Markt in Rott
Was darf verkauft werden und wie hoch sind die Gebühren? Gemeinde Rott beschließt neue Marktsatzung
Am 29. Mai ist Markttag in Rott. Dazu hat der Gemeinderat eine neue Satzung verabschiedet. So sieht sie aus.
Rott – Endlich gibt es wieder einen Rotter Markt. Die Gemeinde Rott tritt als Veranstalter auf. Nun wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert, hierfür eine Marktsatzung mit Gebührenordnung zu erlassen.
Eine solche Satzung legt beispielsweise den Marktbereich fest. Er erstreckt sich in Rott über den Marktplatz und die Münchener Straße. In der Marktsatzung stehen der Tag der Veranstaltung, in der Regel der Sonntag nach Christi Himmelfahrt und die Marktzeiten von 9 bis 16 Uhr.
Was darf angeboten werden?
Die Satzung bestimmt auch, welche Waren angeboten werden und was nicht – in Rott gibt es beispielsweise keine explosionsgefährdenden Stoffe, Waffen aller Art und jugendgefährdende Schriften. Wer am Markttag als Händler auftreten will, benötigt die Zulassung der Gemeinde.
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In der Marktgebührensatzung sind die Kosten geregelt. Die Gebühr beträgt je Stand oder Fahrzeug für jeden angefangenen laufenden Meter Verkaufsfront sechs Euro bei einer Standplatztiefe von drei Metern, berichtete die Verwaltung. Wird an dem Stand Strom benötigt, kostet die Pauschale zwölf Euro pro Markttag.
Gemeinderatsmitglied Marie-Luise Saller (CSU) fragte, ob dies auch für weitere möglichen Märkte gilt. Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff sagte, dass es für jeden Markt, bei dem die Gemeinde als Veranstalter fungiert, eine eigene Satzung geben müsse. Einstimmig beschloss der Gemeinderat Marktsatzung und die Marktgebührensatzung – damit ist alles für den Rotter Markt am 29. Mai vorbereitet.