro zahlen. „Damit eröffnen wir auch jungen Familien mit wenig Startkapital die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, denn in den ersten 25 Jahren, in denen der Kredit getilgt werden muss, zahlen sie nur einen geringen Erbbauzins“, betonte Zehetmaier.
Das Modell fand große Zustimmung im Marktgemeinderat. „Es ist ein sehr richtiger und wichtiger Weg“, bekräftige Robert Niedermeier (SPD/PU) und forderte: „Wir müssen mehr Angebote schaffen für diese große Nachfrage.“ Bürgermeister Richard Richter (CSU/PW) erklärte, dass die Gemeinde sich auf die Schaffung bezahlbaren Mietwohnraums konzentriert habe, die Schaffung von Eigentum jetzt verstärkt unterstützen wolle, der Ankauf von Grund durch die Gemeinde aber ein großes Problem sei.
Hubert Maier (CSU/PW) lobte das Modell, denn „es ermöglicht jetzt vielen Familien, zu bauen.“
In einer vorangegangenen Klausurtagung hatte der Marktgemeinderat sich bereits darauf verständigt, die Grundstücke am Liesl-Karlstadt-Bogen im Wege des Erbbaurechts zu veräußern.
Ausschreibung wird jetzt vorbereitet
„Das Modell macht Spekulationen unmöglich, denn es verhindert, dass die Grundstücke heute zu einem günstigen Preis gekauft und in 15 Jahren teuer verkauft werden“, erläuterte Zehetmaier. Auch wenn die Hausbesitzer nach 15 Jahren aus ihren Häusern ausziehen wollten, müsste der neue Käufer in den Erbaupachtvertrag eintreten.
Der Marktgemeinderat stimmte den Vergaberichtlinien des „Sozialen Wohnbaulandprogramms Bruckmühl“ einstimmig zu. Die Verwaltung wird nun das Vergabeverfahren einleiten und nach den Maßgaben der neuen Richtlinie eine Bewerberrangfolge festlegen. Die Entscheidung, wer von den derzeit 426 Interessenten den Zuschlag für eine der 13 Parzellen bekommt, trifft der Marktgemeinderat. Bewerbungen sind weiterhin möglich.